Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Faulheit Homeoffice, Klage, Gericht, Urteil, Prozess, Arbeit, Job, Angestellte, Arbeitgeber, Chef
MONEY

Klage wegen Faulheit im Homeoffice: Chefin forderte Geld zurück, aber verliert

Beatrice Bode
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Beatrice Bode
Adobe Stock/ NAMPIX
Teilen

Eine Arbeitnehmerin hat Klage gegen ihre Chefin eingereicht. Diese warf ihr sinngemäß Faulheit im Homeoffice vor und forderte Geld zurück. Ein Gericht in Mecklenburg-Vorpommern hat nun über den Fall entschieden. 

Eine angestellte Pflegefachkraft hat Klage eingereicht, weil ihre Arbeitgeberin sie bezichtigte, nicht ausreichend gearbeitet zu haben. Er forderte einen Teil ihres Gehalts zurück. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat nun ein Urteil gesprochen.

Faulheit im Homeoffice: Das ist der Fall

Konkret war die Angestellte in einer Tagespflegeeinrichtung tätig. Ihre Arbeitgeberin hatte ihr gestattet, einen Teil ihrer Arbeit im Homeoffice zu erledigen. Die Arbeitszeiten sollte sie monatlich in einer vorgegebenen Tabelle nach Arbeitsbeginn und Arbeitsende erfassen.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 100€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Dabei hatte sie insbesondere die Aufgabe, das Qualitätshandbuch und andere für das Pflegemanagement erforderliche Unterlagen zu überarbeiten. Dafür führte sie in ihrer Zeiterfassung die entsprechende Arbeitsstundenanzahl ein.

Später monierte die Arbeitgeberin allerdings, dass die Bücher nicht vollständig wären. Sie wollte die dafür verwendeten Arbeitsstunden nicht bezahlen. Deshalb forderte sie das Gehalt der Klägerin zurück.

Gericht gibt Klägerin recht

Sowohl das Landesgericht Mecklenburg-Vorpommern als auch das Arbeitsgericht Stralsund entschieden jedoch, dass die Arbeitgeberin keinen Anspruch auf die Rückzahlung des Arbeitsentgelts habe. Sie habe nicht ausreichend darlegen können, dass die Klägerin ihre Arbeitsstunden nicht wie angegeben abgearbeitet hätte. Es sei dabei unerheblich, ob sie ihre Aufgabe in den vorgegebenen Stunden vollständig erledigt hat oder nicht.

Anhand von E-Mails, die die Klägerin während der Arbeitszeit versandte, ließ sich außerdem feststellen, dass sie durchaus gearbeitet hat. „Ein Arbeitnehmer genügt seiner Leistungspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet“, heißt es im Urteil.

Möchte ein Arbeitgeber das Gegenteil behaupten, muss er die entsprechenden Beweise bringen. Im Fall der Pflegefachkraft ist das jedoch nicht geschehen. „Der erhobene Anspruch auf Rückzahlung von Gehalt ist auch nicht zum Teil begründet. Die Beklagte hat nicht dargelegt, dass die Klägerin zumindest an einzelnen Tagen oder Stunden gar nicht gearbeitet hat und welche Tage oder Stunden dies betrifft.“

Auch interessant: 

  • Das sind die größten Ängste und Phobien am Arbeitsplatz
  • Laut Studie: So kann Homeoffice das Klima schützen
  • Arbeitsunfall im Homeoffice und Büro: Das musst du beachten
  • Homeoffice Regeln: Ist Wäsche waschen und Geschirr spülen eigentlich erlaubt?

Pünktlich zu Weihnachten: 50€ geschenkt bekommen!


Eröffne jetzt dein NIBC Tagesgeldkonto, zahle mindestens 1.000 Euro ein und erhalte mit der Weihnachtsprämie 50 Euro geschenkt. Und obendrauf gibt's noch attraktive 1,75 Prozent Zinsen!


Jetzt 50 Euro sichern!
NIBC
STELLENANZEIGEN
DLP-Security Specialist (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
IT-System Engineer – Endpoint and Privi...
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Cloud Database Engineer (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Web & Motion Designer (m/w/d)
Ströer SE & Co. KGaA in Berlin
Medical Writer / Medical Content Manager (m/w/d)
Ströer SE & Co. KGaA in Hamburg
Head of Brand, Content & Communication (m...
MAXPERT GmbH in Frankfurt am Main
Online Marketing Manager*in (m/w/d)
MVZ Medizinisches Labor Nord MLN GmbH in Hamburg
(Junior) Online Marketing & CRM Manager
The Body Shop Germany in Düsseldorf
THEMEN:ArbeitRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonBeatrice Bode
Folgen:
Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
ITSM Software aus Deutschland
ITSM Software aus Deutschland: Sicher & souverän für den Mittelstand
Anzeige TECH
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

beleibtesten Automarken Mai 2025 Neuzulassungen
MONEY

Die meistverkauften Automarken der Welt

Ricardo Tunnissen Baufi
MONEYTECH

Ein Blick auf das Smartphone von Baufi-Chef Ricardo Tunnissen

NIBC Weihnachtsaktion
AnzeigeMONEY

NIBC Weihnachtsaktion: 50 Euro Prämie für Neukunden sichern

NIS-2
AnzeigeMONEY

Compliance als Wettbewerbsvorteil: Externer Informationssicherheitsbeauftragter für KMU

Krankenkassen höchsten Beitragssätzen, Gesundheit, Versicherung, Geld, Deutschland, Bundesland
MONEY

Preis-Leistung: Die besten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland

sparsamsten Diesel, untere Mittelklasse, ADAC, Verbrauch, Kosten, Gesamtkosten, Grundpreis, CO2-Ausstoß, Kraftstoff, Auto, Mobilität, Fahrzeug, Automobil-Industrie
MONEY

Die zuverlässigsten Autos in Deutschland – laut TÜV

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Tagesgeldkonto eröffnen
50 € geschenkt bekommen

50 Euro

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?