Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Faulheit Homeoffice, Klage, Gericht, Urteil, Prozess, Arbeit, Job, Angestellte, Arbeitgeber, Chef
MONEY

Klage wegen Faulheit im Homeoffice: Chefin forderte Geld zurück, aber verliert

Beatrice Bode
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Beatrice Bode
Adobe Stock/ NAMPIX
Teilen

Eine Arbeitnehmerin hat Klage gegen ihre Chefin eingereicht. Diese warf ihr sinngemäß Faulheit im Homeoffice vor und forderte Geld zurück. Ein Gericht in Mecklenburg-Vorpommern hat nun über den Fall entschieden. 

Eine angestellte Pflegefachkraft hat Klage eingereicht, weil ihre Arbeitgeberin sie bezichtigte, nicht ausreichend gearbeitet zu haben. Er forderte einen Teil ihres Gehalts zurück. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat nun ein Urteil gesprochen.

Faulheit im Homeoffice: Das ist der Fall

Konkret war die Angestellte in einer Tagespflegeeinrichtung tätig. Ihre Arbeitgeberin hatte ihr gestattet, einen Teil ihrer Arbeit im Homeoffice zu erledigen. Die Arbeitszeiten sollte sie monatlich in einer vorgegebenen Tabelle nach Arbeitsbeginn und Arbeitsende erfassen.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats Studio Buds gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Dabei hatte sie insbesondere die Aufgabe, das Qualitätshandbuch und andere für das Pflegemanagement erforderliche Unterlagen zu überarbeiten. Dafür führte sie in ihrer Zeiterfassung die entsprechende Arbeitsstundenanzahl ein.

Später monierte die Arbeitgeberin allerdings, dass die Bücher nicht vollständig wären. Sie wollte die dafür verwendeten Arbeitsstunden nicht bezahlen. Deshalb forderte sie das Gehalt der Klägerin zurück.

Gericht gibt Klägerin recht

Sowohl das Landesgericht Mecklenburg-Vorpommern als auch das Arbeitsgericht Stralsund entschieden jedoch, dass die Arbeitgeberin keinen Anspruch auf die Rückzahlung des Arbeitsentgelts habe. Sie habe nicht ausreichend darlegen können, dass die Klägerin ihre Arbeitsstunden nicht wie angegeben abgearbeitet hätte. Es sei dabei unerheblich, ob sie ihre Aufgabe in den vorgegebenen Stunden vollständig erledigt hat oder nicht.

Anhand von E-Mails, die die Klägerin während der Arbeitszeit versandte, ließ sich außerdem feststellen, dass sie durchaus gearbeitet hat. „Ein Arbeitnehmer genügt seiner Leistungspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet“, heißt es im Urteil.

Möchte ein Arbeitgeber das Gegenteil behaupten, muss er die entsprechenden Beweise bringen. Im Fall der Pflegefachkraft ist das jedoch nicht geschehen. „Der erhobene Anspruch auf Rückzahlung von Gehalt ist auch nicht zum Teil begründet. Die Beklagte hat nicht dargelegt, dass die Klägerin zumindest an einzelnen Tagen oder Stunden gar nicht gearbeitet hat und welche Tage oder Stunden dies betrifft.“

Auch interessant: 

  • Das sind die größten Ängste und Phobien am Arbeitsplatz
  • Laut Studie: So kann Homeoffice das Klima schützen
  • Arbeitsunfall im Homeoffice und Büro: Das musst du beachten
  • Homeoffice Regeln: Ist Wäsche waschen und Geschirr spülen eigentlich erlaubt?

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Content Manager digitales Marketing (m/w/d)
Waldemar Link GmbH & Co. KG in Hamburg
Content Manager (w/m/d) als Elternzeitvertret...
Steuerberaterkammer Niedersachsen in Hannover
Mitarbeiter Marketing und Kommunikation &#821...
Energieversorgung Gera GmbH in Gera
Content und Brand Strategist (m/w/d)
Mecklenburgische Versicherungs-Gesellsch... in Hannover
Social-Media-Redakteur & Content Creator ...
Hauptverband der Deutschen Holzindustrie in Berlin
Senior Software Engineer (all genders) | Berl...
Aroundhome in Berlin
Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit, Schwer...
Bonner Energie Agentur e.V. in Bonn
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für Sonderp...
Magistrat der Stadt Kassel in Kassel
THEMEN:ArbeitRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonBeatrice Bode
Folgen:
Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.
EMPFEHLUNG
Nass-Trockensauger
Nur für kurze Zeit: Starken AEG 2-in-1-Nass-Trockensauger für nur 389 Euro sichern
Anzeige TECH
Strom-Wechselservice Wechselpilot-2
Strom-Wechselservice: Was bringt dir der Service wirklich?
Anzeige MONEY
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Nexperia Halbleiter Krise Chips Europa
BREAK/THE NEWSMONEY

Im Würgegriff Chinas: Der große Halbleiter-Fehler Europas

besten Rentensysteme Länder höchste Rente
MONEY

Diese Länder haben die besten Rentensysteme der Welt

grüner Wasserstoff Iridium-Alternative Produktion
GREENMONEY

Wasserstoff: Forscher entdecken Material für günstige Produktion

schönsten Dörfer der Welt
MONEY

Das sind die schönsten Dörfer der Welt

OpenAI Börse Börsengang ChatGPT Aktien
BREAK/THE NEWSMONEY

ChatGPT als Cash Cow: OpenAI vor größtem Börsengang aller Zeiten?

Automarken höchsten Reparaturkosten Autos
MONEY

Die Automarken mit den höchsten Reparaturkosten

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Bis 23.11. Hausrat versichern &
10 Prozent Rabatt sichern!

GVV Direkt Logo

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?