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Überarbeitete AGB: Twitter rüstet sich für die Vermarktung

André Vatter
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von André Vatter
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twitter-logoIch sage euch: hiermit biegt Twitter in die heiße Phase ein. Mitgründer Biz Stone hatte im Mai bereits angekündigt, bei dem Microblogging-Dienst spätestens zum Ende des Jahres die Ernte einzufahren und endlich mit der Vermarktung zu beginnen. Dank der neuen Änderungen an den AGB, die heute Nacht gemacht wurden, wurde der Plattform nun ein klares Regelsystem zur Seite gestellt, das sowohl Twitter, den Nutzern als auch künftigen Werbern mehr Sicherheit bieten soll.

Vier Themenkomplexe hat Stone dabei besonders in den Mittelpunkt gerückt:

1. Werbung
Twitter behält sich jedes Recht vor, Werbung schalten zu dürfen. Diese Tatsache wurde noch einmal tiefer in den AGB verankert: „Der Dienst darf Werbung beinhalten, die auf die (Nutzer-)Inhalte, die Informationen des Dienstes, Suchanfragen, die durch den Dienst gemacht werden, oder andere Informationen abgestimmt ist.“ Dass Stone den Punkt „Werbung“ an oberste Stelle rückt, erstaunt ein wenig, hatte er doch früher immer gesagt, dass Werbung nicht interessant genug sei, die Nutzer nerven könnte und darüber hinaus kein Twitter-Angestellter Ahnung davon hätte, wie so etwas zu bewerkstelligen sei. Zusätzliche Premium-Dienste für kommerzielle Nutzer sollten stattdessen für den Geldfluss sorgen. Anscheinend wird dieser Strategie jetzt doch wieder weniger Gewicht zugeteilt.

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2. Besitztum
Nachdem Facebook in diesem Jahr die eigenen AGB um die Ohren geflogen sind, als hunderttausende Nutzer protestierend gegen Änderungen vorgingen, nach denen sämtliche selbst produzierten Inhalte der Plattform gehören sollten, hat Twitter hier leisere Töne angeschlagen. Eine kleine Einschränkung gibt es aber auch hier: Laut den überarbeiteten Regeln gehören die Tweets zwar den Nutzern, jedoch sichert sich Twitter das Recht, sie jederzeit „benutzen, kopieren, verarbeiten, übernehmen, verändern, veröffentlichen, übermitteln und vertreiben“ zu können. Für Targeted Marketing wäre dies eine weitere Voraussetzung. Im Umkehrschluss stellt Twitter klar, dass jeder Nutzer also auch selbst für die Inhalte verantwortlich ist, die er online stellt.

3. Schnittstellen
Die Twitter-API bleibt offen für alle. Die Schnittstelle des Dienstes ist einer der Gründe für den Erfolg der Plattform: Tausende Entwickler haben mittlerweile ebenso viele Dienste, Clients und andere Programme für Twitter geschrieben, über die sich Tweets, Follower und Themen verwalten lassen. Da die derzeitigen Regeln für die API noch ein wenig mau aussehen, will der Betreiber hier bald noch einmal nachbessern. Bislang müssen Nutzer, die APIs nutzen, klar identifizierbar sein und ihre Erlaubnis gegeben haben, dass über den jeweiligen Dienst Tweets verschickt werden dürfen. Zu den Bestimmungen zählt ebenfalls, dass sich einmal abgeschickte Tweets nachträglich nicht mehr ändern lassen.

4. Spam
Tweet-Müll ist zu einem großen Problem auf Twitter geworden: Wer sich darüber freut, dass er eine bestimmte Marke an Followern geknackt hat, sollte einmal den Verfolgerbaum schütteln – es fallen garantiert viele werbende Fake-Accounts heraus. Was Nutzer nervt, ist gleichzeitig teures Gift für Werber, die ihre Botschaften an tote Spam-Bots aussenden würden. Also, Schluss damit! Spam ist offiziell – und nun noch einmal mit Nachdruck – verboten. Nach den neuen Grundsätzen gibt es eine Reihe von Sanktionen gegen Spammer. Übrigens zählen dazu auch solche, die sich einen Account unter dem Namen eines anderen – vielleicht sogar eines Promis anlegen. Ebenso dürfen Follower auch nicht mehr „verkauft“ werden. Twitter hat eine interessante Liste von Kriterien aufgestellt, anhand derer sich Spam identifizieren lässt. Jeglicher Verstoß wird mit „permanentem Bann“ geahnent. Wie man das durchsetzen will, ist mir allerdings schleierhaft. Derjenige legt sich einfach eine neue Mail-Adresse an und beginnt von vorne.

Das sind die überarbeiteten AGB. Man merkt, dass Twitter langsam erwachsen wird. Für den braven Nutzer wird sich dadurch nicht viel ändern, doch das Unternehmen hat ein wenig mehr Rechtssicherheit für das Kommende gewonnen. Wie die Regel-Tweaks von der Community aufgenommen werden, könnt ihr hier sehen.

(André Vatter)

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THEMEN:RechtVerbraucherschutzX (ehemals Twitter)
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vonAndré Vatter
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André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.
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