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Twitter-Anwälte halten Rückzug von Elon Musk für „rechtswidrig“

Maria Gramsch
Pixabay.com / IJRO

Elon Musk hat beschlossen, von seiner 44 Milliarden US-Dollar schweren Twitter-Übernahme zurückzutreten. Nun haben sich die Anwälte des Kursnachrichtendiensts zu Wort gemeldet. Sie nennen Musks Rückzug „rechtswidrig“.

Mit einem Paukenschlag kündigte Elon Musk im April an, Twitter für die Rekordsumme von 44 Milliarden US-Dollar übernehmen zu wollen. Danach folgte ein ewiges Hin und Her, aus dem nicht so recht zu erkennen war, was er nun eigentlich wirklich will.

Nach wochenlanger Streitereien um die Anzahl der Fake-Accounts hat Musk nun seinen Rückzug angekündigt.

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Erste Reaktionen auf die Absage von Musk

Nun haben sich die Anwälte von Twitter zu Wort gemeldet. Sie bezeichnen Musks Rücktritt vom Übernahmevertrag als „rechtswidrig“.

In einem Schreiben an die Anwälte von Elon Musk heißt es, die Aufkündigung des Vertrages sei „ungültig und rechtswidrig“.

Weiter heißt es, dass Musks Rückzug „eine Ablehnung der Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung darstellt“. Er verstoße mit seinem Handeln gegen die getroffenen Vereinbarungen.

Twitter hat keine seiner Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung verletzt, und Twitter hat keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Unternehmen erlitten und wird dies wahrscheinlich auch nicht tun.

Wie geht es nun zwischen Twitter und Musk weiter?

Bereits am Freitag tweetete Chairman Bret Taylor, der Vorstand sei „entschlossen, die Transaktion zu dem Preis und den Bedingungen abzuschließen, die mit Herrn Musk vereinbart wurden.“ Sei dies nicht möglich, würden rechtliche Schritte eingeleitet, „um die Fusionsvereinbarung durchzusetzen“.

Und auch die Twitter-Anwälte weisen noch einmal ausdrücklich auf mögliche rechtliche Schritte hin. Denn der Konzern behalte sich „alle vertraglichen, gesetzlichen und sonstigen Rechte vor“, um Musks Verpflichtungen aus dem Übernahmevertrag durchzusetzen.

Wie Bloomberg aus internen Kreisen zitiert, will das Unternehmen noch in dieser Woche Klage einreichen. Und das könnte Elon Musk teuer zu stehen kommen.

Denn im Zweifelsfall muss er nicht nur die Strafe für seinen Vertragsbruch in Höhe von einer Milliarde US-Dollar berappen. Darüber hinaus könnte er auch zu einer Schadensersatzzahlung verdonnert werden, die derzeit auf bis zu 20 Milliarden US-Dollar geschätzt wird.

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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.