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YouTube gewinnt Urheberrechtsprozess gegen Viacom – aber was bedeutet das Urteil?

Marek Hoffmann
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Marek Hoffmann
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Mittlerweile dürften es wohl die meisten von euch mitbekommen haben: Im Urheberrechtsprozess zwischen YouTube und Viacom wurde am gestrigen Mittwoch der Videoplattform durch einen New Yorker Richter Recht zugesprochen. Zumindest vorläufig, da direkt nach der Urteilsverkündung der Medienkonzern, zu dem unter anderem der Musiksender MTV und das Filmstudio Paramount gehören, Berufung angekündigt hat.

Kurz zum Hintergrund: Viacom hatte die Google-Tochter im Jahre 2007 auf knapp eine Milliarde Dollar verklagt, weil man der Auffassung war, dass dort nicht entschieden genug gegen widerrechtlich eingestellte Videos vorgegangen wurde (die 27 Seiten umfassende Klageschrift, PDF). Seinerzeit hatten YouTube-User mehr als 160.000 aus dem Portfolio von Viacom stammende Videos illegalerweise auf die Plattform geladen, darunter Filme des Fernsehsenders Comedy Central und Musik-Video-Clips von VH1 und MTV. Der Vorwurf lautete unter anderem, dass die Verantwortlichen der Videoplattform dies stillschweigend akzeptierten, weil ihr Geschäftsmodell auf dem Generieren von viel Traffic und dem damit einhergehenden Verkauf von Werbung beruhe. Das Ende vom Lied ist nun, dass YouTube der Richter zufolge vom sogenannten Digital Millennium Copyright Act (DMCA) geschützt werde, demzufolge ein Inhalteanbieter so lange nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner User belangt werde, wie er mit den Rechteinhabern zusammenarbeitet und problematisches Material rasch entfernt. Um Letzteres zu gewährleisten, hatte YouTube kurz nach Einreichen der Klage eine spezielle Filtertechnik eingeführt. Was bedeutet dieses Urteil nun aber – für YouTube und für Viacom?

Fangen wir mit Viacom an. Der Konzern hat ja bereits angekündigt, in Berufung gehen und den Prozess wenn nötig durch alle Instanzen schleppen zu wollen. Das ist aber nicht nur langwierig, sondern natürlich auch kostspielig. Und da Google kein armes Start-Up ist, das man durch einen fortdauernden Prozess am langen Arm verhungern oder mürbe machen könnte, wird sicherlich nach einem anderen Weg zum Ziel gesucht. Der wohl wahrscheinlichste, weil erfolgversprechendste dürfte darin bestehen, schlichterhand das Gesetz zu ändern, das YouTube schützt.

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Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die US-amerikanischen Medienkonzerne auf eine Verschärfung der Klauseln drängen werden, um ihre (kopier-)geschützten Werke noch besser zu schützen. Da sich Google mit seinem Street View-Programm ohnehin gerade auch bei den US-Politikern etwas ins Abseits manövriert hat, könnte der für den DMCA zuständige Senat vielleicht geneigt sein, ein Exempel zu statuieren oder zumindest ein Signal zu setzen, um dem Suchriesen beim vermeintlich illegalen Umgang mit dem (geistigen) Eigentum Dritter Einhalt zu gebieten. Dass dieses Szenario zumindest im Kern nicht völlig abwegig ist, beweist das Statement der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) zum gestrigen Urteil.

Kommen wir zu YouTube. Bis zu einem anderslautendem Urteil könnte Google nun anfangen, seine bisher trotz zahlreicher Versuche immer noch nicht großartig profitable Video-Plattform tief in die schwarzen Zahlen zu führen. Die Basis hierfür wäre die oben bereits angeklungene, und nun voll ausschöpfbare Ausrichtung auf Werbung. Durch den Richterspruch steht YouTube nämlich nun die Möglichkeit offen, bei viel mehr Videos als zuvor Werbung zu platzieren.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, scheint der Richter aufgrund bestimmter Beweise durchaus zu glauben, dass YouTube über die illegalen Uploads Bescheid wusste. Es heißt darin unter anderem, dass „die Angeklagten sich grundsätzlich nicht nur der Platzierung von Copyright-verletztendem Material auf ihrer Website bewusst waren, sondern dies auch begrüßten“. Um eine Verurteilung deswegen zu erzielen, müsste Viacom allerdings nachweisen können, dass YouTube genaue Kenntnis über die einzelnen Urheberrechtsverletzungen hatte und es versäumte, dieses Material dann zeitnah von der Seite zu löschen. Aber das konnte und kann der Medienkonzern nicht. Dennoch unterließ es YouTube vorsorglich, auch diese infrage stehenden Videos mit Werbung zu versehen und tat dies nur bei jenen, bei denen man Verträge mit den Rechteinhabern geschlossen hatte.

Dies könnte sich nun ändern, denn eine denkbare Konsequenz aus dem Urteil könnte sein, dass YouTube sich nun auch über die anderen Videos hermacht. Und deren Zahl ist nicht gering. Vielleicht kann YouTube mit diesem Geld dann ja die GEMA bezahlen, dann hätte auch dieses Drama bald ein Ende…

(Marek Hoffmann)

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