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Was ist eine Public Benefit Corporation OpenAI PBC
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Warum OpenAI sich in eine Public Benefit Corporation umwandeln will

Carsten Lexa
Aktualisiert: 12. Mai 2025
von Carsten Lexa
Bild: Mit ChatGPT generiert (KI).
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Was tun, wenn man mit seinem Unternehmen die Welt verbessern will – aber dafür Milliarden von Investoren benötigt? Diese Frage hat sich auch OpenAI gestellt, das sich der Entwicklung einer Künstlichen Superintelligenz im Sinne der Menschheit verschrieben hat. Die Umwandlung in eine Public Benefit Corporation (PBC) soll helfen.

OpenAI wurde ursprünglich als Non-Profit-Organisation gegründet. Doch die wachsenden technischen Anforderungen, die hohen Kosten für die Entwicklung der KI-Modelle und die zunehmende Marktdynamik sowie die Forderungen von Investoren nach Rendite haben nun dazu geführt, dass sich das Unternehmen drastisch verändert: es hat angekündigt, sich in eine sogenannte Public Benefit Corporation (PBC) umwandeln zu wollen.

Die Diskussion um diese Umwandlung lenkt dabei den Blick mit der PBC auf eine Unternehmensform, die hierzulande kaum bekannt ist. Was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Gibt es diese Unternehmensform auch in Deutschland bzw. gibt es ähnliche Unternehmensformen? Und warum entscheiden sich Unternehmen in den USA für diesen Weg – und andere ganz bewusst dagegen?

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Was ist eine Public Benefit Corporation?

Die Public Benefit Corporation ist eine US-amerikanische Rechtsform, die erstmals 2010 in den USA gesetzlich verankert wurde und inzwischen in rund 35 Bundesstaaten verfügbar ist. Sie richtet sich an Unternehmen, die zwar gewinnorientiert arbeiten wollen, aber zusätzlich einem klar definierten öffentlichen Nutzen („public benefit“) verpflichtet sind.

Diese doppelte Zielsetzung, nämlich Gewinn plus Gemeinwohl beziehungsweise Purpose, wird in der Satzung der Gesellschaft verankert und ist gegenüber Gesellschaftern und Öffentlichkeit zu dokumentieren.

Damit bewegt sich die PBC in einem interessanten Spannungsfeld: sie ist kein klassisches Non-Profit-Modell wie eine Stiftung, aber auch keine reine Kapitalgesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht und damit ausgerichtet auf die Steigerung des Shareholder-Value. Stattdessen erlaubt sie, wirtschaftlichen Erfolg mit einem gesellschaftlichen Zweck zu verbinden.

Unterschied zur B-Corporation

An dieser Stelle ist es wichtig, die PBC von der sogenannten B-Corporation (B-Corp) abzugrenzen. Letzteres ist eine private Zertifizierung der B Lab Europe Foundation in Amsterdam. Es handelt sich dabei also nicht um eine Rechtsform. Eine B-Corp ist ein „normales“ Unternehmen, das sich freiwillig einem externen Prüfprozess unterzieht und zu bestimmten sozialen und ökologischen Standards verpflichtet.

Bekannte B-Corps sind zum Beispiel Patagonia, Ben & Jerry’s, die Suchmaschine Ecosia oder die Crowdfunding-Plattform Startnext. Eine Public Benefit Corporation hingegen ist von Anfang an per Gesetz und Satzung auf ihren gemeinwohlorientierten Zweck verpflichtet – ganz gleich, ob sie sich zusätzlich zertifizieren lässt oder nicht. OpenAI wird also nicht „B-Corp“, sondern wählt eine spezielle Unternehmensform.

