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Facebook, FTC, Federal Trade Commission, FTC gegen Facebook, Facebook entfernt "Querdenken"-Bewegung, Facebook Enthüllungen
MONEYSOCIAL

US-Kartellbehörde reicht zweite Monopol-Klage gegen Facebook ein

Maria Gramsch
Aktualisiert: 20. August 2021
von Maria Gramsch
Pexels.com / Thought Catalog
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Die US-Wettbewerbshüter der Federal Trade Commission (FTC) werden in Sachen Facebook nicht müde. Nach einer Schlappe im Juni 2021 reicht die US-Kartellbehörde nun erneut eine Monopol-Klage gegen Facebook ein. Das Ziel: Facebook zerschlagen.

Die US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) will Facebook zerschlagen. Der Vorwurf: Der Konzern habe seine marktbeherrschende Stellung mit „wettbewerbsfeindlichen Übernahmen“ gefestigt.

Gemeint sind die Zukäufe von Instagram und WhatsApp, für die Mark Zuckerberg jeweils Milliarden-Beträge auf den Tisch gelegt hat. Wegen diesen Übernahmen hat die FTC nun erneut eine Monopol-Klage gegen den Tech-Riesen eingereicht.

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Bundesgericht lehnt erste Monopol-Klage gegen Facebook ab

Aber blicken wir zunächst einmal ein paar Wochen zurück. Ende Juni 2021 hat ein Bundesgericht in Washington eine vorherige Kartellbeschwerde der FTC gegen Facebook abgewiesen.

Die Begründung: Die Kartellbehörde habe in ihrer Klageschrift nicht ausreichend klar gemacht, dass Facebook überhaupt ein Monopol geschaffen hat.

Damit folgte der Richter zwar in Teilen der Argumentation des Social-Media-Giganten. Dennoch spielte die Entscheidung des Richters James Boasberg eher der FTC als Facebook in die Karten. Denn das Gericht gewährte den Wettbewerbshütern der FTC einen Aufschub.

FTC reicht zweite Klage gegen Facebook ein

Die FTC hatte nun Zeit, ihre Klageschrift zu überarbeiten. Am 19. August 2021 hat sie diese – in überarbeiteter Fassung – bei einem Bundesgericht eingereicht.

Mit ihrer Klage verfolgen die Kartellwächter vor allem ein Ziel: Sie wollen das Konstrukt Facebook zerschlagen. Im schlimmsten Fall müsste sich der Konzern dann wieder von seinen Töchtern WhatsApp und Instagram trennen.

Braucht Facebook künftig eine Genehmigung für Übernahmen?

Die Wettbewerbshüter wollen außerdem erwirken, dass Facebook künftig bei einer geplanten Übernahme zunächst eine Genehmigung einholen muss.

„Facebook fehlte der Geschäftssinn und das technische Talent, um die Umstellung auf Mobilgeräte zu überstehen. Nachdem es nicht gelungen war, mit neuen Playern zu konkurrieren, kaufte oder begrub Facebook sie illegal, als ihre Popularität zu einer existenziellen Bedrohung wurde“, begründet FTC-Direktorin Holly Vedova die Klage in einem Statement.

Die heutige Klage der FTC zielt darauf ab, diesen illegalen Aktivitäten ein Ende zu setzen und den Wettbewerb zum Wohle der Amerikaner und ehrlicher Unternehmen gleichermaßen wiederherzustellen.

Vedova geht sogar soweit, die Geschäftspraktiken von Facebook mit Bestechung gleichzusetzen. Das Verhalten des Konzerns sei genau so wettbewerbswidrig, wie wenn „Facebook aufstrebende App-Konkurrenten bestochen hätte, nicht zu konkurrieren.“

Facebook kontert mit einer Kampfansage

Facebook hingegen bezeichnet die Anschuldigungen und die Klage weiterhin als „wertlos“. Der Konzern schreibt auf Twitter, er wolle das eigene Unternehmen „weiterhin energisch verteidigen“.

It is unfortunate that despite the court's dismissal of the complaint and conclusion that it lacked the basis for a claim, the FTC has chosen to continue this meritless lawsuit.

— Meta Newsroom (@MetaNewsroom) August 19, 2021

Zunächst wolle der Konzern um Gründer und Geschäftsführer Mark Zuckerberg erst einmal die geänderte Beschwerde der FTC überprüfen und kündigt an, „in Kürze mehr dazu zu sagen zu haben.“

Auch interessant:

  • Facebook hat keine Monopolstellung im Social Web
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vonMaria Gramsch
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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.
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