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Subdomain .co.de: Was sagen der Anwalt und die Denic dazu?

André Vatter
Aktualisiert: 04. Dezember 2023
von André Vatter
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codeDie co.de-Geschichte hat hohe Wellen im Netz geschlagen. Zum Wochenende hatten unzählige Blogger einen Brief der Websuche Search Technology GmbH & Co. KG aus Osnabrück erhalten: „Rechtliche Klärung“ stand jedes Mal über dem Schreiben. Darin wurde das Angebot unterbreitet, sich eine Domain in Form von domainname.co.de zuzulegen, „in vielen anderen“ Ländern sei es ja bereits üblich. Der Preis betrage 99 Euro pro Jahr.

Dabei wird die Tatsache verschwiegen, dass es sich dabei um eine einfache Subdomain mit Weiterleitung handelt – und mitnichten um eine eigene Top Level Domain. Erst auf der Website wird eingeräumt, dass das Angebot nicht mit den üblichen .de-Domains vergleichbar sei, „wie sie von der Denic vergeben werden“. Gleichzeitig wird der Briefempfänger unter Druck gesetzt, in jedem Fall zu antworten, da er sonst Gefahr laufe, dass sich Dritte die Domain sichern.

Da bei den Lesern unseres Posts viele Fragen aufgeworfen wurden, habe ich Dominik Boecker um ein paar Antworten gebeten. Er ist Anwalt mit dem Spezialgebiet Domainrecht bei der Kölner Kanzlei Greyhills. Ihr könnt ihm auch bei Twitter folgen (@domainrecht).

BASIC thinking UPDATE

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Hi, Dominik. Einige Nutzer haben sich über den Werbebrief gewundert. Ist das eigentlich so zulässig?

Gegen Briefspam kann man sich leider nur begrenzt wehren: Werbung per adressiertem Brief ist zulässig – auch dann, wenn zum Beispiel ein „Keine Werbung“-Aufkleber auf dem Briefkasten angebracht ist. Man kann aber der weiteren Verwendung der Daten widersprechen (wurde in den Kommentaren ja schon erwähnt).

Was kannst du uns zu dem Schreiben selbst sagen?

Auf einer Seite war das Anschreiben als Scan eingestellt. Das Anschreiben erscheint seltsam, juristisch aber keine eindeutige Geschichte: das, was inhaltlich drin steht, erscheint mir auf den ersten Blick nicht unwahr.

Wettbewerbsrechtlich geht die Masche wohl gerade noch in Ordnung und ich sehe auch keinen Verstoß gegen die schwarze Liste des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Am ehesten einschlägig ist die Nr. 19, die bestimmt, dass unzulässig ist, „eine unwahre Angabe über die Marktbedingungen oder Bezugsquellen, um den Verbraucher dazu zu bewegen, eine Ware oder Dienstleistung zu weniger günstigen Bedingungen als den allgemeinen Marktbedingungen abzunehmen oder in Anspruch zu nehmen“. Aber da fehlt die Verwirklichung des Merkmales „unwahre Angabe“, so dass das darüber auch nicht zu knacken ist.

Der Anbieter ruft die Angeschrieben zum schnellen Reagieren auf, die co.de-Subdomain könne sich jemand anderes schnappen.

Marken- und Domain-rechtlich ist das eine relativ eindeutige Geschichte: die Frage, wann jemand für eine Domain und die darunter eingestellten Inhalte bei Kollision mit einer Marke oder einem Unternehmenskennzeichen oder Namen haftet, ist in den Grundkonstellationen geklärt. Das wird sich ohne Weiteres auch auf Subdomains übertragen lassen.

Wenn eine Marke existiert und die (Sub-)Domain marke.co.de registriert wird, ist das – abgesehen von Namensrechten – regelmäßig in Ordnung. Kritisch wird es dann, wenn dann (zum Beispiel nach einer Weiterleitung) Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, die mit denen der geschützten Marke identisch oder ähnlich sind.

Wenn sich also jemand basicthinking.co.de schnappt und darauf Tech-News tickert…

Ja. Spätestens ab Kenntnis haftet dann auch der Betreiber des Subdomainservices als Störer.

Also bewegt sich alles im legalen Rahmen bei der Websuche?

Dass der Anbieter sein Angebot zu – im Hinblick auf marktübliches Entgelt für Vergleichbares – ziemlich hohen Preisen anbietet, ist ohne weitere Anhaltspunkte (wie zum Beispiel einer Täuschung oder Irreführung) rechtlich nicht beanstandenswert.


Da einige Leser den Verdacht äußerten, dass die Denic der Ursprung der Adressen für den Infopost-Versand ist, habe ich auch dort noch eine Anfrage laufen. Sobald wir mehr wissen, geht es an dieser Stelle weiter.

Kleine Info am Abend: Ich warte noch immer auf das Denic-Statement. Als ich vorhin noch einmal telefonisch nachgehakt habe, wurde mir versichert, dass man am Ball sei. Vielleicht wissen wir morgen mehr… Übrigens war die Pressestelle bereits vor dem ersten Kontakt heute Morgen informiert. Man habe den Blog-Post bei Basic Thinking schon am Wochenende zu Kenntnis genommen. 🙂

Eine weitere kleine Info am zweiten Abend: Trotz mehrmaligen Nachfragens hat sich die Denic bis heute nicht zu den Vorwürfen geäußert. Morgen wird ein letzter Versuch dazu unternommen.

Info am dritte Abend: Nach einem erneuten Anruf von mir am Morgen ist immer noch nichts geschehen. Wir haben der Denic ein paar weitere, interessante Informationen über die Websuche GmbH übermittelt, die uns einige Leser überlassen haben. „Wir arbeiten daran“, heißt es. Ich kann warten…

Das Statement der Denic ist da! Wir haben einen eigenen Post dafür verfasst.

(André Vatter / Screenshot: René)

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THEMEN:Recht
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vonAndré Vatter
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André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.
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