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Gesetze April 2023, Arbeitnehmer, Verbraucher, neue Gesetze
MONEY

Ab 1. April 2023: Diese 5 Dinge ändern sich für Arbeitnehmer und Verbraucher

Fabian Peters
Aktualisiert: 30. März 2023
von Fabian Peters
Adobe Stock/ MQ-Illustrations
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Der April 2023 hält einige Veränderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher bereit. Denn es treten neue Gesetze und Regeln in Kraft. Unter anderem startet der Vorverkauf für das Deutschlandticket. Außerdem bleibt für viele Angestellte ab April mehr Nettolohn vom Bruttogehalt übrig. 

Ab April 2023: Diese Gesetze und Änderungen treten in Kraft

Wie fast jeden Monat bringt auch der April 2023 einige wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher mit sich. Außerdem gelten neue Gesetze.

Beispielsweise entfallen die letzten Corona-Regeln. Zudem gehen die verlängerten Atomkraftwerke vom Netz. Microsoft erhöht derweil die Preise für seine Cloud-Dienste – um satte elf Prozent.

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1. Das 49-Euro-Ticket kommt

Am 3. April 2023 startet der Vorverkauf für das Deutschlandticket. Laut Deutsche Bahn soll es ab Mai 2023 gelten und zu beliebig vielen Fahrten in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland“ berechtigen. Davon ausgenommen: Fahrten in der ersten Klasse.

Im Gegensatz zum sogenannten 9-Euro-Ticket soll das Deutschlandticket, auch 49-Euro-Ticket genannt, nicht als Zeitkarte, sondern im Abo verfügbar sein. Heißt konkret: Es soll monatlich kündbar sein oder sich alternativ automatisch verlängern. Ziel des Angebots: eine finanzielle Entlastung für Bahnfahrer und Pendler.

2. Atomkraftwerke gehen vom Netz

Die Kernkraftwerke „Emsland“, „Isar 2“ und „Neckarwestheim 2“ sollten ursprünglich bereits Ende 2022 vom Netz gehen. Aufgrund der Energiekrise und des Ukraine-Kriegs wurden der Betrieb jedoch verlängert. Ab dem 15. April 2023 soll aber endgültig Schluss sein.

3. Die letzten Corona-Regeln fallen

Am 7. April 2023 enden die bundesweit geltenden Corona-Maßnahmen. Darin erhaltene Regeln wie die Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie die Isolationspflicht wurden bereits abgeschafft. Im April entfällt nun auch die FFP2-Maskenpflicht für Besucher von Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen.

Laut Bundesregierung können diese jedoch künftig abweichenden Regelungen mit ihrem Hausrecht begründen: „Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.“

4. Microsoft dreht an der Preisschraube

Microsoft erhöht ab dem 1. April die Preise für seine Cloud-Dienste. Das Unternehmen verlangt für seine Produkte Microsoft 365, Office 365, Dynamacis 365 sowie Microsoft Teams und Dezenten dabei künftig elf Prozent mehr.

Offiziellen Angaben zufolge soll die Preissteigerung jedoch nicht für laufende Verträge gelten. Außerdem knüpft das Unternehmen seine Preise an den US-Dollarkurs und will sie alle sechs Monate anpassen. Für Neukunden und Vertragsverlängerungen gelten die neuen Preise ab sofort. Privatkunden sind offenbar nicht betroffen.

5. Per Gesetz: Mehr Nettolohn bei gleichem Bruttogehalt ab April 2023

Ab dem 1. April 2023 werden die bereits seit Januar geltenden Steuerfreibeträge für Angestellte auf dem Konto sichtbar. Der Grund: geänderte Abläufe für den Lohnsteuerabzug. Alle Arbeitgeber müssen dabei höhere steuerliche Freibeträge berücksichtigen.

Der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag steigt nämlich um 30 Euro auf 1.230 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich wiederum von 4.008 auf 4.260 Euro. Unterm Strich dürften deshalb bei vielen Angestellten mehr Netto vom Brutto übrig bleiben.

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THEMEN:ArbeitRechtVerbraucherschutz
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vonFabian Peters
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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