Warum Unternehmen wie zur PBC werden

Damit kommen wir zu der Frage, warum ein Unternehmen die Form einer PBC wählen sollte. Die Motive sind zwar vielfältig, lassen sich aber auf drei zentrale Gründe herunterbrechen:

  1. Strategische Verankerung eines Purpose
: In einer klassischen Kapitalgesellschaft (zum Beispiel einer US-Inc. oder deutschen GmbH) sind die Geschäftsführer in erster Linie den Interessen der Gesellschafter verpflichtet. Wer dort anfängt, langfristige Investitionen in Umwelt, Bildung oder ethische Standards zu tätigen, ohne dass diese Rendite bringen, also den eigentlichen Zweck solcher Gesellschaften vernachlässigt, kann sich schnell rechtfertigen müssen beziehungsweise kann sich unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig machen. Die PBC umgeht dies. Sie verankert den Purpose als gleichwertiges Unternehmensziel neben der Profitmaximierung – und schützt den Purpose so vor Entscheidungen, die nur das alleinige Gewinnstreben fördern. Gerade für Tech-Unternehmen, die an der Schnittstelle von Innovation und gesellschaftlicher Wirkung operieren, ist das ein interessanter Aspekt.
  2. Attraktivität für Impact-Investoren
: Immer mehr Fonds und Anleger suchen gezielt nach Unternehmen mit einem nachhaltigem Geschäftsmodell, welches nicht nur die Gewinnmaximierung in den Vordergrund stellt. Wer als PBC firmiert, kann hier eine deutlich glaubhaftere Haltung demonstrieren als ein Start-up, das sich einfach nur mit Worten zu einem Purpose verpflichtet.
  3. Rekrutierung und Kultur
: Vor allem jüngere Generationen legen immer mehr Wert auf Sinn und Sinnhaftigkeit. Die Unternehmensform einer PBC kann helfen, ein starkes Employer Branding aufzubauen – gerade in Bereichen wie KI, Biotech oder Umwelttechnologie, wo die gesellschaftliche Relevanz des eigenen Tuns mitentscheidend ist.

Aber ist das nicht alles nur Symbolpolitik?

Das hört sich nun alles gut an und die Motive für die Wahl einer PBC sind sicherlich auch logisch nachvollziehbar. Dennoch werfen Kritiker den Gründern einer PBC oftmals vor, die PBC sei letztendlich nur ein Feigenblatt – eine clevere PR-Strategie, die keine echten Konsequenzen habe.

Und da ist was dran, denn der gesetzlich geforderte Gemeinwohlzweck ist oft bei den Unternehmen, die als PBC firmieren, nur allgemein formuliert (beispielsweise „Zugang zu Bildung verbessern“ oder „Nachhaltigkeit fördern“) und lässt somit den Unternehmen einen weiten Spielraum bei der Umsetzung des Zwecks.

Zwar müssen PBCs regelmäßig sog. „Impact Reports“ veröffentlichen, in denen sie über ihre Fortschritte hinsichtlich des Zwecks berichten. Doch es gibt keinen festgelegten Sanktionsrahmen, wenn ein Unternehmen seine Gemeinwohlziele verfehlt. Investoren oder Mitarbeitende können zwar theoretisch klagen – in der Praxis ist das jedoch selten.

OpenAI als Public Benefit Corporation

Im Fall von OpenAI bleibt deshalb abzuwarten, ob die neue Struktur mehr ist als nur ein eleganter Ausweg aus dem Dilemma, ursprünglich als Non-Profit-Unternehmen gestartet zu sein und dies auch eigentlich weiterhin sein zu wollen.

Und: der Realität, dass die Entwicklung von KI-Modellen hohe Geldsummen erfordert und die Investoren, die diese Summen aufbringen, irgendwann eine Rendite sehen wollen Immerhin kann man im Falle von OpenAI sagen: die gemeinnützige Obergesellschaft soll weiterhin Einfluss ausüben.

Ob sie diesen Einfluss dann auch durchsetzen kann, wenn Millionen- beziehungsweise Milliardeninvestitionen winken, ist jedoch derzeit noch offen.

Gibt es in Deutschland eine vergleichbare Rechtsform?

Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass die PBC ein Produkt des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts ist. Eine vergleichbare Unternehmensform gibt es in Deutschland im Grunde nicht. Wer hierzulande ein „Purpose“-Unternehmen gründen oder führen möchte, muss sich mit diesen drei grundlegenden Optionen begnügen – eine vierte Option wird derzeit zwar diskutiert, scheint aber wohl im Moment keine konkreten Aussichten auf Erfolg zu haben:

    1. gGmbH oder gAG
: Diese Varianten der normalen GmbH bzw. AG sind gemeinnützig, erhalten somit Steuervorteile und dürfen Spendenquittungen ausstellen. Sie dürfen aber keine Gewinne an Gesellschafter ausschütten, die Gewinne müssen vielmehr dem gemeinnützigen Zweck der dieser Gesellschaften zugeführt werden. Damit sind sie für klassische Investoren weitgehend unattraktiv. Zudem ist der unternehmerische Handlungsspielraum stark reglementiert.
    2. Klassische GmbH oder AG mit besonderem Satzungszweck
: Man kann in einer normalen GmbH oder AG natürlich einen Purpose als Unternehmenszweck in der Satzung verankern – dies ist jedoch bei weitem nicht so bindend wie bei einer PBC. Die Geschäftsführung ist letztlich den Gesellschafterinteressen verpflichtet und hat für Gewinne zu sorgen. Der Purpose kann also schnell dem Gewinnstreben untergeordnet werden.
    3. Stiftung als Eigentümerin des Unternehmens
: Ein Unternehmen kann auch ganz oder teilweise in eine Stiftung eingebracht werden, die dauerhaft einen bestimmten Zweck, also einen Purpose, verfolgt. Stiftungen sind unveräußerlich und sichern so langfristig das Verfolgen dieses Zweckes. Allerdings ist der Gründungsaufwand hoch, die rechtliche Struktur komplex, und Änderungen am Stiftungszweck oder der Satzung sind nur unter strengen Bedingungen möglich. Zudem kann eine Stiftung nicht einfach so Gewinne ausschütten, was Investoren abschreckt. Stiftungen nach deutschem Recht eignen sich also vor allem für etablierte Unternehmen, deren Zukunft gesichert werde soll. Für junge Unternehmen mit externem Kapitalbedarf sind sie dagegen meist zu starr, und für Investoren unattraktiv.

Verantwortungseigentum

Schließlich wird in Deutschland noch über eine Unternehmensform mit sog. „Verantwortungseigentum“ diskutiert. Ziel ist hier, Kapital und Kontrolle zu entkoppeln bzw. dem Unternehmen einen über das Gewinnstreben hinausgehenden Zweck zu geben. Bislang fehlen für eine solche Unternehmensform jedoch die gesetzlichen Grundlagen. Darüber hinaus ist nicht beantwortet die Frage, ob es wirklich einer neuen Unternehmensform bedarf oder ob nicht die Weiterentwicklung von bestehenden Unternehmensformen in Deutschland reichen würde.

Wir können also an dieser Stelle festhalten, dass die PBC Unternehmen, die Purpose ernst meinen, in den USA eine rechtsverbindliche, aber unternehmerisch flexible Struktur bietet – ohne sich komplett von Investoren abzuschneiden. In Deutschland besteht eine vergleichbare Unternehmensform hingegen derzeit nicht. Die Public Benefit Corporation ist jedoch keine „eierlegende Wollmilchsau“, wenn es um die Vereinigung von Purpose und Gewinnstreben geht.

Fazit: Public Benefit Corporation

Eine PBC eignet sich als Unternehmensform meiner Ansicht insbesondere dann, wenn ein Unternehmen einen klar definierbaren und kommunizierbaren gesellschaftlichen Zweck verfolgt, diesen Zweck langfristig gegen kurzfristige Renditeziele absichern möchte, und sich gleichzeitig den Zugang zu privatem Kapital offenhalten will.

Nicht sinnvoll ist die PBC hingegen für Unternehmen, die rein renditegetrieben agieren und bei denen der Purpose eher ein Marketingvehikel ist, für Gründer:innen, die keine Lust auf zusätzliche Berichts- und Rechenschaftspflichten haben, und für Organisationen, die auf steuerliche Gemeinnützigkeit angewiesen sind.

Die Public Benefit Corporation ist ein Versuch, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und gesellschaftliche Verantwortung in einer einzigen Rechtsform zu vereinen – nicht als Lippenbekenntis, sondern als bindende Struktur, auch wenn es an der letzten Konsequenz in der Umsetzung vielleicht fehlt.

Ob diese Idee auch in Deutschland erstarkt und in eine dafür geeignete Unternehmensform münden wird, bleibt hingegen abzuwarten. In Italien gibt es übrigens seit 2016 eine der PBC entsprechende Unternehmensform. Dass Deutschland insoweit nachzieht, derzeit nicht erkennbar.

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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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