Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Arbeitszeiterfassung, Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Job, Gesetz, Gerichtshof, Bundesarbeitsgericht, Angestellte, Chef, Boss, Vorgesetzter, Führungskraft, Arbeitszeit
MONEY

Arbeitszeiterfassung: Darauf müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten

Beatrice Bode
Aktualisiert: 07. Dezember 2022
von Beatrice Bode
unsplash.com/Alex Kotliarskyi
Teilen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung für Unternehmen zwingend ist. Das soll in einem neuen Gesetz verankert werden. Der erste Gesetzesvorschlag ist für 2023 geplant. Chefs, die sich dann nicht an die Vorgaben halten, müssen mit Strafen rechnen. Ein Überblick.

Was Angestellte und ihre Chefs vielerorts eher als Richtlinie wahrgenommen haben, wird nun in einem neuen Gesetz verankert. Arbeitgeber:innen müssen demnach zwingend die Arbeitszeit ihrer Angestellten erfassen.

Die Arbeitszeiterfassung war schon immer gesetzlich vorgeschrieben

Eigentlich ist das keine Neuigkeit. Das Arbeitsschutzgesetz existiert schon seit den 90er-Jahren und schreibt unter anderem eindeutig vor, wie viel Ruhezeit den Mitarbeitenden zusteht. Darin wird außerdem die Pflicht der Vorgesetzten geregelt, den Arbeitsschutz zu gewährleisten und die Arbeitszeit der Angestellten zu erfassen.

BASIC thinking UPDATE

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

  • 5 Minuten pro Tag
  • 100% kostenlos
  • Exklusive PDF-Guides

Allerdings war vielen Arbeitgeber:innen offenbar nicht eindeutig klar, dass es diese Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gibt. Wie der MDR berichtet, wollten Unternehmen auf ein entsprechendes Urteil waren.

Arbeitnehmer dürfen Arbeitszeiterfassung aktiv einfordern

Das Bundesarbeitsgericht war zwar gar nicht in der Pflicht, das Gesetz zu liefern. Allerdings will es den Unternehmen entgegenkommen.

Bereits Mitte September 2022 hatte der Gerichtshof ein entsprechendes Grundsatzurteil verabschiedet. Nun lieferten die Richter:innen die Urteilsbegründung nach und erklärten die neue Zeiterfassung konkret.

Eine Neuerung gibt es allerdings für Arbeitnehmer:innen: Durch die ausführliche Urteilsbegründung dürfen sie die Arbeitszeiterfassung nun aktiv einfordern.

Das steht im neuen Beschluss zur Arbeitszeiterfassung

Das neue Gesetz schreibt unter anderem vor, dass Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Gegenüber dem Focus erklärte der Münchner Arbeitsrechtsanwalt Marius Eichfelder die wichtigsten Punkte.

1. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung liegt beim Arbeitgeber

Wenn Vorgesetzte ihren Angestellten keine klare Anweisung zur Arbeitszeiterfassung geben, müssen sie sich auch nicht selbst darum kümmern.

Das heißt außerdem, dass Arbeitnehmer:innen, die sich ihre Stunden bisher nicht aufgezeichnet haben, keine Strafen erwarten müssen.

Auch Arbeitgeber:innen müssen erst einmal nicht in Panik verfallen. Erst ab 2023 kann es laut Eichfelder Strafen für Unternehmen geben, die die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter:innen nicht korrekt erfassen.

2. Arbeitszeiterfassung als Kündigungsgrund

Wenn der Arbeitgeber eine entsprechende Aufforderung zur Arbeitszeiterfassung ausspricht, ist diese verpflichtend. Kommen Mitarbeitende dem nicht nach, kann der Chef eine Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar die Kündigung aussprechen.

3. Digitale Arbeitszeiterfassung

Obwohl das Bundesarbeitsgericht es nicht eindeutig ausspricht, geht Eichfelder davon aus, dass die Arbeitszeit digital erfasst werden muss. Grund dafür ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Er schreibt objektive, verlässliche und zugängliche Methoden vor.

Dass eine Excel-Tabelle oder ein beschriebenes Blatt Papier die Anforderungen erfüllen, bezweifelt der Anwalt. Vor Gericht könnten diese Methoden anfechtbar sein. Deshalb werden Unternehmen vermutlich auf technische Lösungen wie Chipkarten oder Handy-Apps zurückgreifen.

Vorgesetzte sind darüber hinaus dazu verpflichtet, entsprechende technische Möglichkeiten bereitzustellen. Arbeitnehmer:innen müssen ihre privaten Geräte nicht für die Arbeitszeiterfassung zu nutzen.

