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Smart-Contracts: Verpennt Deutschland die nächste Innovation?

Carsten Lexa
Aktualisiert: 26. August 2025
von Carsten Lexa
Bild: Mit ChatGPT generiert (KI).
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Es klingt fast zu schön, um wahr zu sein: Verträge, die sich selbst ausführen. Sogenannte Smart Contracts verändern derzeit in vielen Ländern die Art, wie Geschäfte abgeschlossen und organisiert werden. In Deutschland überwiegt Skepsis. Verpassen wir also die nächste wichtige Entwicklung?


Kein Papierstapel, kein Notartermin, kein wochenlanges Warten auf eine Unterschrift. Stattdessen: ein paar Zeilen Code, gespeichert auf einer Blockchain, die automatisch greifen, sobald vorher definierte Bedingungen erfüllt sind. Smart Contracts werden in immer mehr Ländern im Rahmen konkreter Anwendung eingesetzt, in Deutschland hat man aber nicht unbedingt das Gefühl, dass Smart Contracts im Zentrum der Rechtsentwicklung stehen.

Was sind Smart Contracts?

Der Begriff „Smart Contract“ sorgt regelmäßig für Missverständnisse. Viele denken dabei an eine Art „intelligenten Vertrag“, fast so, als könnte eine Software eigenständig verhandeln oder Recht anwenden. Das ist nicht der Fall.

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In Wahrheit handelt es sich bei Smart Contracts um Programme, die auf einer Blockchain gespeichert sind und dort Bedingungen in Wenn-dann-Logik abbilden.

Ein Beispiel: „Wenn Zahlung X eingeht, dann übertrage Token Y an Käufer Z.“ Ein Smart Contract ersetzt also nicht den Vertrag selbst, sondern automatisiert bestimmte Vertragsmechanismen. Das Revolutionäre an Smart Contracts ist, dass sie unveränderlich, transparent und jederzeit nachvollziehbar sind, wenn sie einmal in der Blockchain gespeichert sind.

Es braucht also keinen Mittelsmann mehr, keine Bank oder keinen Notar, der die Ausführung des Vertrages initiieren oder stoppen bzw verzögern könnte. Vertrauen wird durch Technik ersetzt – „Code is Law“, wie es in Bezug auf Smart Contracts immer so schön heißt.

Konkrete Anwendungsfelder

Die Stärke von Smart Contracts liegt nun in der Automatisierung und Eindeutigkeit, was sich schon in vielen Bereichen zeigt. In globalen Lieferketten beispielsweise können Smart Contracts eine Zustellung bzw. Risiko- und Eigentumsübergang dokumentieren, indem beim Scannen eines Containers im Hafen die Zahlung an den Lieferanten ausgelöst wird.

Im Finanzsektor werden Darlehen, Sicherheiten und Zinszahlungen komplett durch Code gesteuert – ohne klassische Bank. Und auch im Immobiliensektor werden schon Eigentumsübertragungen von Grundstücken oder Mietzahlungen automatisiert.

Darüber hinaus ergeben sich auch komplett neue Geschäftsfelder, beispielsweise im Rahmen von Versicherungsschutz. Dabei wird nicht, wie klassischerweise, ein Schadensereignis abgesichert, sondern der Eintritt eines Ereignisses: Fällt zum Beispiel in einer Region der Niederschlag unter ein bestimmtes Niveau, erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme sofort, ohne Gutachter und Wartezeit.

Auffällig ist, dass die meisten der Beispiele aus anderen Ländern als Deutschland kommen. Das liegt insbesondere an in Deutschland etablierten Prozessen und Formalien, die mit den neuen Konzepten einer digitalen Wirtschaft oftmals überkreuz liegen.

Im Immobilienbereich beispielsweise müssen Grundstücksübertragungen notariell beurkundet werden (das Gleiche gilt für die Übertragung von Anteilen an Kapitelgesellschaften). Smart Contracts würden zumindest in diesen Bereichen Notare überflüssig machen.

