Wirtschaft

Tipps für Gründer: Mit Geld von Freunden und Familie richtig umgehen

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Wer Geld von Freunden oder Familienmitgliedern annimmt, muss vorsichtig sein. (Foto: Pexels.com / rawpixel.com)
geschrieben von Carsten Lexa

Viele Gründer haben schon mit Freunden oder Familienmitgliedern über eine finanzielle Unterstützung durch Geld am jungen Unternehmen gesprochen. Dabei übersehen viele Gründer jedoch, dass eine solche Situation komplexer sein kann als anfangs gedacht. Ein neuer Teil der Serie Tipps für Gründer.

Ich erlebe das in Gesprächen mit Gründern immer wieder: Der Sohn oder die Tochter möchte ein Unternehmen gründen und braucht dazu Geld – zum Beispiel das Stammkapital für eine GmbH oder eine UG.

Die Eltern oder Großeltern finden die Geschäftsidee für das neue Unternehmen toll und wollen unterstützen. Schnell ist ein bestimmter Geldbetrag an den Sprössling überwiesen. Doch worauf sollte man jetzt achten – sowohl die Gründer als auch die Geldgeber?

Eine einfache Regel für das Geld

Ich bin ein großer Freund von einfachen Regeln für kompliziert aussehende Sachverhalte. Für den vorliegenden Fall ist die Regel sogar besonders einfach: Behandele Geld aus der Familie wie Geld von einem Fremden.

Konkret heißt das: Wenn ein Gründer Geld – zum Beispiel von den Eltern – bekommt, dann sollte das Geld nur fließen, wenn es dazu einen Vertrag gibt.

Das klingt natürlich im ersten Moment völlig übertrieben. Warum bedarf es im Rahmen einer familiären Transaktion denn eines Vertrages? Wenn man aber kurz darüber nachdenkt, dann können die Vorteile schnell überzeugen.

Beispiele aus der Praxis

1. Klarheit

Ein Vertrag klärt die Umstände. Die Parteien des Vertrags wissen, wozu das Geld verwendet werden soll, ob und zu welchem Zeitpunkt die Rückzahlung erfolgt und wie die Gegenleistung für den Geldbetrag aussieht.

Wenn man mehr ins Detail gehen möchte, kann man noch regeln, in welcher Form das Geld ausgegeben wird. Das kann zum Beispiel ein Darlehen, eine stille Beteiligung oder direkte Beteiligung am Unternehmen sein. Im besten Fall regelt der Vertrag alles, was im Zusammenhang mit der „Gabe der Eltern“ steht.

2. Professionalität

Ein Vertrag wirkt immer professionell und spiegelt eine bestimmte Einstellung zum Geschäft wieder. Normalerweise macht man mit einem Fremden beim Austausch von Leistungen einen Vertrag. Das gilt zum Beispiel, wenn man Geld erhält und es mit Zinsen zurückzahlt.

Das ist normal und bringt Vorteile. (siehe unter 1.) Warum sollte ein Gründer eine Ausnahme bei einer finanziellen Unterstützung machen, nur weil diese von den Eltern kommt?

3. Fakten statt Emotionen

Ein Vertrag hilft, dass die Psychologie und die Emotionen nicht den Blick auf das Geschäft und das Unternehmen verstellen.

Insbesondere bei der Beteiligung von Familienangehörigen im Rahmen von Gründungen kann ich immer wieder beobachten, dass Emotionen und die familiäre Bindung Reaktionen hervorrufen, die beim Umgang mit Dritten so wohl nicht entstanden wären.

So hatte ich den Fall, dass der Bruder eines Gründers eingeschnappt war, weil der Gründer 10.000 Euro in den Sand gesetzt hatte und die Mutter diese Summe immer erst als „Kredit“ bezeichnet hatte, später aber die Rückzahlung nicht eingefordert hatte.

Natürlich gab es keine schriftliche Vereinbarung. Der Bruder war damit nicht einverstanden, weil ja dann der Gründer Geld geschenkt bekam und er nicht.

Ein anderer Fall war, dass ein Vater seinem Sohn tatsächlich ein Darlehen gegeben hatte, damit dieser einer GmbH gründen konnte. Als es aber geschäftlich nicht so optimal lief, meinte der Vater, sich in das operative Geschäft einmischen zu müssen. Auch hier gab es keine schriftliche Abrede.

Der Sohn ließ es geschehen, weil er der Ansicht war, seinem Vater entgegenkommen zu müssen. Es stellte sich dann später heraus, dass der Vater nicht einmal eine Vollmacht hatte, um für das Unternehmen zu handeln.

Schließlich ist mir ein Fall bekannt, dass erneut ein Vater seinen beiden Kindern Geld zur Gründung eines Unternehmens gab. Das Unternehmen lief ziemlich gut und die Kinder wollten dem Vater das erhaltene Geld zurückzahlen.

Der Vater jedoch meinte plötzlich, dass mündlich vereinbart wurde, ihn an dem Unternehmen zu beteiligen, wenn das Unternehmen auf eigenen Beinen stehen könne.

Dazu gab es zwar keinen schriftlichen Beleg. Der Vater ließ sich jedoch nicht von seiner Behauptung abbringen. Dieser Fall hat die Familie eine lange Zeit beschäftigt – ein Sohn redet immer noch nicht mit seinem Vater.

Nicht immer ist ein Vertrag der Weisheit letzter Schluss

Natürlich ist mir klar, dass ein Vertrag nicht immer wirklich jede Situation zu einem guten Ende führen kann.

Denn ein Vertrag kann manchmal mehrdeutig sein. Er kann vielleicht unterschiedlich ausgelegt werden oder vielleicht haben die Parteien unterschiedliche Vorstellungen vom geregelten Inhalt. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass die Regelungen eines Vertrages nicht gelebt oder einfach gebrochen werden.

Dennoch plädiere ich dafür, dass Gründer einen Vertrag auch dann abschließen, wenn der Vertragspartner ein Familienmitglied ist. Denn zumindest lässt dieser sie darüber nachdenken, zu was sie sich eigentlich aufgrund des Vertrags verpflichten.

Kein Gründer kann dann sagen, ihm wären die Umstände nicht bekannt gewesen. Und das ist immerhin etwas.

Fazit

Dieses Mal ist das Fazit einfach: Werden Gründer finanziell aus dem Familienkreis unterstützt, sollte Geld nur angenommen werden, wenn es dazu einen Vertrag gibt.

Bist du ein Gründer oder eine Gründerin und gerade vielleicht in dieser Situation, komme nicht auf die Idee, dass es schon nicht so schlimm werden wird und man sich schon irgendwie einigen kann. Die Familie ist speziell – sei clever und handle professionell. Macht einen ordentlichen Vertrag. Nuff said!

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Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.