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Speer-Maulkorb gegen 'BILD': 'Beispielloser Angriff auf die Pressefreiheit!'

Wenn ich mir vor Augen halte, wie vielen Menschen die „BILD“ in ihrer Print- und Online-Version schon ohne Rücksicht auf Verluste auf die Füße getreten ist, dann kann ich mir ein schelmisches, etwas schadenfrohes Lächeln nicht verkneifen. Ich gebe es zu. Da der Anlass aber keineswegs lustig ist, wische ich es mir schnell aus dem Gesicht und möchte die Sachlage völlig objektiv und unvoreingenommen wiedergeben.

Wie auf einer BILD.de-Seite heute zu lesen ist, beschwert sich die Redaktion der Zeitung darüber, dass sie von dem deutschen Landesminister Rainer Speer beziehungsweise dessen Anwälten und wiederum in Folge dessen vom Landgericht Berlin mundtot gemacht werden soll. Die Richter aus der Hauptstadt haben den Journalisten per Einstweiliger Verfügung (Aktenzeichen 27 O 729/10 und 27 O 742/10) untersagt, in jeglicher Form weiterhin über Speer im verhandelten Kontext zu berichten, obwohl jene behaupten, Dokumente vorliegen zu haben, „die ein strafbares Verhalten des Politikers nahelegen“. Ein klarer Fall von Zensur! „Ein beispielloser Angriff auf die Pressefreiheit!“ So tönt es zumindest aus dem „BILD“-Lager.

Die Redaktion argumentiert:


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BILD überprüfte die Unterlagen und kam zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf schlüssig ist. BILD konfrontierte – wie es der journalistischen Sorgfalt entspricht – den Minister mit den wesentlichen Inhalten der Dokumente. Er erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme – doch er wollte sich zu dem Vorwurf nicht äußern. Er behauptete, das sei Privatsache und ginge die Öffentlichkeit nichts an.

Nun behaupten die Richter aber, das von ihnen vorgelegte Beweismaterial sei „zu dünn“, zudem „von zweifelhafter Herkunft“ und daher „seine Echtheit fraglich“. So ist es bei den Kollegen von Kress zu lesen. Die Juristen argumentierten daher in ihrem quasi „Im Zweifel für den Angeklagten“-Urteil, dass in solch einem Fall das öffentliche Informationsinteresse hinter dem Schutz der Privatsphäre anstehen müsste.

Bei dem Streit geht es darum,  ob der Axel-Springer-Verlag weiterhin recherchieren und darüber berichten darf, ob die ehemalige Partnerin des SPD-Politikers und Innenministers des Landes Brandenburg zu Unrecht Sozialleistungen in Anspruch genommen hat und ob Speer von dem Betrug wusste oder gar selbst daran beteiligt war.

Weil es hier um eine mögliche Einschränkung der Pressefreiheit geht, erhält die BILD bei ihrem Protest ungewöhnlich viel Unterstützung, und zwar von allerhöchsten Stellen. Neben zahlreichen Chefredakteuren beklagen auch Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands und Thomas Leif, Vorsitzender der Journalistenvereinigung „Netzwerk Recherche“ das Urteil aus Berlin aufs Schärfste (Zitate findet ihr auf der oben verlinkten BILD.de-Seite).

Nun kenne ich einerseits nicht die gesamte Sachlage und bin andererseits kein Jurist. Und Letzterer müsste ich wohl sein, um im vorliegenden Fall eine qualifizierte Aussage darüber treffen zu können, wo die Pressefreiheit endet und der Schutz der Privatsphäre beginnt. Dass die Grenze oft nicht klar gezogen ist und in vielen Fällen nicht von Journalisten, sondern von Rechtsanwälten und Richtern entschieden wird, dafür gibt es ja zahlreiche Belege. Sollte es nun aber tatsächlich so sein, dass die Richter in Fall Speer Unrecht haben ergehen lassen  – und es spricht in meinen Augen einiges dafür -, dann hoffe ich, dass die BILD-Redaktion nichts unversucht lässt, um das auch zu beweisen.

(Marek Hoffmann / Screenshot)

Über den Autor

Marek Hoffmann

Marek Hoffmann hat von 2009 bis 2010 über 750 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

22 Kommentare

  • Erst mal Offtopic: Ist das Urteil jetzt in Bonn oder Berlin gefällt wurden?

    Zum Thema: Wenn sich jemand nicht über ein Thema äußern möchte, so ist das in Ordnung und sollte respektiert werden. Wenn dann allerdings Beweise vorliegen und diese echt sind, dann sollte man hier auf die Meinungs- und Pressefreiheit bestehen und da sollte auch kein Richter etwas dagegen machen dürfen. Nur wenn die Unterlagen tatsächlich nicht verifiziert werden können, sollte es, bis zu einer endgültigen Klärung, die Möglichkeit geben Dinge unter Verschluss zu halten.

