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'LehrerVZ' unter dem Hammer: Und weit und breit kein Holtzbrinck-Anwalt in Sicht?

Marek Hoffmann
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Marek Hoffmann
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Irgendwie blicke ich da gerade nicht richtig durch. Es gab eine Zeit, in der die Betreiber der VZ-Netzwerke alles abgemahnt und verklagt haben, was einem „VZ“ in Domainnamen auch nur ähnlich sah. Die Gründe dafür bewegten sich irgendwo zwischen Verwechslungsgefahr mit dem Erkennungsmerkmal der deutschen Soziales Netzwerk-Gruppe und der Verunglimpfung der Marke. Und die Zahl der Geprügelten, die sich des Buchstabenpärchens bedient hatten, ist Legion: AbiturVZ, ErstiVZ, FickenVZ, FussballerVZ, LehrerVZ, PokerVZ, TeacherVZ und noch eine ganze Palette anderer.

Nun ist es aber so, dass bei eBay momentan drei Domains zum Verkauf angeboten werden, die ebenfalls das „VZ“ beinhalten, nämlich LehrerVZ.net, LehrerVZ.com und LehrerVZ.eu. Die Auktion läuft noch knapp über neun Tage und bisher wurden null Angebote abgegeben. Dies könnte an dem Startgebot liegen, das bei stolzen 24.999 Euro liegt. Ob dies ein realistischer Preis ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Was mich aber auch vielmehr interessiert: Liegt die geringe Zahl der Interessenten (bisher haben inklusive mir nur sechs Personen die Auktion aufgerufen) und der Gebote darin begründet, dass der Käufer der Domains mit ihnen auch gleich das zweifelhafte Vergnügen ersteigert, mit Abmahnpost vom Anwalt gesegnet zu werden. Oder hat sich die Politik der VZ-Verantwortlichen in dieser Hinsicht gewandelt und man pocht nicht mehr so stark auf seinen Markenschutz?

Um mir dazu einen kleinen Überblick zu verschaffen, habe ich mir kurz mal die Mühe gemacht und geguckt, was aus den obigen Domains geworden ist (allerdings nur mit den TLDs „.de“, „.com“ und „.net“) und das Ergebnis lautet wie folgt: Alle drei AbiturVZ, die ersten beiden FussballerVZ-Domains sowie ErstiVZ.com, PokerVZ.net, TeacherVZ.com sowie Fickenvz.com/.net sind nicht erreichbar („Die Adresse ist ungültig“, „Die Website kann nicht angezeigt werden“ beziehungsweise „This Account Has Been Suspended“). ErstiVZ.net, LehrerVZ.com und PokerVZ.de werden geparkt, die .de- beziehungsweise .com-Pendants der beiden Letztgenannten beherbergen tatsächlich eine (minimaliststische) Lehrer- beziehungsweise Poker-Seite. Beim Aufruf der Seite TeacherVZ.de erhält der User die Meldung, dass die URL noch „nicht weitergeleitet“ wurde – vermutlich auf die entsprechende .net-TDL, die ihrerseits „aufgrund der momentanen Abmahnwelle der studiVZ.Ltd“ bis auf weiteres ihre Arbeiten an dem Portal eingefroren hat. FickenVZ.de existiert, hinter FussballerVZ.net verbirgt sich eine Firma für Maschinenbau und ErstiVZ.de wird auf meinVZ.net umgeleitet.

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Tja, und da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor. Warum dürfen die Verantwortlichen hinter FickenVZ ihre Seite betreiben, andere aber nicht? Hat man da einen Rechtsstreit gewonnen, von dessen Urteil ich nichts weiß? Denn abgemahnt wurde man von den VZ-Leute doch. Warum wurde TeacherVZ.de (beziehunsgweise TeacherVZ.net) abgemahnt, LehrerVZ.de aber offenbar nicht? Wird da mit zweierlei Maß gemessen, geht Clemens Riedl & Co. die Abmahnpuste aus (die letzen Rechtsstreitigkeiten stammen offenbar aus dem Jahr 2008), hat man die von mir genannten Fälle schlichtweg übersehen oder was ist da los?

(Dank an Tom für den Hinweis)

(Marek Hoffmann)

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