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Rechtsform für Gründer, GmbH, AG, UG, Gründung, Unternehmen
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Das ist die perfekte Rechtsform für Gründer

Carsten Lexa
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Carsten Lexa
Welche Rechtsform für einen Gründer geeignet ist, hängt immer individuell vom Unternehmen ab. (Foto: Pixabay.com / delphinmedia)
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Wäre es nicht schön, wenn jeder Gründer die perfekte Rechtsform selbst finden würde? Eigentlich braucht man sich aus den erlaubten Möglichkeiten – also beispielsweise GmbH, AG oder UG – nur die richtige heraussuchen. Aber so einfach ist das für viele offenbar nicht.

Lange Diskussionen mit dem Rechtsanwalt, dem Steuerberater und teilweise auch mit der Bank gehören mittlerweile der Vergangenheit an. Denn die „perfekte“ Rechtsform sorgt dafür, dass man als Gründer keinen Fehler mehr bei der Wahl eben jener begeht.

Perfekte Rechtsform für Gründer als Provokation

Allerdings soll die Überschrift zu diesem Beitrag leider nur provozieren. Die perfekte Rechtsform gibt es nämlich nicht – auch wenn wir in Medien und Lehrgängen immer mal wieder etwas anderes hören.

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Dass manchmal gedankenlos behauptet wird, die eine optimale Variante würde es tatsächlich geben, hat regelmäßig einen der folgenden Gründe.

Bestimmte Rechtsformen sind im konkreten Fall überhaupt nicht bekannt. Dann hat man die Anwendungsmöglichkeiten bestimmter Rechtsformen gar nicht erst verstanden – oder jemand will es sich mit der Empfehlung einer bestimmten stylischen Rechtsform einfach machen. Es kommt auf den Einzelfall an.

Die perfekte Wahl ist vielmehr immer diejenige, die für einen Gründer in seiner Situation und unter Berücksichtigung seiner persönlichen Interessen und Wünsche am besten zu ihm und zu seinem Unternehmenszweck passt.

Dabei spielen einerseits harte Faktoren wie Kapitalausstattung, Mitbestimmung, die Geschäftsführung, Flexibilität in der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder die steuerliche Belastung eine große Rolle.

Andererseits kommt es auch auf weiche Faktoren wie zum Beispiel das Ansehen der Rechtsform im Geschäftsverkehr an. Wer sich dafür interessiert, kann übrigens einmal die verwandten Rechtsformen der deutschen GmbH, und der britischen Limited oder der Unternehmensgesellschaft und deren Ansehen in Deutschland vergleichen.

Ein weiterer weicher Faktor ist die Strahlkraft der gewählten Form am Markt. So wirkt beispielsweise ein Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft automatisch groß. Immerhin denken viele Menschen bei Aktiengesellschaften automatisch an große Firmen.

Vorsicht vor pauschalen Empfehlungen

Wer ein Unternehmen aufbauen will, sollte sich also überlegen, welche dieser Rechtsformen ihm besonders wichtig ist. Dann kann man die verfügbaren Rechtsformen nämlich anhand der gewählten Faktoren und deren Wichtigkeit selbst beurteilen.

Und wer sich alleine unsicher fühlt, darf sich natürlich auch Hilfe bei einem entsprechend geschulten Berater suchen. Dann findet ein Gründer auch die für ihn passende Rechtsform.

Es erfordert natürlich etwas Mühe und erhebliche Kompetenzen und Kenntnisse eines Beraters, um die passende Rechtsform für Gründer zu finden. Im Ergebnis ist das Unternehmen dann aber gut für die Zukunft aufgestellt.

Man hat dann auch nicht das Problem, nach kurzer Zeit schon wieder die Rechtsform anpassen zu müssen. Ein Gründer sollte deshalb auch vorsichtig sein, wenn ihm ein Berater eine Rechtsform vorschlägt, ohne auf die Wünsche und Vorstellungen des Unternehmens einzugehen.

Die entscheidenden Faktoren

Wer übrigens mehr zu den Faktoren wissen will, die bei der Wahl der passenden Rechtsform maßgeblich sind, dem empfehle ich meinen ausführlichen Beitrag.

Auch interessant:

  • Die richtige Rechtsform: Wenn die GmbH nicht die beste Wahl ist
  • 5 Tipps für mehr rechtliche Sicherheit bei Start-ups
  • Warum Gründer lernen müssen, auf sich selbst zu achten
  • Worauf Gründer im Investment-Prozess achten müssen
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THEMEN:ArbeitRechtStart-ups
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vonCarsten Lexa
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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.

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