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bidirektionales Laden E-Auto Elektroauto Netzentgelte Steuer
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Bidirektionales Laden: Wird E-Autofahren bald kostenlos?

Fabian Peters
Aktualisiert: 18. November 2025
von Fabian Peters
Bild: Volkswagen AG
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Die Bundesregierung hat ein Gesetz zum bidirektionalen Laden auf den Weg gebracht, das E-Autos zu Energiespeichern machen soll. Während Fahrzeughalter Prämien erhalten können, sollen Energieversorger von Flexibilität profitieren. Es gibt aber einen Haken. Eine kommentierende Analyse.

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Netzentgelte für bidirektionales Laden entfallen

  • Bidirektionales Laden meint das Laden in zwei Richtungen. Heißt konkret: E-Autos beziehen sowohl Energie aus dem Netz und speisen ungenutzte Energie zurück. Dieses Prinzip wird auch Vehicle-to-Grid (V2G) genannt. E-Autos können so als Energiespeicher genutzt werden. Einer aktuellen Studie zufolge schadet das den Batterien kaum.
  • Der Bundestag hat einen Gesetzesentwurf durchgewunken, der eine Hürde für das bidirektionale Laden beseitigt. Elektroautos werden rechtlich mit stationären Batteriespeichern gleichgestellt. Die Doppel-Belastung durch Netzentgelte beim Ein- und Ausspeichern soll ab 2026 entfallen – aber nur für Haushalte mit eigener Solaranlage.
  • Energieversorger sollen von Flexibilität profitieren, während Fahrzeughalter eine Prämie erhalten. Berechnungen von Eon und BMW zufolge könne diese bei 720 Euro pro Jahr liegen – bei acht Stunden täglicher Netzanbindung. Eine Studie geht bis 2030 von rund 500 Euro pro Jahr aus. Mit 720 Euro ließen sich circa 14.000 Kilometer Reichweite laden. Im Schnitt legt ein Pkw in Deutschland 12.320 Kilometer pro Jahr zurück.

Bidirektionales Laden macht E-Autos zu Energiespeichern

Das bidirektionale Laden hat das Potenzial, Stromnetze zu stabilisieren. Denn: Wenn unzählige Elektroautos als dezentrale Speicher dienen, können sie überschüssigen Strom aufnehmen und bei Bedarf wieder abgeben. Das kann Preisspitzen abfedern und Stromschwankungen ausgleichen.

E-Autos werden aber nur mit dynamischen Stromtarifen zu flexiblen Energiespeichern – und für die braucht es intelligente Stromzähler. Auch wenn jeder Haushalt einen Anspruch auf ein solches Smart Meter hat, hat die Politik den Ausbau lange verschleppt und verpennt.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat das Schneckentempo deutlich kritisiert und die Regierung zum Handeln aufgefordert. Erleichterungen für Kooperationen zwischen Energielieferanten sowie Sanktionen gegen säumige Messstellenbetreiber wären mögliche Stellschrauben.

Erschwerend hinzu kommt: Um Strom vom Auto ins Stromnetz zu speisen, ist ein Wechselrichter erforderlich – entweder im Fahrzeug oder der Ladestation. Allerdings unterstützen derzeit nur wenige Elektroautos und Wallboxen diesen Prozess. Eine Nachrüstung ist zwar möglich, oft aber kostspielig.

Stimmen

  • Marcus Bollig, Geschäftsführer des Verbands der Automobilindustrie (VDA): „Das bidirektionale Laden ist eine zentrale Zukunftstechnologie – für die Attraktivität der E-Mobilität wie für ein flexibles Energiesystem. Offen bleibt unverständlicherweise, warum die Abschaffung der stromsteuerlichen Doppelbelastung im Anwendungsfall Vehicle-to-Grid auf Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage begrenzt bleiben soll.“
  • Dirk Uwe Sauer, Professor für Elektrochemische Energiewandlung und Speichersystemtechnik, prophezeit eine rosige Zukunft: „Intelligentes Laden und Vehicle-to-Grid sind Game Changer für die Elektromobilität. Die häufige Sorge, dass dies der Batterie schadet und eine vorzeitige Alterung bewirkt, kann damit aus dem Weg geräumt werden, wenn ein intelligentes Management eingesetzt wird.“
  • BASIC thinking-Chefredakteur Fabian Peters: „Die Netzentgelt-Entlastung beim bidirektionalen Laden ist zwar begrüßenswert. Mit Beschränkung auf Haushalte mit einer eigenen Solaranlage hat man aber die Möglichkeit vertan, Anreize für Smart Meter zu schaffen und den Ausbau der Technologie zu beschleunigen oder zumindest die rechtlichen Rahmenbedingungen.“

Kaum Anreize für die E-Mobilität

Die Netzentgelt-Entlastung beim bidirektionalen Laden soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Ab dem 1. April 2026 sollen neue Regeln der Bundesnetzagentur folgen, die Vehicle-to-Grid technisch und regulatorisch vereinfachen. Netzbetreiber haben anschließend bis zu zwölf Monate Zeit, um ihre Systeme anzupassen.

All das zeigt bereits, dass das bidirektionale Laden allenfalls schrittweise auf den Markt kommen wird. Bis Energieversorger von der angepriesenen Flexibilität und E-Autofahrer flächendeckend von den versprochenen Prämien profitieren, wird es jedoch noch etwas dauern.

Anreize für die E-Mobilität schafft die Verordnung in ihrer aktuellen Form zudem wohl kaum. Denn: Viele Haushalte, die eine PV-Anlage ihr Eigen nennen, dürften bereits ein E-Auto besitzen.

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vonFabian Peters
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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