WhatsApp schafft es nicht, die neuen Nutzungsbedingungen durchzudrücken. Die anvisierte Änderung zum 15. Mai 2021 wurde erneut verschoben. Schlimmer noch: Die Hamburger Datenschutzbehörde hat die WhatsApp-Datenweitergabe nun sogar per Anordnung verboten.
Wer den neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp nicht zustimmt, soll die App bald nur noch eingeschränkt nutzen können. Zunächst war bei WhatsApp die Rede davon, Nutzer:innen könnten „für kurze Zeit“ weiterhin Anrufe und Benachrichtigungen erhalten.
Nun hat die Facebook-Tochter diese Warnung schon wieder aufgeweicht. Aktuell heißt es, die Einschränkungen würden erst „nach einigen Wochen“ kommen.
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Hamburger Behörde erlässt Anordnung zur WhatsApp-Datenweitergabe
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar ist mit dieser Änderung unglücklich. Seine Behörde hat inzwischen eine Anordnung erlassen, die es dem Mutter-Konzern Facebook untersagt, personenbezogene Daten der WhatsApp-Nutzer:innen zu „eigenen Zwecken“ zu übernehmen.
So kann Facebook die Daten beispielsweise nicht in sein Werbegeschäft einfließen lassen.
Deine Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen gibt WhatsApp keinerlei zusätzliche Berechtigungen, Benutzerdaten mit unserem Mutterunternehmen Facebook zu teilen.
Verbot der WhatsApp-Datenweitergabe gilt drei Monate
Die Anordnung von Caspars Behörde soll zunächst für drei Monate gelten. In dieser Zeit soll der Europäische Datenschutzausschuss über die Neuerung auf europäischer Ebene entscheiden.
Die Behörde begründet diesen Schritt wie folgt: „Ferner erfolgt die Zustimmung nicht aus freien Stücken, da WhatsApp die Einwilligung in die neuen Bestimmungen als Bedingung für die Weiternutzung der Funktionalitäten des Dienstes einfordert.“
Diese fehlende Transparenz sei besonders im Hinblick auf minderjährige Nutzer:innen problematisch.
Die Nutzerinnen und Nutzer werden von WhatsApp mit intransparenten Bedingungen für eine weitreichende Datenweitergabe konfrontiert. Gleichzeitig wird behauptet, die beschriebenen Verarbeitungen würden tatsächlich gar nicht ausgeführt, um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt schrittweise auf Grundlage des auf Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer gegründeten Rechtsrahmens umzusetzen.
Facebook reagiert auf Urteil der Hamburger Datenschützer
Facebook, der Mutterkonzern von WhatsApp, hat gegenüber dem Spiegel „kühl auf die Anschuldigungen“ reagiert. Die Anordnung basiere „auf einem grundlegenden Missverständnis des Zwecks und der Wirkung des WhatsApp-Updates“ und habe deshalb „keine legitime Grundlage“.
BKA hat Zugriff auf deine WhatsApp-Daten
Doch nicht nur WhatsApp-Mutter Facebook wünscht sich mehr Einsicht in die Geschehnisse bei der Tochterfirma. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) hat reges Interesse an den Inhalten des Messengers.
Das BKA hat angegeben, Text-, Video-, Bild- und Sprachnachrichten über Whatsapp in Echtzeit mitverfolgen zu können. Auch die Kontaktliste könne von den Beamten eingesehen werden. Der Einsatz von Staatstrojanern sei hierfür nicht nötig. Und auch die Verschlüsselung der Nachrichten ist für das BKA kein Hindernis.
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