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Ja zu „Lex Netflix“: Schweiz bittet Netflix und Co. zur Kasse

André Gabriel
Aktualisiert: 20. Mai 2022
von André Gabriel
unsplash.com/ Mollie Sivaram
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Die Schweizer:innen haben über das Referendum „Lex Netflix“ entschieden und damit ein neues Filmgesetz abgenickt. Wie lief die Abstimmung in Zahlen, wie hoch war die Beteiligung und was kommt jetzt auf Netflix und Co zu? Ein Überblick. 

Am 15. Mai 2022 haben die Schweizer:innen per Referendum über „Lex Netflix“ abgestimmt. Trotz seiner Bezeichnung betrifft das Referendum nicht nur Netflix, sondern alle internationalen Streamingdienste aus dem Videobereich sowie ausländische TV-Sender. Wer in der Schweiz Geld verdient, muss zukünftig etwas davon abgeben.

Lex Netflix: Die Ergebnis der Abstimmung

Von den wahlberechtigten Menschen stimmten knapp 60 Prozent für das neue Filmgesetz in der Schweiz. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 40 Prozent. Das sind die wichtigsten Zahlen:

  • Prozentuale Ja-Stimmen: 58,42 Prozent
  • Prozentuale Nein-Stimmen: 41,58 Prozent
  • Anzahl der Ja-Stimmen: 1.255.032
  • Anzahl der Nein-Stimmen: 893.369
  • Prozentuale Stimmbeteiligung: 40,03 Prozent

Die meisten prozentualen Ja-Stimmen gab es mit 76,14 Prozent in Waadt – einem Kanton im Westen des Landes. In Schaffhausen am Hochrhein stimmten mit 57,78 Prozent am meisten Menschen gegen das Filmgesetz in der Schweiz.

Eine vollständige regionale Übersicht findest du hier. Dabei handelt es sich um provisorische Ergebnisse vom Schweizer Bundesamt für Statistik (BFS). Die definitiven Ergebnisse folgen in etwa zwei Monaten – nach der Erwahrung durch den Schweizer Bundesrat.

Netflix und Co.: Was regelt das Schweizer Filmgesetz?

Die Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur hat weitreichende Folgen für globale Streaming-Anbieter wie Netflix, Amazon Prime Video, Disney Plus und HBO Max. Wenn sie Umsätze in der Schweiz erwirtschaften, müssen sie davon 4 Prozent in die Produktion von Schweizer Filmen und Serien investieren.

Auch internationale Fernsehsender sind betroffen. Richtet ein ausländischer TV-Sender seine Werbung direkt auf die Schweizer:innen als klare Zielgruppe aus und erzielt dadurch Einnahmen, greift das neue Schweizer Filmgesetz ebenfalls.

Die 4-Prozent-Regelung betrifft auch die inländischen Fernsehsender – und das schon seit vielen Jahren. Ziel des aktualisierten Schweizer Filmgesetzes ist es demnach nicht, allein die internationalen Anbieter zur Kasse zu bitten, sondern die Unterstützung heimischer Filmproduktionen auszuweiten.

Hat Deutschland ein ähnliches Gesetz?

In Deutschland erhält die Filmförderungsanstalt bereits Umsatzbeteiligungen von Streaming-Anbietern. Zwischen 1,8  und 2,5 Prozent müssen die Dienste abführen – als Grundlage dient hier der Nettoumsatz pro Jahre.

Interessanter Vergleich: Frankreich verlangt mit 20 bis 25 Prozent eine deutlich höhere Umsatzbeteiligung als Deutschland und das Filmgesetz in der Schweiz.

Höhere EU-Quote durch Schweizer Filmgesetz

Es geht nicht nur um Geld, denn das aktualisierte Filmgesetz in der Schweiz sieht auch eine signifikante Erhöhung europäischer Produktionen vor. So muss das Streaming-Programm künftig zu 30 Prozent aus in Europa produzierten Filmen und Serien bestehen. In der EU gibt es eine vergleichbare Regelung mit einem identischen Prozentsatz schon.

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vonAndré Gabriel
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André Gabriel schreibt seit Januar 2021 für BASIC thinking. Als freier Autor und Lektor arbeitet er mit verschiedenen Magazinen, Unternehmen und Privatpersonen zusammen. So entstehen journalistische Artikel, Ratgeber, Rezensionen und andere Texte – spezialisiert auf Entertainment, Digitalisierung, Freizeit und Ernährung. Nach dem Germanistikstudium begann er als Onlineredakteur und entwickelte sich vor der Selbständigkeit zum Head of Content.
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