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Online-Gründungen
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Online-Gründungen in Deutschland – jetzt!

Carsten Lexa
Aktualisiert: 28. März 2019
von Carsten Lexa
Mit dem Company Law Package könnte es künftig möglich sein, online zu gründen. Ein Schritt, der in Estland bereits Realität ist. (Foto: pexels.com / Christina Morillo)
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In der letzten Woche habe ich die Richtlinienentwürfe der Europäischen Kommission zur Digitalisierung des europäischen Gesellschaftsrechts vorgestellt. Ein wesentlicher Vorschlag aus diesem „Company Law Package“ sind Online-Gründungen von Kapitalgesellschaften. In meinen Augen ist dies in Deutschland ein überfälliger Schritt!

Wie stellt sich derzeit die Situation in Deutschland dar, wenn man eine Kapitalgesellschaft – sei es eine Unternehmergesellschaft (UG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG) – gründen möchte?

Man geht üblicherweise zu einem Rechtsanwalt oder einem Notar, manchmal auch zu einem Steuerberater, lässt sich beraten und dann wird über den Notar die Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister durchgeführt.

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Erst mit der Registrierung der Gesellschaft im Handelsregister besteht diese und damit besteht auch dann die gewünschte Haftungsbeschränkung.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts

Insbesondere die besondere Situation, dass ein Rechtsanwalt bei der Gründung einer solchen Kapitalgesellschaft mitwirkt, erfordert einen zweiten Blick. Denn dieser berät regelmäßig ausführlich die Gründer über die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen.

Er entwirft den Gesellschaftsvertrag und beantwortet alle Fragen in Verbindung mit der Gründung. Und wenn der Anwalt gut ist und sich mit Gesellschaftsrecht auskennt, dann hat seine Beratung genau die gleiche Qualität wie die Beratung durch einen Notar.

Allerdings müssen dann die Formalien, also die Verlesung der Urkunde zur Gründung der Gesellschaft sowie die Anmeldung, noch über den Notar laufen. Dies muss geschehen bei Anwesenheit der Gründer oder ihrer Vertreter beim Notar.

Wenn der Anwalt seine Sache gut gemacht hat, dann dauert dieser Termin beim Notar vielleicht eine dreiviertel Stunde.

Die Änderungen durch das Company Law Package

Genau hier setzt nun der Vorschlag der Europäischen Kommission an. Künftig soll es möglich sein, dass Kapitalgesellschaften online gegründet werden.

Praktisch soll das so aussehen (wie es zum Beispiel in Estland schon möglich ist), dass alle relevanten Angaben zur Gesellschaft online über eine Anmeldemaske eingegeben werden. Die Registrierung erfolgt dann ohne Mitwirkung Dritter beim Handelsregister.

Chancen der Digitalisierung nutzen

Ich kann an dieser Stelle eigentlich nur noch fragen: Warum haben wir die Option von Online-Gründungen nicht schon längst? Warum muss uns in Deutschland ein Land wie Estland zeigen, wie man die Chancen der Digitalisierung im Gesellschaftsrecht nutzt?

Der Einwand, der natürlich gerne gegen Online-Gründungen ins Feld geführt wird, ist der der Beratungsqualität. Aber sind wir doch mal ehrlich: Werden hier nicht die Gründer unnötig bevormundet?

Sollten es nicht die sein, die sich selbst überlegen müssen, welches Level an Beratung sie für erforderlich erachten? Letztendlich sind die zwingenden Vorgaben, die das Gesetz an die Gründung zum Beispiel einer GmbH stellt, klar ersichtlich.

Diese Vorgaben anzufragen, sollte ohne weiteres über ein Online-Tool möglich sein. Auch der Beleg über die Einzahlung des Stammkapitals kann online angefordert und überprüft werden – zur Not mittels eines Mitarbeiters beim Handelsregister selbst.

Und was die Beratung von Gründern hinsichtlich den Rechten und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie hinsichtlich des Führens der Gesellschaft angeht: Ich denke man kann Gründern ohne weiteres zutrauen (und sollte das auch), dass diese sich entsprechend informieren.

Sollten Sie es erforderlich halten, dann werden Sie einen Rechtsanwalt oder einen Notar aufsuchen, und sich von diesen entsprechend beraten lassen.

Mut zur Digitalisierung – und Online-Gründungen ermöglichen!

Ja, ich gestehe: Ich traue Gründerinnen und Gründern etwas zu. Ich traue ihnen zu, dass sie selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie Hilfe brauchen bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft.

Und ich traue ihnen auch zu, um diese Hilfe zu bitten. Und schließlich traue ich ihnen zu, die Konsequenzen zu tragen, wenn es schiefgeht.

Ich glaube, wir sollten im Hinblick auf die Chancen der Digitalisierung mehr Mut zeigen. Wir sollten nicht immer an das schlechte Ergebnis denken. Trauen wir den Menschen etwas zu und machen wir Online-Gründungen möglich!

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vonCarsten Lexa
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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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