  • Es heißt zwar immer „Im Zweifel für den Angeklagten“, aber damit hört es meiner Meinung nach dann auf, wenn der Verdacht sich erhärten sollte und warum sollte man jemandem einen Maulkorb verpassen, wenn man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen???

  • Privatsphäre ist nicht, was Journalisten als Grenze zur Intimität verstehen, Privatsphäre ist genau die Summe dessen, was ich nicht über mich veröffentlicht sehen möchte.

    Wenn wir schon wieder soweit gekommen sind, dass ein ‚erhärteter‘ (wer soll das eigentlich entscheiden?) Verdacht ausreicht, um im Zweifel gegen den Angeklagten zu entscheiden, können wir unser Rechtssystem mit Puderzucker obendrauf in die Tonne treten.

    Ja, ich sehe die BILD kritisch. Ich sehe aber auch diesen Fall und das Vorgehen des Herrn Speer kritisch. Allerdings bekomme ich das kalte Kotzen, wenn ich sowas lese. Sorry, Aleksandrah, aber der Beitrag ist haargenau die Übersetzung von „Ich bin für den Lauschangriff, und wer das nicht genau so sieht, hat Dreck am Stecken“.

    Ich verstehe, dass das mit der Privatsphäre für die Journalisten frustrierend und hinderlich ist, aber dieses ‚öffentliche Interesse‘ ist doch nur pervers und vorgeschoben.

    In erster Linie ist Privatsphäre gar nicht diskutabel, denn sie reicht bis genau an den Punkt, an dem jemand „Stopp“ sagt.

  • Presse Freiheit sollte wirklich mit dem grund gesetz Verknüpft werden es sind die rechte aller Lebewesen.

  • Verdammt. Wieviele dialer hab ich mir gerade eingehandelt, weil ich deine „Seite“ besucht habe, Fatih?

    Zum Thema: Da gibt es jedes Jahr hunderte Fälle, in denen Gerichte Springer & Co. ethisches Verhalten zur Not auch zwangsweise verordnen müssten, aber wohl nicht in diesem Fall.

    Ein mutmaßliches Verbrechen muss als solches genannt werden dürfen. Unschuldig bis die Schuld erwiesen ist (das bedeutet: keine Vorverurteilungen, Herr Diekmann) – aber der Verdacht oder die Ermittlungen müssen erwähnt werden dürfen.

  • @Aleksandrah
    „[…] warum sollte man jemandem einen Maulkorb verpassen, wenn man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen???“

    Ich hoffe, das ist keine ernst gemeinte Frage. Beispielsweise: Verleumdung, üble Nachrede. Bild lesen täglich einige Menschen in aller Welt, sagen wir 1/3 glaubt den dort verzapften Quatsch wirklich. Dann glauben so 1.000.000 Menschen, was falsches über dich geschriebne wurde.

    Würdes du dihc freuen, wenn die Bild behauptet (vorausgesetzt Aleksandrah ist, also du, eine Frau):

    „Aleksandrah ist eine Prostituierte, die für nen 10er alles durchnimmt“

    Nein? Warum nicht, stimmt doch nicht… du verstehst?!

  • Moin,
    ich bin der Meinung man darf Gesetze nicht immer so unvollständig zitieren. So wie es da oben ider Grafik steht, stimmt es ja nun mal nicht. Paragraf 2 und 3 sind die Schranken und Schranken-Schranke, die jeder Artikel hat.
    Im Prinzip haben das ja hier schon alle verstanden. Danke auch an Dominic und Jan.

    Was man auch nicht vergessen darf ist, dass das Grundgesetzt nicht nur aus den Artikeln 1 bis 19 (Grudrechte) besteht… es gibt da noch ein paar mehr. Die befassen sich dann unter anderem mit den Pflichten. Aber die sind so gut wie unbekannt. 😉

  • Na klasse… Wie viele Leben hat die BLÖD schon zerstört? Von normalen Menschen wie du und ich.
    Und hier muss man jetzt einen Minister schützen? Sorry – aber entweder, oder.
    Entweder wir gestehen ALLEN die menschliche Würde zu, in der Presse anständig behandelt zu werden (Unschuldsvermutung, Recht am eigenen Bild, etc.), oder keiner.
    Wenn es OK für die BLÖD ist, Bilder von Schulkindern bei SchülerVZ zu ziehen und Kinder zu erniedrigen, zu outen und was weiß ich was – was soll das hier dann?
    Nur weil es angeblich Privatsache ist?

    Um eins klar zu stellen:
    Ich bin der Meinung, dass die BLÖD eine menschenverachtende Publikation ist, mit der ich nicht mal mein Hinterteil abwischen würde.
    Aber hier wird – mal wieder – mit zweierlei Maß gemessen. Ein weiterer Schritt in Richtung der Entfremdung zwischen der politischen Klasse und dem normalen Bürger.

  • Auch ich will hier muss man jetzt einen Minister schützen? aber.
    Man sollte schon dazu sagen, das diese Informationen der Bildzeitung aus einer zugespielten DVD stammen auf der, der angebliche auch persönliche E-Mail Verkehr des Ministers Gespeichert wurde , welcher von einen ihm Gestohlenen Laptop stammte.

