Auf EU-Ebene steht derzeit das sogenannte KI-Gesetz zur Debatte. Dabei geht es auch um ein Verbot von Überwachungsmethoden wie der automatisierten Gesichtserkennung. Die Bundesregierung hat sich nun aber für Ausnahmen in Sachen biometrische Überwachung ausgesprochen – entgegen dem Koalitionsvertrag.
Auf europäischer Ebene steht derzeit das sogenannte KI-Gesetz auf der Agenda. Es soll eigentlich ein Verbot von Überwachungsmethoden wie der automatisierten Gesichtserkennung regeln.
Doch die Bundesregierung hat sich im Rat der Europäischen Union nun – entgegen dem Koalitionsvertrag – für Ausnahmen ausgesprochen und will die biometrische Überwachung teilweise erlauben.
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Biometrische Überwachung: Bricht die Bundesregierung den Koalitionsvertrag?
Damit vertritt die Ampel erneut überwachungsfreundlichere Methoden als in ihrem eigenen Positionspapier. Das geht aus einer Stellungnahme der Bundesregierung an den Rat der Europäischen Union hervor, die der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage vorliegt.
Demnach plädiert der Bund für den Einsatz von „Remote Biometric Identification“ (RBI). In dem englischsprachigen Dokument, das auf den 8. November 2022 datiert ist und nun von Digitalcourage veröffentlicht wurde, heißt es dazu:
Eine retrograde biometrische Identifizierung, z. B. bei der Auswertung von Beweismitteln, darf jedoch europarechtlich nicht ausgeschlossen werden.
Damit schließt die Bundesregierung zwar eine biometrische Überwachung in „Echtzeit“ aus, hält sich aber die Option offen, Verfahren wie die automatisierte Gesichtserkennung im Nachhinein und auf Grundlage von Vorratsdaten zu nutzen.
Remote Biometric Identification: Experten warnen vor „gefährlichen Schlupflöchern“
Das stellt einen Bruch mit dem Koalitionsvertrag dar. Denn dieser sieht ein ausnahmsloses Verbot von biometrischen Überwachungsmethoden vor:
Flächendeckende Videoüberwachung und den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab. Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten.
Auch wenn der Bund eine Echtzeitüberwachung ausschließt, birgt der Einsatz von RBI auch im Nachhinein große Gefahren. Denn mit einem Missbrauch der Daten wäre dennoch eine Massenüberwachung möglich. Außerdem scheint es unklar zu sein, ab wann die Grenze „Echtzeit“ bricht.
Die gemeinnützige NGO Algorithmwatch warnte deshalb bereits im Dezember 2022 vor „gefährlichen Schlupflöchern„, nachdem die Bundesregierung einem umstrittenen EU-Positionspapier zum KI-Gesetz zustimmte.
Der beschlossene Kompromiss bildet jedoch die Grundlage für weitere Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und EU-Rat, die vermutlich im Frühjahr beginnen. Der Einfluss der Bundesregierung ist dann allerdings geringer als noch während der Vorverhandlungen im Ministerrat.
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