Smart Contracts im internationalen Vergleich

Der Blick ins Ausland bestätigt den Eindruck, dass Deutschland bei der Entwicklung von Smart Contracts hinterherhinkt. In den USA beispielsweise finden immer mehr Smart Contract-Anwendungen im Finanzsektor statt, wo vor allem Start-ups in Kalifornien und New York die Dynamik vorantreiben.

Rechtliche Fragen wie Durchsetzbarkeit oder Haftung werden dort pragmatisch behandelt, nach dem Motto „Was funktioniert, wird ausprobiert.“. Auch verschiedene kleine Staaten sind mutiger als Deutschland. In Belarus beispielsweise wurden Smart Contracts bereits 2018 mit einem eigenen Dekret offiziell legalisiert.

Und auch in Europa tastet man sich vorsichtig an Smart Contracts voran. Italien und Estland gelten als Vorreiter, weil sie Blockchain-Anwendungen in öffentliche Register integriert haben. Die EU insgesamt feilt dagegen noch an einer Smart Contract-Strategie.

Deutschland wiederum hat mit der Blockchain-Strategie von 2019 zwar erste Projekte gestartet, etwa im Energiebereich oder bei digitalen Identitäten, doch im Vergleich zum Ausland bleibt die Umsetzung zögerlich, besonders in Bereichen der Justiz, der Verwaltung oder des Finanzwesens.

Veränderung von Wirtschafts- und Rechtsbeziehungen

Digitalenthusiasten rufen natürlich nun schon seit längerem nach einer umfassenden Einführung von Smart Contracts, nicht nur in Deutschland. Jedoch darf nicht übersehen werden, dass dadurch tief in zentrale Pfeiler von Wirtschaft und Recht eingreift und eingespielte Rollenverteilungen verschoben werden.

Auf der wirtschaftlichen Seite sorgen Smart Contracts zwar für mehr Effizienz, indem Prozesse automatisiert und Transaktionskosten reduziert werden. Dadurch werden aber Berufsgruppen wie Banken, Notare oder andere Intermediäre herausfordert, die sich ihren Einfluss (und damit auch die Einnahmequellen) nicht einfach nehmen lassen.

Auf der rechtlichen Seite steht die Frage der Vertragssicherheit neu im Raum. Zwar wird die Ausführung der in Smart Contracts enthaltenen Regelungen technisch garantiert, doch Fehler im Code oder Manipulationen werfen Probleme auf, die mit klassischen Rechtsinstrumenten wie Anfechtung oder Schadensersatz erst noch in die digitale Sphäre übertragen werden müssen.

Verbunden damit ist dann die Haftungsfrage: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Smart Contract fehlerhaft ausgeführt wird – der Programmierer, der Auftraggeber oder niemand, weil der Code schlicht „wie vorgesehen“ gehandelt hat.

Und schließlich verändert auch die Transparenz die Spielregeln: Weil alle Beteiligten dieselbe, unveränderliche Datenbasis einsehen können, wird Betrug erschwert, aber zugleich eine völlig neue Offenheit in Geschäftsbeziehungen geschaffen. Diese Veränderungen zeigen, dass es nicht nur um technische Innovation geht, sondern um eine mögliche Neuordnung der Grundlagen, auf denen Wirtschafts- und Rechtsbeziehungen bisher aufgebaut waren.

Smart Contacts: Was sich in Deutschland ändern muss

Diese Herausforderungen sind natürlich nicht ohne und erfordern eine intensive Befassung mit ihnen. Lösbar sind sie aber allemal, was in vielen anderen Ländern schon gezeigt wurde. In Deutschland spielen Smart Contracts jedoch derzeit kaum eine Rolle. Das liegt aber eben nicht an der rechtlich unmöglichen Umsetzung, sondern weil Skepsis, Unsicherheit und institutionelle Trägheit dominieren.

Viele Juristen sehen Smart Contracts eher als technisches Spielzeug statt als ernstzunehmende Rechtsinnovation, was zeigt, wie stark hierzulande noch immer ein papier- und textorientiertes Mindset herrscht. Institutionen wie Notariate, Banken, Behörden hätten durch Smart Contracts weniger Einfluss oder Geschäft.

