Die EU-Flottenbilanz regelt, wie viel CO2 neu zugelassene Fahrzeuge im Durchschnitt ausstoßen dürfen. Bei Verstößen drohen den Autoherstellern Millionenstrafen. Neue Zahlen des International Council on Clean Transportation zeigen, welche Autobauer hier noch Nachholbedarf haben.
Mit der Flottenbilanz hat die EU festgelegt, wie viel CO2 neu zugelassene Fahrzeuge im Durchschnitt ausstoßen dürfen. Dabei erhält jeder Hersteller einen eigenen Zielwert, der sich nach dem Gewicht der verkauften Fahrzeuge richtet.
Werden diese Werte nicht eingehalten, könnten auf die Autobauer immense Strafzahlungen zukommen. Besonders problematisch sind dabei große, schwere Fahrzeuge wie SUVs. Elektroautos und Plug-in-Hybride wiederum können den Flottendurchschnitt senken.
Für den Ausgleich starker Schwankungen ist es den Automobilkonzernen außerdem gestattet, sich in Herstellerpools zusammenzutun. So können schlechte Werte einer Automarke durch gute Werte einer anderen ausgeglichen werden.
Dennoch gibt es noch immer Autobauer, die ihre individuellen Zielwerte nicht erreichen. Das belegen Zahlen der gemeinnützigen Organisation International Council on Clean Transportation (ICCT).
So steht es um die Einhaltung der EU-Flottenbilanz
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr deutlich zu senken. So sollen bis 2030 die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990. Bis zum Jahr 2050 soll der Bereich klimaneutral sein.
Zur Erreichung dieser Ziele hat die EU sogenannte Flottengrenzwerte eingeführt. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge liegt dieser im Durchschnitt bei 93 Gramm CO2 pro Kilometer.
Damit verpflichtet die EU die Autohersteller, ihre gesamte Neuwagenflotte so effizient zu gestalten, dass der durchschnittliche CO2-Ausstoß aller verkauften Fahrzeuge unter einem festgelegten Grenzwert bleibt. Aufgrund der individuellen Grenzwerte für die einzelnen Autobauer kann dieser Wert je Marke jedoch höher oder niedriger liegen.
Für alle Autobauer gilt jedoch, dass die Grenze für CO2-Emissionen bei Neuwagen ab dem Jahr 2035 Null betragen wird. Das bedeutet also, dass keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr verkauft werden dürfen.
Welche Autobauer müssen bei der EU-Flottenbilanz nachbessern?
In der derzeitigen Abrechnungsperiode von 2025 bis 2027 gelten nun für Autohersteller deutlich strengere CO2-Vorgaben. Der durchschnittliche Flottengrenzwert für Autos lag bis 2024 noch bei 95 Gramm CO2 pro Kilometer.
Mit 93 Gramm CO2 pro Kilometer sind die Vorgaben der EU nun strenger. Gleichzeitig sollen die Berechnungen innerhalb der Herstellerpools strenger überwacht werden.
Den derzeitigen Stand der Einhaltung hat International Council on Clean Transportation analysiert. Dafür hat die die gemeinnützigen Organisation die ersten drei Quartale des Jahres 2025 unter die Lupe genommen.
Demnach gibt es zwar bereits zahlreiche Herstellerpools, die sich dem Ziel annähern – andere wiederum sind noch weit davon entfernt. Dazu zählt vor allem die Volkswagen Group in seinem Herstellerpool mit den Marken VW, Audi, Seat, Cupra und Skoda.
Der Automobilkonzern hat einen individuellen Zielwert in Höhe von Gramm CO2 pro Kilometer. Tatsächlich kommt der Herstellerpool jedoch auf einen Wert von 104 Gramm – ein sattes Plus von 12 Gramm.
Im Durchschnitt kommen alle Automarken zusammen auf eine Grenzwertabweichung von sieben Gramm. Volkswagen liegt mit seinem Wert noch deutlich darüber.
Das gilt ebenso für die SAIC Motor Corporation mit der Marke MG. Sie verfehlt den Flottengrenzwert – ebenso wieder Durchschnitt – um sieben Gramm.
Eingehalten wird der Flottengrenzwert hingegen von den Herstellerpools um Nissan und BMW. Auf eine knappe Verfehlung von zwei Gramm kommt der Herstellerpool von Mercedes mit den Marken Volvo, Polestar und Smart.
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