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BGH-Urteil: Facebook muss Konten vor der Sperrung informieren

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Unsplash.com / ujesh
geschrieben von Maria Gramsch

Ob Fake News, Hasskommentare oder Spam-Accounts: Facebook hat mit seinen Löschteams ordentlich zu tun. Diese Arbeit wird nun nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs für den Tech-Konzern noch aufwändiger.

Allein im Zeitraum von April bis August 2020 hat Facebook laut eigenen Angaben mehr als sieben Millionen Posts mit falschen Informationen zum Coronavirus gelöscht. Weitere 98 Millionen Inhalte hat das soziale Netzwerk mit Warnhinweisen versehen.

Doch nicht nur das Coronavirus, auch das Löschen von Hass und Hetze ist für Facebook zur Dauerbeschäftigung geworden. Nun könnte sich der zeitliche Aufwand dafür noch potenzieren.


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Was hat der BGH zur Facebook-Sperrung entschieden?

Denn für das Löschen von sogenannter Hassrede gibt es nun neue Vorgaben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Facebook entsprechende Beiträge nicht mehr einfach nur löschen darf.

Das soziale Netzwerk muss die entsprechenden Accounts vor oder nach einer Löschung nun auch informieren, urteilt der BGH. Demnach muss Facebook seine Nutzer:innen künftig „zumindest nachträglich“ informieren, wenn ein Beitrag gelöscht wurde.

Bei einer Facebook-Sperrung für Accounts werden die Regeln sogar noch weiter verschärft: Der BGH bestimmt, dass Facebook sogar „über eine beabsichtigte Sperrung“ informieren muss.

Die Nutzer:innen müssen dann die „Möglichkeit zur Gegenäußerung“ haben und erst nach einer neuen Entscheidung darf die Facebook-Sperrung tatsächlich ausgeführt werden.

Die allmächtigen Gemeinschaftsstandards von Facebook

Die Entscheidung des BGH bezieht sich auf die weltweit geltenden Community Standards. Hier hat Facebook seine Regeln zu diskriminierenden oder anstößigen Inhalten festgehalten.

Jedoch kollidieren die Ansichten von Facebook ab und zu mit der deutschen Gesetzgebung. Im vorliegenden Fall hatten sich zwei Nutzer:innen abschätzig über Muslime und Zugewanderte geäußert. Facebook hat die Konten aufgrund der Kommentare gelöscht und die Account-Besitzer nicht informiert.

Diese Kommentare fallen allerdings laut dem BGH unter die Meinungsfreiheit. Und weil Facebook die Nutzer:innen nicht über die Sperre informiert hat, muss das soziale Netzwerk sie nun wieder freischalten und darf sie auch nicht noch einmal sperren.

Der BGH sieht bei den beiden vorliegenden Beispielen „kollidierende Grundrechte der Parteien“. Auf der einen Seite steht die Meinungsfreiheit. Auf der anderen Seite die Berufsausübungsfreiheit, die Facebook dazu berechtigt, die Community Standards vorzuschreiben und deren Einhaltung sicherzustellen.

Facebook begrüßt BGH-Entscheidung

Facebook ist grundsätzlich zunächst einmal froh, dass der BGH festgestellt hat, dass das soziale Netzwerk grundsätzlich Beiträge nach seinen eigenen Standards löschen und Konten sperren darf.

„Wir tolerieren keine Hassrede und setzen uns dafür ein, unzulässige Inhalte von Facebook zu entfernen“, zitiert das Handelsblatt einen Sprecher des Tech-Konzerns. Facebook will die BGH-Entscheidung „sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass wir weiterhin effektiv gegen Hassrede in Deutschland vorgehen können.“

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Über den Autor

Maria Gramsch

Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.