Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Corona-Impfung, Impfung, Corona-Impfpflicht, ungeimpfte Arbeitnehmer
MONEY

Das gilt für ungeimpfte Arbeitnehmer ab dem 1. November 2021

Christian Erxleben
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Christian Erxleben
Pexels.com / Karolina Grabowska
Teilen

Die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben gemeinsam neue Regelungen für ungeimpfte Arbeitnehmer beschlossen. Diese bekommen ab dem 1. November 2021 bei Quarantäne-Anordnung keine Lohnfortzahlung mehr.

Bund und Länder streichen Lohnersatz für ungeimpfte Arbeitnehmer

Die Gesundheitsminister der 16 deutschen Bundesländer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben eine wegweisende Entscheidung für ungeimpfte Arbeitnehmer getroffen.

So erhalten alle Arbeitnehmer ab dem 1. November 2021 keinen Lohnersatz mehr vom Staat, falls sie aufgrund einer fehlenden Corona-Impfung in Quarantäne müssen und deshalb nicht ihre Arbeit verrichten können.

BASIC thinking UPDATE

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

  • 5 Minuten pro Tag
  • 100% kostenlos
  • Exklusive PDF-Guides

Wie sieht die aktuelle Regelung für ungeimpfte Arbeitnehmer in Quarantäne aus?

Bislang haben alle Arbeitnehmer, die aufgrund einer vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne nicht arbeiten können, für sechs Wochen ihren Lohn in voller Höhe vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Dieser wiederum hat diese Ausgleichszahlungen beim Bund in Rechnung stellen können.

Eben jene Entschädigungszahlung entfällt jedoch ab der ersten Arbeitswoche ab dem 1. November 2021 für alle ungeimpften Arbeitnehmer in Quarantäne. Somit kommt es de facto zu einem Ende der Lohnfortzahlung.

Welche Ausnahmen gelten bei der neuen Regelung?

Grundsätzlich gibt es zwei große Ausnahmen.

1. Corona-Infektion

Die erste Ausnahme betrifft den Krankheitsfall – also eine nachgewiesene Corona-Infektion. Wer aufgrund eines Krankheitsfalls in Quarantäne muss kann auch weiterhin mit einer Lohnfortzahlung rechnen. Das gilt für geimpfte wie ungeimpfte Arbeitnehmer.

2. Fehlende Impfempfehlung

Ebenso ausgenommen sind alle Menschen in Deutschland, für die es keine offizielle Empfehlung zu einer Corona-Impfung gibt. Um nachzuweisen, dass man selbst zu einer solchen Ausnahmegruppe gehört, ist ein ärztliches Attest notwendig.

Grundsätzlich empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) mittlerweile die Impfung von Menschen ab 12 Jahren mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna.

Auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) finden Interessierte und Betroffene alle aktuellen Empfehlungen. So enthält beispielsweise die zehnte Aktualisierung neue Hinweise für ungeimpfte Schwangere und ungeimpfte stillende Mütter.

Warum erfolgt dieser Schritt?

Grundsätzlich ist in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) schon seit einiger Zeit eine entsprechende Regelung vorgesehen. Dort heißt es:

Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

Oder anders ausgedrückt: Wer eine Impfung trotz Möglichkeit nicht wahrnimmt oder entgegen der offiziellen Empfehlungen in ein Corona-Risikogebiet reist und sich im Anschluss in Quarantäne begeben muss, kann ab dem 1. November 2021 nicht mehr mit einer Lohnfortzahlung rechnen.

Fairness gegenüber der Gesellschaft

Als Argumente für ihre Entscheidung führen die zuständigen Minister an, dass es in der jetzigen Situation nicht mehr vertretbar sei, dass der Steuerzahler die Entschädigungen für Dienstausfälle von Menschen zahlen muss, bei denen es keine gesundheitlichen Gründe gibt, die gegen eine Corona-Impfung sprechen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ergänzt, dass jeder Deutsche, der sich innerhalb der Impfaktionswoche des Bundes hat impfen lassen, von den neuen Regelungen nicht betroffen sei. Wer sich nicht impfen lassen will, soll die finanzielle Verantwortung dafür selbst tragen.

Auch interessant:

  • Arbeitgeber darf Büro-Pflicht für Angestellte verordnen
  • Ohne Impfung, keine Arbeit: Impfpflicht in Unternehmen steigt
  • Keine Corona-Impfung: Immer mehr Mitarbeiter werden gekündigt
  • Corona-Impfung: Endlich haben auch die Influencer eine sinnvolle Aufgabe
Bondora

Anzeige

STELLENANZEIGEN
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
Influencer & Paid Social Media Marketing ...
ARTDECO cosmetic GmbH in Karlsfeld
Senior Digital Marketing Manager (all genders)
EO Executives in Großraum Frankfurt am Main
Social Media Manager (m/w/d)
Digital Vision Academy in Deutschland, Berlin, Nürnb...
Online Marketing Manager (m/w/d) für Herstell...
Baumann Unternehmensberatung AG in Münster - Dortmun...
Praktikant:in im Bereich Social Media und Onl...
2perspectiveS GmbH in München

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

THEMEN:ArbeitCoronaGesundheit
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonChristian Erxleben
Folgen:
Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.

Anzeige

EMPFEHLUNG
Bitpanda x pepe
1 Million PEPE Coins geschenkt: So sicherst du dir den Krypto-Bonus bei Bitpanda
Anzeige MONEY
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

günstigsten Autos Mittelklasse, ADAC, Test, Ranking, Gesamtkosten, Wertverlust, Material, Verbrauch, Leistung, Ölwechsel
MONEYTECH

Laut ADAC: Die günstigsten Autos in der Mittelklasse

sparsamsten Plug-in-Hybride, PHEV, Elektromobilität, Mobilität, Autos, Fahrzeuge, Verbrauch, Kraftstoff, Batterie, Kilowattstunden
GREENMONEY

Das sind die sparsamsten Plug-in-Hybride 2025

Schufa Speicherfrist Eintrag löschen
MONEY

Hammer-Urteil: Schufa muss erledigte Einträge sofort löschen

Übersetzer-Apps Europa Alternative US-Software
MONEYTECH

Alternativen zu US-Software: 4 Übersetzer-Apps aus Europa

die besten Automarken, April 2025, Mobilität, Elektromobilität, Verkehr, Autos, Fahrzeuge, Neuzulassungen, Deutschland
MONEY

Die beliebtesten Automarken im April 2025 – laut Kraftfahrt-Bundesamt

OpenAI gemeinnützig gewinnorientiert Public Benefit Corporation
MONEYTECH

Wie geht das denn? OpenAI bleibt gemeinnützig – darf aber Gewinn machen

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?