4. Überstunden müssen korrekt erfasst sein

Wollen Angestellte ihre Überstunden abbauen, müssen sie nachweisen, dass der Vorgesetzte sie auch wirklich angeordnet oder gebilligt hat. Sind die Arbeitsstunden nicht korrekt erfasst, kann es schnell zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer:innen und ihren Chefs kommen.

Die digitale Arbeitszeiterfassung schafft Abhilfe, da sowohl der Chef als auch seine Mitarbeitenden die Stunden im System einsehen können. Wer noch nicht mit einer entsprechenden technischen Lösung arbeitet, sollte sich die Stunden also regelmäßig gegenzeichnen lassen.

5. Zigarettenpausen sind keine Arbeitszeit

Neben der Mittagspause unterbrechen einige Angestellte ihre Arbeit auch, um beispielsweise eine Zigarette zu rauchen. Das gilt als Pause und muss erfasst werden. Der Gang zur Toilette, das Nachfüllen der Kaffeetasse oder auch ein kurzes Gespräch mit Kolleg:innen zählen wiederum zur Arbeitszeit.

Arbeitszeit im Homeoffice

Die Arbeitszeit im Homeoffice muss in der Regel genauso erfasst werden wie im Büro. Das heißt, dass Angestellte die Arbeitszeiten eingetragen, protokollieren und dokumentieren müssen.

Gesetz gilt ab sofort

Der erste Vorschlag zum neuen Gesetz ist für Anfang 2023 geplant. Allerdings werden Führungskräfte, die auf eine Übergangsfrist gehofft hatten, enttäuscht: Das Urteil gilt ab sofort.

Denn auch ohne Extra-Gesetz sind Arbeitgeber:innen schon seit Langem verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten zu erfassen.

Auch interessant:

  • Entlassene Meta-Mitarbeiter behaupten, Abfindung nicht erhalten zu haben
  • Ab 1. Dezember 2022: Diese 5 Dinge ändern sich für Arbeitnehmer und Verbraucher
  • Google will offenbar bis zu 10.000 „leistungsschwache“ Mitarbeiter entlassen
  • Wellness-Workation: Die 10 besten Städte, um entspannt zu arbeiten
Bondora

Anzeige

STELLENANZEIGEN
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
Influencer & Paid Social Media Marketing ...
ARTDECO cosmetic GmbH in Karlsfeld
Senior Digital Marketing Manager (all genders)
EO Executives in Großraum Frankfurt am Main
Social Media Manager (m/w/d)
Digital Vision Academy in Deutschland, Berlin, Nürnb...
Online Marketing Manager (m/w/d) für Herstell...
Baumann Unternehmensberatung AG in Münster - Dortmun...
Praktikant:in im Bereich Social Media und Onl...
2perspectiveS GmbH in München

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

THEMEN:Arbeit
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonBeatrice Bode
Folgen:
Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.
Vevor

Anzeige

EMPFEHLUNG
Bitpanda x pepe
1 Million PEPE Coins geschenkt: So sicherst du dir den Krypto-Bonus bei Bitpanda
Anzeige MONEY
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

günstigsten Autos Mittelklasse, ADAC, Test, Ranking, Gesamtkosten, Wertverlust, Material, Verbrauch, Leistung, Ölwechsel
MONEYTECH

Laut ADAC: Die günstigsten Autos in der Mittelklasse

sparsamsten Plug-in-Hybride, PHEV, Elektromobilität, Mobilität, Autos, Fahrzeuge, Verbrauch, Kraftstoff, Batterie, Kilowattstunden
GREENMONEY

Das sind die sparsamsten Plug-in-Hybride 2025

Schufa Speicherfrist Eintrag löschen
MONEY

Hammer-Urteil: Schufa muss erledigte Einträge sofort löschen

Übersetzer-Apps Europa Alternative US-Software
MONEYTECH

Alternativen zu US-Software: 4 Übersetzer-Apps aus Europa

die besten Automarken, April 2025, Mobilität, Elektromobilität, Verkehr, Autos, Fahrzeuge, Neuzulassungen, Deutschland
MONEY

Die beliebtesten Automarken im April 2025 – laut Kraftfahrt-Bundesamt

OpenAI gemeinnützig gewinnorientiert Public Benefit Corporation
MONEYTECH

Wie geht das denn? OpenAI bleibt gemeinnützig – darf aber Gewinn machen

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?