biometrische Gesischtsscans Gesichtserkennung Deutschland

Fahndung per Selfie: Bundesregierung will biometrische Gesichtsscans einführen

Fabian Peters
Bild: Bild: Adobe Stock / djvstock

Geht es nach der Bundesregierung, soll es der Polizei künftig erlaubt sein, das Internet für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung nach Gesichtern zu durchsuchen. Fahndungsfotos sollen dafür etwa biometrisch mit öffentlich auffindbaren Bildern im Netz verglichen werden können. Eine kommentierende Analyse.

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Bundesregierung will biometrische Gesichtsscans einführen

  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben sich im März 2026 auf drei Gesetzesentwürfe geeinigt, die eine biometrische Überwachung in Deutschland ermöglichen sollen, um Fotos mit Bildern aus dem Internet abzugleichen. Während das Bundesjustizministerium geplante Änderungen der Strafprozessordnung präsentierte, stellte das Bundesinnenministerium zwei Entwürfe mit neuen Befugnissen für die deutschen Polizeibehörden vor.
  • Die biometrische Gesichtserkennung basiert darauf, dass jedes Gesicht einzigartige Merkmale aufweist. Darunter unter anderem: Abstände zwischen Augen, Nasenspitze und Kinn. Diese Eigenschaften lassen sich digital ermitteln und in Form von sogenannten Daten-Templates darstellen, die anschließend automatisiert miteinander verglichen werden können.
  • Die KI-Verordnung der EU untersagt es, Gesichtsbilder aus dem Netz willkürlich zu erfassen, um biometrische Datenbanken zu erstellen. Ziel der Bundesregierung ist es offenbar, diese Vorschriften zu umgehen. Das Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium verteidigen ihr Vorhaben, indem sie betonen, dass für die Datenanalyse kein KI-System genutzt werden soll. Daten würden zudem nicht dauerhaft gespeichert.

Ein juristischer Trick, um EU-Recht zu umgehen?

Die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung wirken wie ein juristischer Trick. Die zuständigen Ministerien versprechen, keine KI-Modelle zu nutzen, wollen jedoch mit vergleichbaren Technologien ein Überwachungsinstrument etablieren und EU-Recht auf dem Papier umgehen. Wie man ohne dauerhafte Datenspeicherung und KI ein solches System umsetzen will, geht aus den Entwürfen nicht hervor.

All das erweckt den Eindruck, dass man eine biometrische Überwachung per Algorithmen einführen und EU-Recht umkurven will, indem man der Software einfach keinen Namen gibt. Dass das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium die technische Ebene äußerst vage formulieren, ist fast schon so auffällig, als wäre Unklarheit Teil der Strategie.

Die Pläne der Bundesregierung stehen dabei quer zu dem, was auf EU-Ebene mühevoll ausgehandelt wurde: einem Schutzraum für Anonymität im öffentlichen Leben. Das Europäische Parlament wollte eine biometrische Gesichtserkennung deshalb verhindern. Doch die Bundesregierung versucht nun, eine Hintertür in Form einer juristischen Grauzone zu finden.

Doch das wäre durchaus gefährlich. Denn Anonymität ist nicht zwangsläufig ein Trick, sondern ein Schutzschild – etwa für Minderheiten, Demonstranten oder Oppositionelle. Hinzu kommt, dass sich Gesichter nicht ändern lassen wie etwa Passwörter. In den falschen Händen wäre ein solches Überwachungsinstrument deshalb brandgefährlich.

Ein Blick in die USA, in denen Menschen über Social Media verfolgt und die Meinungsbildung durch KI verzerrt werden, zeigt etwa, wie schnell sich freiheitliche Standards verschieben und in einer zunehmenden Autokratie münden können.

Stimmen

  • Das Bundesjustizministerium schreibt in seinem Gesetzesentwurf: „Außerdem muss beim Einsatz solcher KI-Systeme durch Strafverfolgungsbehörden beachtet werden, dass Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung über Künstliche Intelligenz das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Verwendung von KI-Systemen verbietet, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern. Dieses Verbot gilt nicht, sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt werden.“
  • Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, in einem Statement: „Massenhafte Überwachung mit KI gefährdet Menschenrechte und Demokratie. Sie hat eine einschüchternde Wirkung und birgt die Gefahr von Missbrauch. Sowohl beim KI-Einsatz für einen biometrischen Abgleich als auch für eine automatisierte Analyse von Polizeidaten besteht ein erhebliches Risiko für Diskriminierung. Falls für die automatisierte Datenanalyse Software von Palantir eingesetzt werden soll, handelt es sich um ein Unternehmen, das nach Recherchen von Amnesty International in den USA systematisch in Menschenrechtsverletzungen der Trump-Administration involviert ist.“
  • Der Chaos Computer Club kritisierte bereits im Oktober 2025: „Die in einem Gesetzespaket formulierten Ideen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach biometrischer Dauerüberwachung sind nicht mit einem demokratischen Rechtsstaat kompatibel und verstoßen gegen EU-Recht. (…) Aber das Problem heißt nicht Palantir, Pimeyes oder Clearview AI. Das eigentliche Problem ist die Idee einer allgegenwärtigen Überwachung und Datenrasterung, der niemand mehr ausweichen kann.“

Biometrische Gesichtsscans als gefährliches Werkzeug

Noch ist die biometrische Gesichtserkennung in Deutschland nicht beschlossen, aber die politische Dynamik scheint klar. Die Entwürfe müssen von den Bundesländern und vom Bundesrat abgesegnet werden. Erfahrungsgemäß verschieben sich solche Vorhaben selten zurück Richtung Freiheit, sondern eher in Richtung einer praktikablen Anwendung. Kritik wird zwar eingepreist, aber selten zum K.o.-Kriterium.

Auf europäischer Ebene könnte jedoch ein Konflikt entstehen. Sollte Deutschland versuchen, die KI-Verordnung faktisch zu unterlaufen, könnte das einerseits juristische Nachspiele haben. Andererseits könnten andere Mitgliedstaaten ähnliche Instrumente etablieren. Aus einem nationalen Sonderweg entstünde dann ein europäischer Flickenteppich der Überwachung.

Hinzu kommt, dass die technologische Entwicklung nur eine Richtung kennt: schneller, präziser, allgegenwärtiger. Selbst wenn der Staat sich formal zurückhalten würde, dürften private Anbieter mit den Hufen scharen, um solche Lücken zu füllen. Die eigentliche Frage ist daher nicht, ob Gesichtserkennung kommt – sondern wer sie kontrolliert. Oder: ob wir künftig vom Staat erkannt werden oder von einem Privatunternehmen.

Das wirft automatisch Fragen auf. Wo würden Identitätsdaten gespeichert werden? Wer hätte Zugriff? Wie verhindert man Missbrauch oder Datenlecks? Eine zentrale staatliche Identitätsinfrastruktur wäre zweifellos ein sensibles Machtinstrument, das in den falschen Händen verheerende Folgen haben kann. Hinzu kommt die politische Realität: Eine gesichert rechtsextreme AfD steht kurz davor, stärkste Kraft in Deutschland zu werden. Wer heute ein Überwachungsinstrument schaffen will, muss deshalb bedenken, wer es morgen nutzen könnte.

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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