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Selbstständig machen: Das sind die 3 wichtigsten Formen der Selbstständigkeit

Stefan Heine
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Stefan Heine
Pixabay.com / 866268
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Du willst dich selbstständig machen? Dann solltest du dich damit beschäftigen, was Selbstständigkeit im Detail bedeutet. Wir erklären die Unterschiede von Selbständigen, Freiberufler:innen und Gewerbetreibenden im Steuerrecht.

Gefährliche Synonyme rund um die Selbstständigkeit

„Ich bin selbstständig, ich arbeite freiberuflich” oder „Ich habe ein Gewerbe und bin selbstständig” – beides Sätze in denen das Wort „selbstständig” synonym verwendet wird. Doch gibt es steuerrechtlich gesehen einige Unterschiede zwischen den Selbständigen, Freiberufler:innen und Gewerbetreibenden.

Personen, die sich am Anfang der selbständigen Tätigkeiten steuerlich in diesem Zwei- oder Dreiklang falsch einstufen, können vom Finanzamt früher oder später unschöne Überraschungen erhalten. Damit dies nicht passiert, erkläre ich, wo genau die Unterschiede liegen.

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Was macht steuerlich betrachtet Gewerbetreibende gegenüber Selbstständigen aus?

Steuerrecht: Wer ist selbstständig?

Wenn Menschen als Unternehmer:innen und nicht als Angestellte agieren, würde man umgangssprachlich von „selbstständig“ reden. An sich ist zunächst jeder, der nicht in einem Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis steht, aber mit der selbstständigen Arbeit den Lebensunterhalt verdient, als Selbstständige:r einzustufen.

Steuerrechtlich gilt: Ein beruflich Selbstständiger ist entweder als Gewerbetreibender, als selbstständig Freiberufler oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig.

Steuerrecht: Wer betreibt ein Gewerbe?

Gewerbetreibende sind nach Gesetz die Personen, die einer „selbständigen, nachhaltigen Betätigung nachgehen, die mit der Absicht einer Gewinnerzielung unternommen wird und die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.“

Eine Anmeldung von Gewerbe ist notwendig, wenn die Betätigung nicht nach Paragraf 13 oder Paragraf 18 Einkommensteuergesetz (EStG) als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft (Paragraf 13 EStG), eines freien Berufs (Paragraf 18 Abs.1 Nr.1 EStG) oder einer sonstigen selbstständigen Arbeit (zum Beispiel Verwaltung eigenen Vermögens – Paragraf 18 Abs.1 Nr. 3 EStG)) anzusehen ist.

Jeder Gewerbebetrieb muss beim zuständigen Gewerbeamt (meist Bezirksamt oder die Gemeinde) angemeldet werden.

Selbstständig machen: Wer ist Freiberufler oder Solo-Selbständiger?

Freiberufler sind Solo-Selbstständige ohne Gewerbe. Das heißt: Sie dürfen explizit ohne Gewerbeanmeldung ihre Einkünfte aus hauptsächlich selbständiger Tätigkeit beziehen. Meist gehen sie Tätigkeiten nach, die wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Aspekte enthalten.

Wer sich steuerlich Freiberufler:in nennen darf, entscheidet das Finanzamt – geregelt wird dies auch in Paragraf 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetz (EStG), jedoch ist der dort aufgeführte Katalog freier Berufe nicht abschließend.

Zu den bekanntesten Berufsgruppen von Freiberufler:innen zählen unter anderem Journalist:innen, Ingenieur:innen, Ärzt:innen, Anwält:innen oder Künstler:innen. Wer einem freien Beruf nachgeht, beantragt die Vergabe einer Steuernummer direkt beim Finanzamt.

Übrigens sind Freiberufler:innen und freie Mitarbeitende auch nicht gleichzusetzen: Je nach Tätigkeit kann ein freier Mitarbeiter nämlich Gewerbetreibender oder Freiberufler sein.

Selbstständig machen: Der Wegfall der Gewerbesteuer

Für Freiberufler:innen fällt nicht nur die Gewerbeanmeldung weg, sondern auch die damit zusammenhängende Gewerbesteuer nebst Gewerbesteuererklärung. Auch mit der Gewerbeaufsicht und Gewerberecht muss sich kein Freiberufler beschäftigen.

Die Gewerbesteuer fließt regulär komplett in den Haushalt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zurück, die wiederum damit beispielsweise örtliche Projekte zur Infrastruktur verbessern kann.

Von diesen Investitionen profitieren meist Industrie, Handwerk oder Handel mehr als die Gruppe der Freiberufler – weshalb sie diese Steuer auch nicht zahlen.

Wer sich selbstständig macht, sollte sich im Voraus erkundigen, ob eine Gewerbeanmeldung nötig ist – oder die geplante Tätigkeit als Freiberufler:in auszuführen geht. Ein Gewerbetreibender zu sein, bedeutet insgesamt mehr Aufwand und Kosten – allerdings ist die Freiberuflichkeit auch nur bestimmten Tätigkeitsfeldern vorenthalten.

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THEMEN:Arbeit
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vonStefan Heine
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Stefan Heine ist Steuer-Experte. Als gelernter Rechts- und Fachanwalt für Steuerrecht will er Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Als CEO digitalisiert er dazu gemeinsam mit seinen Kolleg:innen den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung. Bei BASIC thinking schreibt er über Tipps und Tricks rund um Steuern für Selbständige und Freelancer im Digital Business.

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