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Datenschutz-Verstoß: Facebook entschädigt Nutzer mit 345 US-Dollar

Maria Gramsch
Facebook muss für einen Vergleich tief in die Tasche greifen. (Foto: Unsplash.com / Brett Jordan)

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Facebook hat millionenfach die Privatsphäre seiner Nutzerinnen und Nutzer verletzt. Deshalb muss der Konzern im US-Bundesstaat Illinois nun 650 Millionen US-Dollar Entschädigung zahlen. Doch beim einzelnen Nutzer kommt vergleichsweise wenig Geld an.

Ein lange währender Rechtsstreit

Facebook soll biometrische Daten zur Gesichtserkennung gesammelt haben – ohne das Wissen seiner Nutzerinnen und Nutzer. So hat sich das Netzwerk im Jahr 2015 eine Klage von der Staatsanwaltschaft Chicago eingehandelt.

Der Vorwurf: Mit dieser Praxis hat Facebook gegen ein 2008 in Illinois verabschiedetes Gesetz zum Schutz der Privatsphäre verstoßen.

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Facebook bietet 550 Millionen US-Dollar Entschädigung

Im August 2019 scheiterte Facebook dann mit seiner Berufung gegen die Sammelklage. Facebook beteuerte, seine Praktiken zur Gesichtserkennung stets offen kommuniziert zu haben. Nutzerinnen und Nutzer hätten diese jederzeit ein- oder ausschalten können.

Nach dem Scheitern der Berufung hat Facebook im Januar 2020 es schon einmal mit einem Vergleichsangebot versucht. 550 Millionen US-Dollar standen zur Debatte – der zuständige Richter James Donato lehnte das Angebot aber als unzureichend ab.

650 Millionen US-Dollar statt 8 Milliarden

Das soziale Netzwerk hat nach dieser Ablehnung wohl nochmal einen Blick in seine Geldschatullen geworfen und noch weitere 100 Millionen US-Dollar gefunden.

Mit dem Endergebnis von 650 Millionen US-Dollar hat sich nun ein US-Bundesgericht zufriedengegeben. Mit der Summe kann Facebook die 1,6 Millionen betroffenen Nutzerinnen und Nutzer entschädigen und Mark Zuckerberg wieder ruhig schlafen.

Denn der nun beigelegte Rechtsstreit hätte den Konzern deutlich teurer zustehen kommen können. Das Gesetz zum Schutz von biometrischen Daten in Illinois sieht einen Schadensersatz in Höhe von 1.000 US-Dollar für jede fahrlässige Verletzung und 5.000 US-Dollar für jede vorsätzliche Verletzung vor.

Das wären im Worstcase also knackige acht Milliarden US-Dollar gewesen.

Facebook kommt vergleichsweise günstig weg

Richter Donato bezeichnet die Einigung laut der AFP zwar als „einen der höchsten Vergleiche überhaupt für die Verletzung der Privatsphäre.“ Da springt für den Einzelnen jedoch nicht wirklich viel raus.

Zum Vergleich: Im Jahr 2020 konnte der Konzern einen Umsatz in Höhe von knapp 86 Milliarden US-Dollar verbuchen. Der Gewinn kletterte auf 29,15 Milliarden US-Dollar.

Vergleicht man diese Zahlen mit der Entschädigung von 650 Millionen US-Dollar kommt diese einem plötzlich doch eher wie Peanuts vor. Denn die Entschädigung beträgt 0,75 Prozent des Jahresumsatzes beziehungsweise rund 2,2 Prozent des Konzerngewinns.

Als Peanuts könnte man auch den Betrag bezeichnen, den die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer überwiesen bekommen. Denn was auf den ersten Blick wie ein richtiger Brocken Geld aussieht, ist für den Einzelnen wohl nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Wie die AFP berichtet, erhalten die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer jeweils 345 US-Dollar.

Facebook plant Gesichtserkennung in Smart Glasses

Der Jahre währende Rechtsstreit hat Facebook aber den Spaß an der Technologie offenbar nicht vermiesen können. Der Konzern erwägt aktuell, die Gesichtserkennung auch in seinen Smart Glasses einzusetzen.

Wie Buzzfeed News berichtet, soll Vice President Andrew Bosworth gegenüber der Belegschaft geäußert haben, dass Facebook die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Gesichtserkennung für das Wearable prüft.

Es ist also doch eine Lernkurve zu erkennen: Erst die rechtliche Lage checken und dann fleißig biometrische Daten sammeln und horten.

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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.