Windparks gelten als Schlüsseltechnologie der Energiewende, stoßen jedoch immer wieder auf Kritik aus der Bevölkerung. Im Mittelpunkt stehen vor allem Sorgen über Lärmbelastung und mögliche Gesundheitsrisiken durch niedrigfrequenten Infraschall. Doch gibt es tatsächlich belastbare Belege für diese Befürchtungen?
Die Windenergie spielt eine zentrale Rolle beim Umbau der Energieversorgung hin zu mehr Klimaschutz und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Als vergleichsweise kostengünstige und emissionsarme Technologie leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen.
Deshalb ist ihr Ausbau in den vergangenen Jahren auch strategisch vorangetrieben worden. Allein im Jahr 2025 betrugt der Anteil der Windenergie an Land und auf See 26,6 Prozent des gesamten Bruttostroms in Deutschland. Zehn Jahre zuvor waren es noch 12,3 Prozent.
Doch mit dem fortschreitenden Ausbau von Windkraftanlagen wachsen auch die Bedenken vieler Anwohner in nahegelegenen Wohngebieten. Häufig genannt werden Sorgen über Lärmbelastung durch das gleichmäßige Geräusch der Rotoren sowie über möglichen Infraschall, der als gesundheitliches Risiko wahrgenommen wird.
Bergen Windparks tatsächlich Gesundheitsrisiken?
Die Debatte um mögliche Gesundheitsrisiken durch Windparks sorgt auch gerichtlich immer wieder für Auseinandersetzungen. So hatte im Jahr 2019 beispielsweise ein Landwirt und Pensionsbetreiber vor dem Landgericht Paderborn Schadenersatz von einem Windparkbetreiber erstreiten wollen.
Es sei durch den Betrieb der Anlagen unter anderem „zu Störungen der Nachtruhe mit häufigen Aufwachereignissen, teilweisem Herzrasen, Druck auf den Ohren, vermehrten Kopfschmerzen, innerer Unruhe sowie Unausgeglichenheit und Müdigkeit“ gekommen. Vor allem der sogenannten Infraschall – Schall mit sehr niedriger Frequenz, der für das menschliche Ohr nicht hörbar ist – gelte hierbei als Belastung und potenzielle Ursache.
Doch das Landgericht wies die Klage zurück. Der Kläger habe nicht hinreichend beweisen können, dass die auftretenden Beschwerden durch den Infraschall des Windparks verursacht wurden. Sein Vortrag hätte lediglich „auf Hypothesen und Forschungsansätzen aufbaut, die jedoch noch nicht zu gesicherten Erkenntnissen geführt haben“.
Im Urteil des Landgerichts heißt es außerdem, es stehe nicht in Frage, „dass Infraschall existiert und auch gemessen werden kann“. Doch lasse der aktuelle Forschungsstand keinen Rückschluss darauf zu, dass der von Windrädern erzeugte Infraschall negative gesundheitliche Auswirkungen habe. Auch die vom Kläger geschilderten Symptome seien nicht eindeutig darauf zurückzuführen.
Wie ist der Stand der Forschung?
Im Jahr 2020 veröffentlicht das technische Forschungszentrum Finnland in Zusammenarbeit mit dem finnischen Institut für Gesundheit und Soziales, der finnischen Arbeitsschutzbehörde und der Universität Helsinki die Ergebnisse einer Langzeitstudie zu den Auswirkungen von Infraschall durch Windenergieanlagen. Bei dieser konnten keine Hinweise für eine Gesundheitsgefährdung von Anwohnern gefunden werden.
Für die Studie wurden neben einer Langzeitmessung von Schall in Wohngebäuden in der Nähe von Windenergieanlagen ebenfalls Befragungen und Hörtests durchgeführt. Die Forscher konnten bei Simulationen des Schalls von Windparks zusätzlich keine Reaktionen des autonomen Nervensystems auf Infraschall messen.
Dennoch von Anwohnern und Betroffenen wahrgenommene gesundheitliche Beeinträchtigungen seien auf den „Nocebo-Effekt“ – analog zum „Placebo-Effekt“ – zurückzuführen. Bei diesem treten negativen Gesundheitseffekt dadurch auf, dass Betroffene negative Effekte erwarten.
Davor warnte das Umweltbundesamt bereits 2016 in einem Positionspapier. Demnach komme es nicht zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit durch akustische Effekte oder eine mögliche Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen.
Trotz klarer wissenschaftlicher Befunde dazu komme es immer wieder zu Ängsten und Bedenken bei Anwohnern „bezüglich potenzieller gesundheitlicher Risiken“. Wichtig sei es hier laut dem Umweltbundesamt „die Personen adäquat zu informieren und sie nicht mit ihren Bedenken alleine zu lassen“.
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