Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind die Hidden Champions unter den abzugsfähigen Kosten für die Steuererklärung: Sie haben großes Erstattungspotenzial, werden aber viel zu oft vergessen. Dabei hat fast jeder von uns Kosten, die darunter fallen.
Der kryptische Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ umfasst alle Kosten, die von Dritten in eurem privaten Haushalt oder auf eurem Grundstück erbracht werden. Dazu zählen klassischerweise Reinigungsarbeiten wie Fensterputzen oder Gartenarbeit.
Da der Staat Schwarzarbeit in diesen Bereichen verhindern möchte, gibt es den Anreiz, einen Teil der auf Rechnung erfolgten Kosten steuerlich abzusetzen. Das gilt auch für „haushaltsnahe Handwerkerleistungen“, worunter etwa die Schornsteinreinigung oder Reparaturen fallen, aber auch Wartungs- und Austauscharbeiten.
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Steuer: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Wer in einem Einfamilienhaus lebt, hat die Schornsteinreinigung oft schon erlebt (und bezahlt). Aber auch an Mieter:innen werden die Kosten über die Nebenkostenabrechnung weitergegeben. Diese lassen sich dann auch wiederum in der Steuererklärung angeben.
Für haushaltsnahe Handwerkerleistungen gilt: 20 Prozent der Kosten, höchstens 1.200 Euro, lassen sich steuerlich geltend machen. Der Maximalbetrag der Aufwendungen kann also bei 6.000 Euro liegen.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich ebenso 20 Prozent der Kosten lassen absetzen, höchstens jedoch 4000 Euro im Jahr – für diese Maximalhöhe müssten entsprechend 20.000 Euro an Kosten bei haushaltsnahen Dienstleistungen anfallen.
Zusätzlich können für Minijobber:innen, die ihr für euren Haushalt beschäftigt, maximal 510 Euro im Jahr (also 2550 Euro Gesamtkosten), abgesetzt werden.
Rechnung ist Pflicht, Zahlungen nur unbar
Wichtig: Es muss für die Tätigkeiten Rechnungen geben. Die Zahlung muss unbar erfolgen und es zählt der tatsächlich gezahlte Betrag – übrigens brutto, also inklusive Mehrwertsteuer.
Gibt es zum Beispiel Rabatte, etwa für die Anmeldung auf einer Reinigungsvermittlungs-Plattform oder den dortigen Einsatz eines Gutscheincodes, muss in der Steuererklärung der reduzierte Betrag angegeben werden.
Und: Materialkosten lassen sich in der Steuererklärung unter dem Punkt haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten nicht absetzen. Kommt etwa der Reparaturdienst für die Spülmaschine, können die Fahrtkosten und der Arbeitslohn abgesetzt werden, nicht jedoch die Kosten für eingebaute Teile.
Sonderfall Arbeitszimmer: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen richtig angeben
Sofern ihr ein dezidiertes Arbeitszimmer habt, ist das Absetzen von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zwar etwas aufwändiger, gleichzeitig aber gewinnbringender. Denn bei höherem persönlichen Steuersatz wirken sich die Werbungskosten stärker aus als die normale Angabe von haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistungen.
Für die Steuererklärung wird zunächst der prozentuale Anteil des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Wohnung betrachtet. Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung mit einem 10 Quadratmeter großen Arbeitszimmer sind es zum Beispiel 12,5 Prozent.
12,5 Prozent eurer Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen dürft ihr dann als Werbungskosten absetzen, der Rest (hier: 87,5 Prozent) an der entsprechenden Stelle im Steuer-Tool bei den haushaltsnahen Dienstleistungen. Auch die Treppenhausreinigung aus der Nebenkostenabrechnung kann prozentual als Werbungskosten abgesetzt werden.
Findet die Dienstleistung komplett im Arbeitszimmer statt – es wird zum Beispiel von Fachpersonal gestrichen – können diese Kosten komplett als Werbungskosten abgesetzt werden. Komplett meint in diesem Fall übrigens inklusive der Materialkosten, etwa der Farbe zum Streichen. Dafür muss die Arbeit aber wirklich im Arbeitszimmer geschehen.
Wird die komplette Wohnung inklusive Arbeitszimmer gestrichen, kann nur die Farbe, die fürs Arbeitszimmer genutzt wurde, als Werbungskosten abgesetzt werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hochzeit daheim spart Steuern
Wer es mit den haushaltsnahen Dienstleistungen richtig auf die Spitze treiben möchte, kann übrigens auch Party-Kosten teilweise steuerlich absetzen – sofern das Event auf dem eigenen Grund stattfindet.
Diese Möglichkeit entfällt, wenn in externen Locations gefeiert wird. Wer Geburtstag, Polterabend, Hochzeit und Co. daheim feiert, kann zum Beispiel auch das Show-Cooking durch Köche oder DJ- oder Barkeeper-Kosten absetzen, weil die Dienstleistungen dabei maßgeblich vor Ort verrichtet werden.
Aber aufgepasst: Nicht abgesetzt werden kann z. B. die Blumendekoration, da die Dienstleistung eben nicht haushaltsnah erbracht wurde. Wäre aber auch zu viel des Guten, wenn fast die komplette Party auf Staatskosten ginge.
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