Gerade in der Weihnachtszeit stehen elektronische Geräte hoch im Kurs. Doch die Bundesnetzagentur hat nun eine Warnung für Produkte aus dem Bereich Smart Home ausgesprochen. Wir erklären dir, was du dabei beachten solltest.
Der Markt für Smart-Home-Geräte ist in den vergangenen Jahren enorm angestiegen. Derzeit liegt der Anteil der Haushalte, die Smart Home nutzen, schätzungsweise bei rund 45 Prozent. Bis zum Jahr 2028 soll diese Zahl Prognosen zufolge auf über 90 Prozent ansteigen.
Die Produktpalette reicht dabei von smarten Lautsprechern über smarte Saugroboter bis hin zu smarten Überwachungskameras an der Türklingel. Doch nicht alle diese Geräte sind in Deutschland auch tatsächlich erlaubt.
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Smarte Geräte können den Alltag vieler Menschen bedeutend erleichtern oder sicherer gestalten. Doch die Bundesnetzagentur hat aufgrund der Risiken eine Warnung ausgesprochen und erklärt, worauf beim Kauf von Produkten im Bereich Smart Home zu achten ist.
Warnung: Nicht alles ist im Bereich Smart Home erlaubt
Die Bundesnetzagentur warnt in erster Linie vor smarten Geräten, die über eingebaute Kameras und Mikrofone verfügen. Denn diese können ein Risiko für die Privatsphäre darstellen, wenn sie unbemerkt Videos oder Audios aufnehmen und diese Aufnahmen dann an andere Geräte übertragen können.
„Smarte Spielzeuge, smarte Saugroboter oder smarte Brillen können unser Leben erleichtern, doch die damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre sind nicht zu unterschätzen“, erklärt Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller.
Menschen müssen klar und deutlich erkennen können, wenn sie aufgenommen werden, vor allem auch in Kinderzimmern.
Ist dies nicht möglich, sind die smarten Produkte in Deutschland verboten. Denn dann handelt es sich um Spionagegeräte. Dazu zählen Geräte, die Menschen unbemerkt filmen oder belauschen können sowie diese aufnahmen kabellos per WLAN oder Bluetooth an andere Geräte übertragen können.
Wann sind smarte Geräte erlaubt?
Dennoch sind Überwachungskameras in Deutschland erlaubt, wenn diese einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem smarte Türklingeln.
Diese können beispielsweise zur Sicherung der Wohnung oder von Grundstücken dienen und sind meist mit einem Bewegungsmelder ausgestattet. In Deutschland sind diese Geräte allerdings nur erlaubt, wenn sie gut sichtbar angebracht sind.
Auch vor Futter- und Leckerliautomaten für Haustiere warnt die Bundesnetzagentur. Denn auch diese können im Zweifelsfall verboten sein, wenn sie unbemerkt Aufnahmen machen können.
Gleiches gilt für smarte Brillen oder Saugroboter. Können diese Geräte Fotos, Videos oder Audios unbemerkt aufnehmen und diese drahtlos an andere Geräte senden, sind sie in Deutschland verboten. Entscheidend ist dabei laut der Bundesnetzagentur, ob „die Aufnahmesituation für die aufgenommene Person eindeutig erkennbar ist“.
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