Freiberufler und Kleinunternehmer: GEZ auch auf Handies

Robert Basic

IHK Frankfurt:

Was zahlt ein Selbständiger insgesamt?
Der Selbständige zahlt für dieselbe Leistung dreimal: Zuerst privat im Haushalt 204,36 Euro Jahresgebühr. Zum zweiten Mal auf der Fahrt in sein Büro für das Radio im Firmenfahrzeug 66,24 Euro jährlich. Und im Unternehmen angekommen dann das dritte Mal, wenn dort ein Fernseh- oder Radiogerät vorgehalten wird (Jahresgebühr 204,36 Euro für ein Fernsehgerät). Ab dem 1. Januar 2007 gilt dies auch für neuartige Empfangsgeräte, also internetfähige PCs oder Notebooks, die für die meisten Unternehmen mittlerweile zum unverzichtbaren Arbeitsgerät geworden sind. In Summe muss ein Selbständiger somit mindestens die Jahresgebühr von 474,96 Euro pauschal entrichten.

Und wegen der Zweitgeräteregelung:

Nur ein PC pro Grundstück ist gebührenpflichtig. In Bezug auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte besteht eine spezifische Zweitgeräteregel, die es für herkömmliche Rundfunkgeräte im gewerblichen Bereich bisher nicht gibt. Gemäß dieser Regel muss unabhängig von der tatsächlichen Anzahl betrieblich genutzter internetfähiger PCs nur für ein einziges neuartiges Rundfunkempfangsgerät je Grundstück bzw. für mehrere direkt zusammenhängende Grundstücke eines Betriebes eine Rundfunkgebühr bezahlt werden. Strittig ist, ob mobile Geräte wie UMTS-Handys oder Laptops unter die Grundstücksklausel fallen. Die Zweitgerätebefreiung gilt nur für Geräte, die einem Grundstück zuzuordnen sind. Mobile Geräte müssten unter die Zweitgerätebefreiung fallen, wenn sie im Inventarverzeichnis des Betriebes aufgeführt sind oder auf vergleichbare Weise für dieses Grundstück dokumentiert sind (so jedenfalls die Begründung zum 8. RÄStV). Trotz der Zweitgerätebefreiung werden Betriebe mit mehreren Filialen mehrfach belastet, wenn sich hier jeweils internetfähige PCs befinden. Denn die Zweitgerätebefreiung gilt nur für ein Grundstück.

Die GEZ-Neuregelung betrifft iÜ auch Handies!!! Da diese nicht an eine Gründtsück gekoppelt sind. Ebenso übrigens Geldautomaten, in denen ein fast stinknormaler PC läuft. Da dieser internetfähig ist… rofl… oh Mann…

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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.