    Noch vor nicht allzulanger Zeit war es gerade diese Zeitung welche bei der Steuerhinterzieher DVD aus der Schweiz von Helerei sprach …. was ist dann dieses?
    Ich würde die Verbreitung von gestohlenen Informationen und Pressefreiheit nicht unbedingt in einen Topf werfen…. Problem?
    Es war ein SPD Minister …. wäre die DVD vom gestohlenen Läppi eines Herrn Ackermann ?… hätte dieser sicher auch geklagt….. vermutlich aber gar nicht müssen 😉

  • @Jan (#5): Ich würde definitv einen Unterschied zwischen Investigativ-Journalismus und Lauschangriff machen! Für Menschen des öffentlichen Interesses – dazu gehören sicherlich Politiker – gelten andere Maßstäbe in Bezug auf Privatspäre als für Normalbürger. Wenn z.B. ein Politiker seine Machtposition für private Zwecke ausnutzt, so kann er nicht darüber den Mantel der Privatsphäre legen. Ein freier und unabhängiger Journalismus ist ein hohes Gut und wird nicht ohne Grund durch das GG garantiert!
    Der Lauschangriff hat damit gar nichts zu tun, weil in diesem Fall das Verhältnis Staat-Bürger betroffen ist.

  • Was gibts da zu diskuttieren?
    Anzeigen, Aufknüpfen, fertig.
    Wir leben in einer Diktatur, in der Menschenversuche und so weiter an den Unwissenden durchgeführt werden, Genfood, Mind Control, Waffentests etc, all dieses unzivilisierte Zeugs, vor dem die Öffentlichkeit die Augen verschließt. Privatsphäre gibts hier nicht, also raus mit den Meldungen. Das Volk will alles wissen!
    Zur Abwechslung sollte dies aber mal so einen treffen.

  • Tja aus der Affäre Speer scheint jetzt eine Affäre Platzeck zu werden. Die Frau, die ein uneheliches Kind von Speer haben soll, beim Jugendamt keine Vaterschaft angab und deshalb amtlichen Unterhaltsvorschuss bezog, war Mitarbeiterin in Platzecks Umweltministerium. Dessen enger Freund Rainer Speer war dort Staatssekretär. Das war 1997, als sie schwanger wurde. Die Politiker, sei es Speer oder Platzeck verdienen doch genug Geld. Warum zahlen die das nicht aus ihrer Privattasche. Ich vermute mal, weil sie gierig sind. Jedes Unternhemen hat ein Controlling. Warum gibt es das bei Politikern nicht?

  • Wie schon der erste Kommentierende sagte: WIKILEAKS ist das richtige Werkzeug für solche Angelegenheiten …

    Herzliche Grüße aus dem zensierten CHINA!

  • @#4 Aleksandrah:
    Ich hoffe mal, dass du nicht überlegt hast, was du da geschrieben hast!
    Auch ein erhärteter Verdacht ist kein Beweis!!!
    Was ist an „In Zweifel für den Angeklagten.“ so schwer zu verstehen?

    Grob zum Thema:
    Anstand und guter Geschmack scheinen ja leider nicht mit im 21. Jahrhundert gekommen zu sein.

    Natürlich ist es nicht immer leicht zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht zu unterscheiden.
    Der vorliegende Fall ist da schon eine Harte Nuss.
    Wer aber die Bildzeitung und ihre Berichterstattung kennt, weiß, dass es hier nicht um Aufklärung sondern um Skandalisierung bzw Diskreditierung.

    Allgemein finde ich es beängstigend welche Richtung die Presse einschlägt.
    Es geht nur noch um Skandale und unwichtigen Mist.

    Wenn ich allein schon die Massen an Paparazzi sehe, die sich im Rudel auf Leute stürzen, die einfach mal in Ruhe eine Maß auf der Wiesen trinken wollen oder irgendwo einkaufen finde ich das ekelhaft! Und wenn sich sich wehren und um etwas Ruhe bitten wird das einfach ignoriert bis es zu Handgreiflichkeiten kommt, damit man dann schreiben kann: „XY prügelt auf Fotografen ein!“
    Noch dazu können sich die Fotojäger ihre Beute ja frei wählen, indem sie jemanden zu einer „Person von öffentlichem Interesse“ erklären.

    Ich finde es auch nicht in Ordnung, dass über Prozesse, wie den von Jörg Kachelmann, berichtet wird. Selbst wenn er unschuldig ist, hat sein Ansehen eine große Narbe abbekommen. Reicht es da nicht das Ergebnis zu verkünden wenn er verurteilt oder freigesprochen wurde?

  • Man sieht mal wieder die Macht der Medien. Die Bild Zeitung hat es also tatsächlich geschafft Speer zum Rücktritt zu bewegen, obwohl nach Speers Aussage an den Vorwürfen nichts dran sein soll.