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Digitalisierung per Gesetz: Das ändert sich für Selbstständige und Unternehmen

Carsten Lexa
Adobe Stock/ MQ-Illustrations

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Für Selbstständige und Unternehmer beginnt 2025 ein neues Kapitel – zumindest aus rechtlicher Sicht. Einige Gesetze sollen nicht nur bürokratische Prozesse vereinfachen, sondern auch neue Möglichkeiten bieten, ein Geschäft effizienter und profitabler zu gestalten. Ein Überblick. 

E-Rechnung: Die Zukunft der Buchhaltung

Stell dir vor, Du schreibst Rechnungen noch mit Word oder Excel. Ab 2025 ist damit Schluss – zumindest, wenn du sie an Unternehmen sendest. Die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) tritt in Kraft. Das bedeutet, Rechnungen müssen nicht nur digital erstellt, sondern auch in einem bestimmten Format (zum Beispiel ZUGFeRD oder XRechnung) versandt werden.

Doch keine Panik, wenn du darauf noch nicht vorbereitet bist. Für das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 beziehungsweise 2027. Das heißt, du kannst beispielsweise noch pdf-Rechnungen versenden, wenn der Empfänger damit einverstanden ist. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen ausgenommen, müssen sie jedoch empfangen können.

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Verkürzte Aufbewahrungsfristen: Digitalisieren spart Platz

Wo wir schon beim „Papierkram“ sind: Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen wurde von zehn auf acht Jahre verkürzt. Endlich mehr Platz auf deiner Festplatte oder im Archivschrank.

Kleinunternehmerregelung: Mehr Umsatz möglich

Bist du noch Kleinunternehmer oder schon zu groß dafür? 2025 wird die Umsatzgrenze angehoben: Bis zu 25.000 Euro im Vorjahr (vorher: 22.000 Euro) und 100.000 Euro im laufenden Jahr (vorher: 50.000 Euro) darfst du nun verdienen, ohne deinen Status als Kleinunternehmer zu verlieren.

Ich denke das sind gute Nachrichten für alle, die an der Schwelle wachsen wollen, ohne sofort in die komplexeren Steuerpflichten eines größeren Unternehmens zu fallen.

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Weniger Papierkram

Die Grenze für die Pflicht zur Umsatzsteuer-Voranmeldung wurde ebenfalls angehoben. Liegt deine Umsatzsteuerschuld unter 2.000 Euro (vorher: 1.000 Euro), kannst du Dich von der Voranmeldung befreien lassen. Liegt sie zwischen 2.000 und 9.000 Euro, kannst du die Umsatzsteuer quartalsweise melden (vorher: zwischen 1.000 und 7.500 Euro).

Mindestlohn und Minijobs: mehr Attraktivität für dein Team

Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,82 Euro pro Stunde. Gleichzeitig wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro pro Monat (vorher 538 Euro) angehoben. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass die Attraktivität von Minijobs erhöht wird (wenn auch nur geringfügig).

Digitale Arbeitsverträge: Goodbye Papier

Ab sofort kannst du Arbeitsverträge digital abschließen. Kein nerviges Drucken und Unterschreiben mehr – alles läuft über Textform und elektronische Bestätigung. Das spart nicht nur Zeit und bringt endlich die Digitalisierung in den Anstellungsprozess.

Barrierefreiheit: digital für alle zugänglich

Websites und Apps müssen barrierefrei werden. Vielleicht denkst du, das betrifft dich nicht. Doch Barrierefreiheit wird nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch geschätzt. Wer seine Produkte und Dienstleistungen inklusiver gestaltet, erreicht neue Zielgruppen und verbessert gleichzeitig sein Image.

Wirtschafts-Identifikationsnummer: Bye-bye Papierformulare

Endlich Schluss mit der Jagd nach Steuernummer, Handelsregisternummer und Co. Ab 2025 wird alles einfacher – dank der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese einheitliche Nummer vereinfacht die Kommunikation mit Behörden und spart Zeit, die Du lieber in Deine Projekte steckst.

Steuerfreibetrag: mehr Geld für dich

Eine der erfreulichsten Nachrichten: Der Grundfreibetrag für dein Einkommen wurde auf 12.096 Euro angehoben. Damit bleibt mehr von deinem Einkommen steuerfrei. Ein echter Pluspunkt, gerade wenn du am Anfang stehst oder in neue Technologien investieren willst.

Fazit: Neue Gesetze für Selbständige und Unternehmen

Meckern ist immer einfach. Tatsächlich bringt das neue Jahr einige erfreuliche Änderungen für Selbständige und Unternehmer mit sich. Besonders erfreulich ist, dass digitale Anwendungen zunehmen beziehungsweise wichtige Erleichterungen umgesetzt wurden. Schade ist, dass die Grenze für geringwertige Güter nicht angehoben wurde, wie es lange Zeit angedacht war. Aber man kann wahrscheinlich nicht alles haben.

Was mich positiv stimmt: In der öffentlichen Diskussion, natürlich mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl, wird viel darüber gesprochen, wie wichtig die Wirtschaft und die entsprechenden Rahmenbedingungen sind. Es scheint so zu sein, als wäre endlich bei Politikern angekommen, dass hier das größte Potential als auch die größten Herausforderungen liegen.

Hoffen wir also auf weitere Erleichterungen und freuen wir uns auf die aktuellen – und ich träume weiterhin von der Steuerbefreiung für junge Unternehmen und den „One-Stop-Show“ im Rahmen von Unternehmensgründungen.

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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.