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Ist es doch noch möglich, Artikel 13 und die Uploadfilter zu stoppen?

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
Landet die Urheberrechtsreform noch einmal vor dem Europäischen Parlament? (Foto: Pixabay.com / you_littleswine)
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Seit Mitte April schweben die Uploadfilter drohend über den Internet-Nutzern des Kontinents. Daran hat auch die Europawahl nichts geändert. Doch nun klagt Polen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Artikel 13. Ist die Urheberrechtsreform noch zu stoppen?

Am 15. April 2019 beendete der Ministerrat der Europäischen Union eine monatelang schwelende Diskussion innerhalb des europäischen Kontinents. An diesem Tag stimmte das Gremium in letzter Instanz der Neuregelung und damit der umstrittenen Urheberrechtsreform zu.

Kurz erklärt: Darum wird Artikel 13 so scharf kritisiert

Im Mittelpunkt der Diskussion steht vor allem Artikel 13. Obwohl dieser Absatz in der endgültigen Version der Reform unter Artikel 17 läuft, bleibt die alte Ziffer im Zentrum der Diskussion.

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Worum geht es dabei konkret? Kurz zusammengefasst geht es um Folgendes: Durch die beschlossene Urheberrechtsreform sind Plattformen wie Facebook und YouTube – aber auch kleinere Portale und Seiten – dazu gezwungen, mögliche Urheberrechtsverstöße vor dem Upload zu überprüfen.

Obwohl das Wort „Uploadfilter“ aus der finalen Version der Urheberrechtsreform verschwunden ist, bleibt bei der Masse an zu überprüfenden Inhalten keine andere realistische Möglichkeit, um mögliche Verstöße frühzeitig zu identifizieren.

Mehrere Tests haben bereits gezeigt, dass technische Filtersysteme jedoch kaum in der Lage sind, beispielsweise Satire und Parodien zu erkennen. Um im Zweifelsfall Probleme zu vermeiden, würden die Filter von YouTube und Co. vermutlich eher mehr löschen als zu wenig.

Polen sieht Meinungsfreiheit durch Artikel 13 gefährdet

Das könnte die Kommunikationsfreiheit im Internet nachhaltig einschränken. Laut dem polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki sei die Meinungsfreiheit durch die Urheberrechtsreform nachhaltig gefährdet.

Deswegen haben er und sein Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen Artikel 13, die Uploadfilter und Co. eingereicht. Die Regierung sieht kein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Rechten der Urheber auf der einen Seite und den möglichen Konsequenzen für Nutzer und Unternehmen auf der anderen Seite.

Woran könnte die Urheberrechtsreform noch scheitern?

Konkret geht die polnische Regierung vermutlich den Weg einer sogenannten Nichtigkeitsklage. Das erklärt Medienrechts-Anwalt Christian Solmecke. Dabei überprüft der EuGH beispielsweise, ob eine neue Richtlinie auch mit „höherrangigen Rechtsvorschriften im Einklang steht“ und „die in der EU-Grundrechtecharta garantierten Rechte“ gewahrt werden.

Tatsächlich gebe es laut Solmecke einige Anhaltspunkte, die der Urheberrechtsreform noch im Weg stehen könnten. So sei das Filtern vor dem Upload von legalen Inhalten beispielsweise unverhältnismäßig hoch.

Außerdem stelle ein möglicher Uploadfilter einen Eingriff in die Grundrechte der Menschen dar. Das betreffe laut dem Anwalt sowohl den „Schutz personenbezogener Daten“ als auch den „freien Empfang“ und die „freie Sendung von Informationen.“

Hinzu kommen noch zahlreiche weitere Anhalts- und Kritikpunkte. Diese betreffen nicht nur Nutzer, sondern auch Unternehmer und ihre Firmen.

Stoppt Polen die Uploadfilter noch rechtzeitig?

Nach dem Beschluss des Ministerrats haben die Länder eine Übergangsfrist von zwei Jahren zur Umsetzung der neuen Reform. Das erläuterte Jan Baier, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, im Interview mit BASIC thinking. Im April 2021 könnte die beschlossene Urheberrechtsrichtlinie also wirksam werden.

Der Prozess der Nichtigkeitsklage wiederum nimmt laut Christian Solmecke vom Beginn bis zum Ende einen Zeitraum zwischen 16 und 20 Monaten in Anspruch. Das heißt: Kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union kommt darum herum, die Urheberrechtsreform samt Artikel 13 in nationales Recht umzusetzen.

Sollte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der Klage Polens ausfallen, wäre die nun beschlossene Regelung zwar hinfällig. Die Entscheidung würde jedoch so kurz vor dem Wirksamwerden fallen, dass es sich kein Mitgliedsstaat leisten könnte, auf das Urteil zu warten und erst dann ein Gesetz auszuarbeiten.

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THEMEN:Europäische Union (EU)PolitikRecht
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vonChristian Erxleben
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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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