Kein Wunder, dass es keine Eile gibt, Prozesse umzustellen. Digitalisierung in der Verwaltung ist ohnehin ein langsamer Prozess. Smart Contracts wirken da wie – uninteressante – Zukunftsmusik. Hinzu kommt, dass klare regulatorische Leitlinien fehlen: Unternehmen zögern, weil sie Rechtsunsicherheit befürchten, und Behörden scheuen sich, eingespielte Verfahren infrage zu stellen. Dabei ließe sich diese Zurückhaltung durch konkrete Schritte überwinden.

Testmodelle für Smart Contracts

Sandbox-Modelle könnten sichere Testfelder schaffen, in denen Unternehmen Smart Contracts unter rechtlich kontrollierten Bedingungen ausprobieren dürfen – ähnlich wie in Großbritannien oder Singapur. Unter einer Sandbox versteht man dabei eine Art „regulatorischen Experimentierraum“, in dem Unternehmen neue Technologien – wie eben Smart Contracts – unter Aufsicht, aber ohne volle Anwendbarkeit (oder gleich unter Abwesenheit) bestehender Vorschriften erproben können.

Pilotprojekte in der Verwaltung, etwa bei Handels- oder Grundbuchregistern, würden zeigen, dass Smart Contracts auch in stark regulierten Bereichen funktionieren können.

Und schließlich könnte der Gesetzgeber durch eine gezielte Klarstellung im Bürgerlichen Geseztbuch oder gleich durch ein spezielles Gesetz signalisieren, dass automatisierte Vertragsmechanismen in Deutschland nicht nur denkbar, sondern vielmehr ausdrücklich gewollt sind.

Deutschland zögert also nicht aus Mangel an Möglichkeiten, sondern wieder einmal vor allem aus mangelndem Mut. Dabei liegt im Bereich der Smart Contracts die Chance, Wirtschafts- und Rechtsbeziehungen digitaler und damit zukunftsgerichteter aufzustellen.

Fazit: Deutschland darf Anschluss bei Smart Contracts nicht verlieren

In meinen Augen steht Deutschland beim Thema Smart Contracts an einem Scheideweg: Während andere Länder längst zeigen, wie sich diese Technologie praktisch nutzen lässt, bleibt hierzulande das Gefühl, dass man lieber abwartet, statt aktiv zu gestalten.

Diese Zurückhaltung mag typisch deutsch wirken – sicherheitsorientiert, regelgetreu, skeptisch gegenüber Neuem –, sie ist aber riskant. Denn Smart Contracts sind nicht bloß eine technische Spielerei, sondern eine Infrastrukturveränderung, die ganze Wirtschaftsbereiche neu ordnen kann und in einigen Ländern schon aktiv neu ordnet.

Was jetzt gebraucht wird, sind klare Schritte nach vorne, getragen von einem mutigen Mindset. Wir brauchen eine offene politische Haltung, die den Rahmen für Experimente schafft. Wir brauchen Juristen, die sich nicht länger Neuem verweigert, sondern das Thema aktiv gestalten Und wir brauchen konkrete (Pilot)Projekte, die zeigen, dass Smart Contracts auch im deutschen Rechts- und Wirtschaftsalltag funktionieren.

In meinen Augen ist die Richtung klar: Smart Contracts werden nicht erst kommen, sie sind schon da – aber eben noch nicht in Deutschland. Die Frage ist, ob Deutschland diese Entwicklung weiter skeptisch von der Seitenlinie beobachtet oder ob es gelingt, eigene Modelle zu entwickeln, die Rechtssicherheit mit digitaler Innovationskraft verbinden.

Einen Vorteil nämlich hätte die aktive Gestaltung dieses Themas: Deutschland könnte als größte Wirtschaftsnation in der EU dann entscheidenden Anteil daran haben festzulegen, wie die Spielregeln der digitalen Vertragswelt aussehen werden.

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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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