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Smartphone, Mobilfunk, Cell Broadcast, Nulltarif-Optionen
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Die Bundesnetzagentur verbietet „StreamOn“ und „Vodafone Pass“

Maria Gramsch
Aktualisiert: 29. April 2022
von Maria Gramsch
unsplash.com / ROBIN WORRALL
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Die Deutsche Telekom und Vodafone dürfen ihre beliebten Zusatztarife „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ nicht mehr anbieten. Die Bundesnetzagentur untersagt die Nulltarif-Optionen – Grund ist ein Verstoß gegen die Netzneutralität.

Mit dem Handy Videos oder Musik streamen und dabei außerhalb des WLANs kein Datenvolumen verbrauchen: Bei den Kund:innen von Telekom und Vodafone sind diese Zusatztarife beliebt, doch nun stehen sie vor dem Aus.

Die Rede ist von „StreamOn“ von der Telekom und dem „Vodafone Pass“. Denn diese Nulltarif-Optionen verstoßen laut der Bundesnetzagentur gegen die Netzneutralität und müssen deshalb aus den Tarifen gestrichen werden.

Was steckt hinter der Entscheidung gegen die Nulltarif-Optionen?

Bereits am 2. September 2021 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die sogenannten Zero Rating-Optionen nicht mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs vereinbar sind.

Im konkreten Fall hatte der EuGH die beiden Angebote „StreamOn“ von der Deutschen Telekom und den „Vodafone Pass“ aufgeführt.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung verbietet also die technische und tarifliche Ungleichbehandlungen innerhalb eines Tarifs. Bei den Streaming-Angeboten von Telekom und Vodafone sei „der Datenverkehr dadurch ungleich behandelt, dass bestimmte Dienste und Anwendungen nicht auf das Dateninklusivvolumen angerechnet werden.

Mit anderen Worten: Da die jeweiligen Dienste für Verbraucher:innen unbegrenzt nutzbar sind, müssen sie nun von der Bildoberfläche verschwinden.

Was erhofft sich die Bundesnetzagentur von der Abschaffung der Nulltarif-Optionen?

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller erhofft sich von dieser Entscheidung positive Entwicklungen für den Mobilfunkmarkt.

Denn die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Anbieter wie Telekom und Vodafone dadurch mehr Tarife mit höherem Datenvolumen anbieten oder aber günstigere Mobilfunk-Flatrates in ihr Repertoire aufnehmen.

Vor allem die Flatrates, die im Festnetzbereich schon seit langer Zeit gängig sind, sollen auch im Mobilfunk zum Standard werden. „Wir beenden die Ungleichbehandlung von Datenverkehren, die mit den Zero Rating-Optionen verbunden sind,“ sagt Müller.

Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren.

Wie geht es jetzt mit bestehenden Verträgen weiter?

Ab Juli dürfe Telekom und Vodafone ihre Nulltarif-Optionen nicht weiter vermarkten. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu: „Die beiden Zero Rating-Optionen sollen dann über keinen Vertriebskanal mehr buchbar sein.“

Für bestehende Verträge hat die Bundesnetzagentur den Anbietern eine längere Frist gelassen. Dies sei aufgrund der „großen Anzahl von Bestandskunden“ nötig. Auch soll den Kund:innen ein „verbraucherfreundlicher Übergang auf andere Tarife“ ermöglicht werden.

Bis Ende März 2023 sollen dann alle bestehenden Verträge mit den Nulltarif-Optionen abgewickelt sein.

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THEMEN:InternetSmartphoneStreaming
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vonMaria Gramsch
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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.
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