Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Gericht, Recht, Urteil, Hammer, Klage, Knuddels
SOCIAL

Was wir aus dem DSGVO-Urteil gegen Knuddels lernen können

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
In Deutschland wurde das erste DSGVO-Urteil verhängt. (Foto: Pexels.com / rawpixel.com)
Teilen

Bevor Facebook in Deutschland populär wurde, war Knuddels eine beliebte Chat- und Flirt-Plattform in Deutschland. Nun gelangt das soziale Netzwerk erneut in die Schlagzeilen. Der Grund dafür: Gegen die Plattform wurde das erste Bußgeld aufgrund eines Verstoßes gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland verhängt.

Am 9. September 1999 ging Knuddels live. Seit nun mehr fast 20 Jahren präsentiert sich die Plattform als Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene. Personen ab einem Alter von 14 Jahren können bei Knuddels miteinander chatten und flirten.

Den Höhepunkt erlebte die selbsternannte „Chat-Community“ Mitte der 2000er-Jahre als mehr als vier Millionen Nutzer auf der Plattform registriert waren. 2018 kam die Plattform immerhin noch auf 300.000 monatlich aktive Nutzer.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Apple AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Knuddels muss erstes DSGVO-Bußgeld in Deutschland zahlen

Doch nur weil die Anzahl der aktiven Nutzer nicht mehr so hoch ist, bedeutet das nicht, dass soziale Netzwerke keine Informationen mehr über die inaktiven Nutzer haben.

Im Gegenteil: Knuddels musste im Juli 2018 einen Hacker-Angriff eingestehen, bei dem persönliche Daten von mehr als 330.000 Nutzern entwendet und wenige Monate später veröffentlicht worden sind. Dabei handelte es sich um Informationen wie Passwörter, E-Mail-Adressen und den Wohnort.

Gemäß den Regeln der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hatte die Plattform seine Nutzer und die zuständigen Behörden umgehend über den Diebstahl informiert.

Außerdem setzte Knuddels gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg „weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung ihrer IT-Sicherheitsarchitektur um und brachte damit die Sicherung ihrer Nutzerdaten auf den aktuellen Stand der Technik“, wie das LfDI in einer Pressemitteilung schildert.

Die Konsequenzen der Entscheidung

Da die Betreiber der Plattform jedoch gegen Artikel 32 der DSGVO verstoßen hatten, weil sie die Daten der Nutzer nicht ausreichend gesichert hatten – einige Passwörter lagen in Klartext und unverschlüsselt vor –, sprach das LfDI ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro aus.

Besonders spannend ist dabei die Argumentation der Behörde zur Berechnung der Höhe des Bußgeldes. Demnach kommt Knuddels zu Gute, dass das Unternehmen transparent gehandelt und den Vorfall sofort gemeldet hatte. Ebenfalls positiv rechnet das LfDI die hohe Kooperationsbereitschaft und schnelle Umsetzung von Maßnahmen an.

Der zuständige Landesbeauftragte Stefan Brink sagte: „Als Bußgeldbehörde kommt es dem LfDI nicht darauf an, in einen Wettbewerb um möglichst hohe Bußgelder einzutreten. Am Ende zählt die Verbesserung von Datenschutz und Datensicherheit für die betroffenen Nutzer.“

Der auf IT-, Medien- und Internet-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke ordnet in einem Beitrag den Fall wie folgt ein: „[…] Daher ist es sehr erfreulich, dass dieser erste Bußgeld-Fall vor allem zeigt, dass die Zusammenarbeit des Unternehmens mit der Behörde zu mehr Datenschutz geführt hat, ohne das Unternehmen in allzu große finanzielle Bedrängnis zu bringen.“

Auch interessant:

  • Instagram-Passwörter: Eigenes DSGVO-Tool machte Zugangsdaten sichtbar
  • Cookies und die DSGVO: Nur fünf Prozent der Nutzer lehnen ab
  • DSGVO-konformes Inbound Marketing mit Freebie: Was ist erlaubt?
  • Ein Monat DSGVO: Von Abmahnwellen, WhatsApp-Verboten und Mythen

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Praktikant (m/w/d) Social Media & Recruiting
Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG in Bielefeld
Digital Marketing Manager (m/w/d)
botiss medical AG in Berlin
Marketing Manager – Digital Content &am...
MORGEN & MORGEN GmbH in Rüsselsheim
Content Creator (m/w/d)
KNDS in München
PR-Redakteur / Content Creator (m/w/d)für ext...
BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall in Mainz
Mitarbeiter/in (m/w/d) Akquise & Kommunik...
Waldholz Immobilien GmbH in Göttingen
Content Marketing Manager (m/w/d) Social Media
FAZIT Communication GmbH in Frankfurt am Main
Social Media & Performance Marketing Mana...
CinemaxX Entertainment GmbH & Co. KG in Zentralverwa...
THEMEN:DatenschutzDSGVORecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonChristian Erxleben
Folgen:
Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
EMPFEHLUNG
goneo eigener Chatserver-2
goneo: Dein eigener Chatserver für Teams, Familie & Freunde
Anzeige TECH
Vodafone Business
Vodafone Business-Kracher: Doppeltes Datenvolumen + 10 GB pro Monat
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Carsharing Miles Überwachung überwachen Fahrverhalten
TECH

Carsharing: So überwachen dich Miles und Co.

WhatsApp IP-Adresse deaktivieren Datenschutz Privatsphäre
SOCIAL

WhatsApp: Linkvorschau deaktivieren und Daten schützen

Palantir Deutschland Überwachungssoftware Dobrindt Peter Thiel
BREAK/THE NEWSTECH

Umstrittene US-Software: Palantir-Überwachung in Deutschland?

KI Diät Daten Quellen Internet
BREAK/THE NEWSTECH

KI muss auf Daten-Diät, sonst wird sie das Internet ruinieren

WhatsApp Alternative Element Vergleich Messenger App
SOCIALTECH

Element: Alles, was du über die WhatsApp-Alternative wissen musst

wie funktioniert Bitchat ohne Internet Messenger
SOCIALTECH

Chatten ohne Internet: So funktioniert der Messenger-Dienst Bitchat

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

UPDATE abonnieren & mit etwas Glück AirPods gewinnen!

Airpods 4 Apple
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?