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Europäischer Gerichtshof, EuGH, Vorratsdatenspeicherung
TECH

EuGH-Urteil: Vorratsdatenspeicherung nur in schweren Verdachtsfällen erlaubt

Beatrice Bode
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Beatrice Bode
unsplash.com/ Christian Lue
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass nationale Behörden elektronische Kommunikationsdaten nicht „allgemein und unterschiedslos“ speichern dürfen. An vielbesuchten Orten wie Flughäfen oder Bahnhöfen Seo die Vorratsdatenspeicherung allerdings ohne bestimmten Anlass zulässig. 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Gericht der Europäischen Union (EU) hat am Dienstag, dem 5. April 2022, entschieden, dass nationale Behörden personenbezogene elektronische Daten nicht „allgemein und unterschiedslos“ speichern dürfen. Das geht aus einer offiziellen Pressemitteilung des EuGH hervor.

Laut EuGH stelle die Speicherung von elektronischen Kommunikationsdaten demnach einen Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten dar.

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Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation gestatte es den Mitgliedstaaten zwar, die Daten zum Zweck der Bekämpfung von Straftaten auszusetzen. Sie müssen dabei allerdings immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.

In diesen Fällen ist die Vorratsdatenspeicherung doch erlaubt

Obwohl das EuGH der vorbehaltlosen Speicherung personenbezogener Daten einen Riegel vorschiebt, gibt es allerdings einige Kriterien, die die Vorratsdatenspeicherung doch zulassen.

Zum einen ist die gezielte Speicherung von Kommunikationsdaten dann erlaubt, wenn in einem geografischen Gebiet eine bestimmte Kriminalitätsrate herrscht. In diesem Fall muss es keine konkreten Anhaltspunkte für die Vorbereitung einer schweren Straftat im betreffenden Gebiet geben.

Auch an Orten, die regelmäßig von einer sehr großen Zahl von Personen besucht werden, ist die Vorratsdatenspeicherung zulässig. Dazu gehören demnach Flughäfen, Bahnhöfe, Seehäfen oder auch Mautstellen. Zudem ist es laut EuGH zulässig, die Daten von Besitzer:innen einer Prepaid-SIM-Karte zu speichern.

Darüber hinaus hindert der Gerichtshof die nationalen Behörden nach eigenen Angaben nicht daran, bei Verdacht einer schweren Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder auf eine schwere Straftat eine umgehende Sicherung von elektronischen Kommunikationsdaten anzuordnen.

Irischer Mordfall eröffnet Diskussionen

Das am 5. April 2022 gefällte Urteil bezieht sich auf einen Rechtsstreit aus dem Jahr 2015. Dabei wurde ein Mann in Irland wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte ging in Berufung und warf dem betreffenden Gericht vor, zu Unrecht personenbezogene Verkehrs- und Standortdaten als Beweismittel zugelassen zu haben.

Das EuGH legte fest, dass es dem nationalen Gericht in Irland obliegt, zu entscheiden ob die Beweismittel zugelassen werden.

Nicht die erste Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung

Laut Nachrichtenagentur Reuters folge das Urteil vom Dienstag zur Vorratsdatenspeicherung auf eine weitere Rechtsprechung des EuGH aus dem vergangenen Jahr.

Damals sei festgestellt worden, dass personenbezogene Daten zur „Bekämpfung schwerer Kriminalität oder zur Abwehr ernsthafter Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit“ verwendet werden könnten.

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THEMEN:DatenschutzEuropäische Union (EU)Recht
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vonBeatrice Bode
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Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.
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