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AI Act KI-Gesetz EU Künstliche Intelligenz KI-Verordnung, Was ist der AI Act
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Viel Unklarheit: AI Act tritt in Kraft – und ändert erstmal gar nichts

Fabian Peters
Aktualisiert: 02. August 2024
von Fabian Peters
Adobe Stock/ weyo
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Am 1. August 2024 trat der AI Act in Kraft. Er soll Künstliche Intelligenz innerhalb der EU regulieren. Doch die Umsetzung der Verordnung soll nicht nur schrittweise erfolgen, sie wirft auch viele Fragen auf. Wer also glaubt, dass bereits alles geklärt sei, der irrt gewaltig. Ein Kommentar. 

Was ändert der AI Act? Ist er ein Bürokratie-Ungeheuer? Oder: Behindert er sogar den Fortschritt? So oder so ähnlich lauten derzeit zahlreiche Fragen, mit denen sich Medien im Zusammenhang mit dem AI Act auseinandersetzen. Denn das erste KI-Gesetz der EU trat am 1. August 2024 offiziell in Kraft.

Doch viele dieser Beiträge kratzen allenfalls an der Oberfläche oder bedienen reine Spekulation. Rund um den AI Act herrscht nämlich noch viel Unklarheit. Deshalb tritt er auch schrittweise in Kraft und ändert zunächst einmal: gar nichts. Die Verordnung sollte vielmehr als Prozess verstanden werden, den es stringent weiterzudenken gilt.

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Was ist der AI Act?

Der AI Act soll einen rechtlichen Rahmen für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz innerhalb der EU schaffen. Er kategorisiert KI-Anwendungen beispielsweise nach Risiken – für Grundrechte und Sicherheit aller Bürger der EU. Je nach Einordnung sollen für diese Systeme unterschiedliche Fristen und Regeln gelten.

Ab dem 2. Februar 2025 sollen die ersten Anwendungen mit einem „unannehmbaren“ Risiko verboten werden. Darunter: Überwachungssysteme wie das sogenannte Social Scoring, die das Sozialverhalten von Menschen bewerten. Auch die biometrische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum durch Strafverfolgungsbehörden soll – ohne richterlichen Beschluss – untersagt werden.

Das Problem: Der AI Act lässt nicht nur viel Interpretationsspielraum; er ist auch löchrig wie ein Sieb. Denn die EU hat die biometrische Gesichtserkennung nicht grundsätzlich verboten. Eine nachträgliche Erkennung mittels KI bleibt den Behörden erlaubt. Wo die Grenzen zwischen Echtzeitüberwachung und nachträglicher Identifizierung liegen, ist jedoch unklar.

Ein weitere halbgare Regel: Anbieter von KI-Systemen sollen Bild-, Audio- und Videoinhalte, die mittels KI generiert wurden, künftig kennzeichnen – so weit so gut. Doch Medien, die ihr Handwerk ernst nehmen, wollen ohnehin nicht in die Irre führen. Wer jedoch gezielt Falschinformationen und Propaganda verbreiten will, den dürfte eine Kennzeichnungspflicht kaum jucken.

KI-Gesetz wirft viele Fragen auf

Ähnlich verhält es sich beim Urheberrecht. Laut AI Act müssen Unternehmen künftig etwa sicherstellen, dass sie beim Training ihrer KI-Modelle keine Urheberrechtsverstöße begehen. Das Problem: Die Meinungen, ob KI-Systeme auf urheberrechtlich geschützte Daten zugreifen dürfen, gehen nicht nur weit auseinander. Es ist auch unklar, wann genau ein Verstoß vorliegt, da das Urheberrecht in Deutschland bislang keine klaren Regeln bezüglich Künstlicher Intelligenz kennt.

Die Umsetzung des AI Acts obliegt nun den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten – innerhalb ihrer jeweiligen Grenzen und Gesetze. Aufgrund der gestaffelten Übergangsfristen ändert sich jedoch zunächst einmal nichts. Denn erst ab Februar 2025 sollen die ersten Vorschriften verbindlich gelten – darunter das Verbot von risikobehafteten KI-Systemen.

Ob und wie effektiv der AI Act in der Praxis sein wird, dürfte sich frühestens dann zeigen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen und können die konkrete Umsetzung etwa selbst bestimmen. Es wäre beispielsweise möglich, dass Deutschland die biometrische Gesichtserkennung im Rahmen seiner Gesetze – über das Verbot der Echtzeitüberachung hinaus – grundsätzlich untersagt.

Dafür muss hierzulande jedoch zunächst einmal die Zuständigkeit geklärt werden. Denn bislang ist noch unklar, welche Behörde den AI Act in Deutschland umsetzen soll. Wer vor diesem Hintergrund bereits ein Bürokratieungeheuer heraufbeschwört, schrammt an der Realität vorbei.

Auch das Gejammer derjenigen, die vom AI Act als Innovationsbremse schwadronieren, bleiben konkrete Argumente schuldig. Denn das KI-Gesetz könnte letztlich sogar mehr erlauben als bisher. Schließlich fiel Künstliche Intelligenz bereits unter gewisse Gesetzen und Regeln. Der AI Act sollte deshalb konsequent weitergedacht werden – und zwar als Prozess, der sich vielmehr am Anfang als am Ende befindet.

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vonFabian Peters
Chefredakteur
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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