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neue Gesetze Oktober 2024 Arbeitnehmer Verbraucher
MONEY

Ab 1. Oktober 2024: Diese 5 Dinge ändern sich für Arbeitnehmer und Verbraucher

Fabian Peters
Aktualisiert: 30. September 2024
von Fabian Peters
Adobe Stock/ MQ-Illustrations
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Der Oktober 2024 hält neue Gesetze und einige Veränderungen und für Arbeitnehmer und Verbraucher bereit. Denn es treten neue Regelungen in Kraft. Unter anderem steigt das BAföG und Mieter dürfen Balkonkraftwerke auch ohne Erlaubnis anbringen. 

Neue Gesetze im Oktober 2024: Diese Änderungen treten in Kraft

Wie fast jeder Monat bringt auch der Oktober 2024 einige wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher mit sich. Außerdem treten neue Gesetze in Kraft.

Beispielsweise dürfen Mieter künftig ein Balkonkraftwerk ohne Erlaubnis ihres Vermieters anbringen. Außerdem steigt das BAföG.

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1. Mehr BAföG und Studienstarthilfe für Studenten

Ab dem 1. Oktober 2024 greift das 29. BAföG-Änderungsgesetz. Es hebt den Grundbedarfsatz ab dem Wintersemester 2024/25 um fünf Prozent auf 475 Euro an. Damit soll den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung getragen werden. Für Studenten, die nicht mehr zu Hause leben, steigt die Wohnungskostenpauschale auf 380 Euro.

Studienanfänger aus einkommensschwächeren Haushalten haben Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro, wenn sie zum Beginn ihres Studiums unter 25 Jahre alt sind.

2. Neue Regeln bei Winterreifen

Winterreifen mit der Kennzeichnung „M+S“ sind ab dem 1. Oktober 2024 im Straßenverkehr nicht mehr erlaubt. Sie dürfen bereits seit 2018 nicht mehr produziert werden. Die Abkürzung „M+S“ steht übrigens für „Matsch und Schnee“.

Wer künftig weiterhin mit solchen Reifen unterwegs ist, muss mit Bußgeldern in Höhe von 60 bis 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung müssen Winter- und Allwetterreifen künftig das „Alpine“-Symbol tragen. Es zeigt eine Schneeflocke im Umriss eines Berges.

3. Neue Regeln zur Heizungsprüfung

Am 1. Oktober 2024 treten neue Regelungen zur Heizungsprüfung und zum hydraulischen Abgleich in Kraft. Eigentümer von Wohngebäuden, die sechs oder mehr Wohnungen oder Nutzungseinheiten haben, müssen eine Prüfung der Heizungsanlage durchführen lassen und diese gegebenenfalls optimieren.

Das geht aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervor. Demnach können funktionierende Heizungen jedoch weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind nach wie vor möglich. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31. Dezember 2044.

4. Mieter dürfen Balkonkraftwerk auch ohne Erlaubnis anbringen

Mieter, die ein Balkonkraftwerk betreiben wollen, brauchten bislang zwingend eine Erlaubnis ihres Vermieters. Doch ein neues Gesetz garantiert künftig einen Anspruch auf eine solche Solaranlage. Demnach gelten Steckersolaranlagen als „privilegierte Vorhaben“, die Vermieter nur aus triftigem Grund ablehnen dürfen. Die Regelung soll im Laufe des Oktobers in Kraft treten.

5. Zeitumstellung: Die Winterzeit beginnt

Des einen Freud ist des anderen Leid: Gemeint ist die Zeitumstellung. Denn am 27. Oktober 2024 werden die Uhren in der Nacht von Samstag auf Sonntag von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Das heißt zwar: eine Stunde länger schlafen. Allerdings wird es dafür Abends auch schneller dunkel.

Auch wenn die Zeitumstellung bereits seit Jahren umstritten ist – die Europäische Union (EU) will sie abschaffen – konnten sich die Mitgliedstaaten bislang nicht auf einen Konsens einigen. Trotz einer dunklen Abendstunde mehr ist es ab dem 27. Oktober dafür morgens früher hell.

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vonFabian Peters
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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