Wirtschaft

Bürokratie: Das sind die 10 kuriosesten Gesetze in Deutschland

2. Bunte Sonnenschirme verboten

In der hessischen Stadt Bad-Sooden-Allendorf dürfen gemäß § 10 (6) der lokalen Altstadtsatzung ausschließlich Sonnenschirme in den Farben Pastell, Beige oder Sand aufgestellt werden. Werbung und bunte Schandflecken in der Landschaft sollen dadurch offenbar vermieden werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

2. Bunte Sonnenschirme verboten (Foto: unsplashcom/ Kevin Borrill)

Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).

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