Tesla-Fabrik Brandenburg, Gigafactory Berlin, Elektroautos

Grüne Liga fordert Schließung von Tesla-Werk in Brandenburg

Marinela Potor
Tesla

Nach einem Vorfall mit einer ausgelaufener Farbmischung im Tesla-Werk in Brandenburg fordert der Umweltverein Grüne Liga die Untersagung der Betriebserlaubnis für die E-Auto-Fabrik. Hintergrund ist eine unversiegelte Fläche. 

Das Tesla-Werk in Grünheide in Brandenburg soll seine Produktion einstellen. Das fordert jetzt der Umweltverein Grüne Liga in einem Antrag an den zuständigen Landkreis Oder-Spree.

Wie die Deutsche Presseagentur (DPA) berichtet, begründet die Grüne Liga dies mit noch ungeklärten Fragen zu einer ausgelaufenen Flüssigkeit auf dem Tesla-Gelände.

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Bilder zeigen fehlende Versiegelung am Tesla-Werk in Brandenburg

Der Grünen Liga liege demnach Bildmaterial vor, das zeige, dass bei einer Betriebsstörung im April der Bereich zwischen der Lackiererei und der asphaltierten Verkehrsfläche nicht versiegelt sei.

Das sei aber in den Antragsunterlagen für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gefordert, schreibt der Umweltverband in seiner Beschwerde, die der DPA vorliegt.

Die Grüne Liga befürchtet außerdem, dass durch die fehlende Versiegelung Gefahrenstoffe ins Grundwasser eindringen könnten. Möglich wäre etwa, dass somit bei einem Brand kontaminiertes Löschwasser auf die nicht versiegelte Fläche laufen und dort in den Boden gelangen könnte.

Falls der Landkreis nicht auf ihren Antrag reagieren sollte, hat die Grüne Liga darüber hinaus das Eingreifen des Umweltministeriums gefordert.

15.000 Liter Flüssigkeit ausgelaufen

Die Beschwerde zur ausgelaufenen Farbmischung geht auf einen Vorfall vom 11. April zurück. Dabei sind 15.000 Liter Flüssigkeit am Tesla-Werk in Brandenburg ausgelaufen. Der Großteil davon wurde in einer Wanne aufgefangen und von einem Entsorgungsunternehmen abgepumpt.

Etwa zwei oder drei Liter gelangten jedoch auf die Zufahrt und mussten darum über ein Bindemittel aufgefangen werden. Das Landesumweltamt stufte die ausgelaufene Farbe als „nicht gefahrstoffrechtlich“ ein und ordnete die Flüssigkeit in die Wassergefährdungsklasse 1.

Zum Vergleich: Zu den wassergefährdenden Stoffen (Klasse zwei) gehört etwa Diesel. Altöl gilt wiederum als stark wassergefährdend (Klasse 3).

Vorwurf: Mangelnde Transparenz

Aufgrund der nicht-gefährdenden Einordnung stuften darum sowohl das Landesumweltamt als auch der Landkreis Oder-Spree den Vorfall nicht als Störfall, sondern lediglich als Betriebsstörung ein. Dieser Einschätzung hatte der Wasserverband Strausberg-Erkner, der das Tesla-Werk beliefert, widersprochen.

Verschiedene Verbände hatten zudem den Behörden sowie Tesla mangelnde Transparenz vorgeworfen.

Tesla hat sich bislang zu den Vorfällen nicht geäußert.

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Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.