interessant, was ich gerade auf dem SchlossBlog.de lese, betrifft den mittlerweile abgeschlossenen Fall Günstig.de vs. Guenstig.de und Schlüsselbänder.de vs. Schluesselbaender.de:
Zwei ähnliche Urteile zu beschreibenden Umlaut Domains bestätigen, dass die Ameldung gleicher Wörter nicht zwingen wettbewerbswridig ist…. Auf identischer Linie liegt ein Urteil des LG Frankenthal zur Domain günstig.de: Geklagte hatte hier der Domaininhaber von guenstig.de, der zudem Inhaber einer entsprechenden Wort-/Bildmarke war. Auch hier wies das Gericht die Klage ab. Aus der Marke könne der Kläger nicht vorgehen, da der Wortbestandteil der Marke, nämlich guenstig.de, rein beschreibend sei: Dem Wort „günstig“? fehle nämlich jegliche Unterscheidungskraft . Es handele sich um einen insbesondere in der Werbesprache geläufigen Sachbegriff, der als solcher keine Kennzeichenkraft habe, so das LG. Die Urteile sind aber nur für Umlaut Domains, die beschreibend sind, heranzuziehen.
test, bitte ignorieren oder löschen
test test, ok 🙂
Umlaut-Domain-Entscheidungen
Anspruch verneint
OLG Köln
Urteil vom 02.09.2005
Az.: 6 U 39/05
schlüsselbänder.de
Wer nach dem 01.03.2004 von der neu eröffneten Möglichkeit, Internetdomains mit Umlauten registrieren zu lassen, in der Weise Gebrauch gemacht hat, dass er sich weitere Schreibweisen eines Gattungsbegriffs gesichert hat, behindert dadurch allein nicht wettbewerbswidrig einen Mitbewerber, der denselben Gattungsbegriff ohne Umlautschreibweise als domain nutzt.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20050116.htm
OLG München
Urteil vom 20.10.2005
Az.: 29 U 2129/05
Oesterreich.de ./. Österreich.de
Wort-/Bildmarke ‚österreich.de‘ und Werktitel aus ‚oesterreich.de‘ setzt sich nicht gegen Produktangebot ‚österreich.de‘ durch.
http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Muenchen29U2129-05.html
Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Urteil vom 29.09.2005
Az.: 2 HK.O 55/05
guenstig.de / günstig.de
Kein Recht aus Unternehmensbezeichnung, keines aus der Wort-/Bildmarke, aber auch nicht aus Lauterkeitsrecht
http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/LG-FrankenthalPfalz2HKO55-05.html
Anspruch bejaht
AG Köln
Urteil vom 24.11.2004
Az.: 136 C 161/04)
goerg.de / görg.de
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/ag_koeln/j2004/136_C_161_04urteil20041124.html
offen:
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Beschluss vom 25.4.2005
Az.: 5 U 117/04
günstiger.de
1. Es ist Inhalt der aus dem vertraglichen oder vorvertraglichen Schuldverhältnis resultierenden rechtlichen Verpflichtung des Internet-Providers, einen vor dem 1.3.2004 gestellten Registrierungsantrag auf die Umlaut-Domain „günstiger.de“ am 1.3.2004 an die Denic zu übermitteln und etwaige weitere Anträge auf die Domain „günstiger.de“ nicht zu bevorzugen.
2. Ob ein Markeninhaber allein durch Versendung von Warnschreiben Prüfungspflichten des Betreibers eines Name-Servers einseitig begründen kann, erscheint sehr zweifelhaft. Selbst wenn dies bejaht würde, wären derartige Prüfungspflichten auf offenkundige Rechtsverletzungen begrenzt.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20050063.htm
[…] Mehr dazu im Artikel bei Robert. […]
Da habe ich ja Glück…