Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Archiv

Freiberufler und Kleinunternehmer: GEZ auch auf Handies

Robert Basic
Aktualisiert: 01. Oktober 2006
von Robert Basic
Teilen

IHK Frankfurt:

Was zahlt ein Selbständiger insgesamt?
Der Selbständige zahlt für dieselbe Leistung dreimal: Zuerst privat im Haushalt 204,36 Euro Jahresgebühr. Zum zweiten Mal auf der Fahrt in sein Büro für das Radio im Firmenfahrzeug 66,24 Euro jährlich. Und im Unternehmen angekommen dann das dritte Mal, wenn dort ein Fernseh- oder Radiogerät vorgehalten wird (Jahresgebühr 204,36 Euro für ein Fernsehgerät). Ab dem 1. Januar 2007 gilt dies auch für neuartige Empfangsgeräte, also internetfähige PCs oder Notebooks, die für die meisten Unternehmen mittlerweile zum unverzichtbaren Arbeitsgerät geworden sind. In Summe muss ein Selbständiger somit mindestens die Jahresgebühr von 474,96 Euro pauschal entrichten.

Und wegen der Zweitgeräteregelung:

Nur ein PC pro Grundstück ist gebührenpflichtig. In Bezug auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte besteht eine spezifische Zweitgeräteregel, die es für herkömmliche Rundfunkgeräte im gewerblichen Bereich bisher nicht gibt. Gemäß dieser Regel muss unabhängig von der tatsächlichen Anzahl betrieblich genutzter internetfähiger PCs nur für ein einziges neuartiges Rundfunkempfangsgerät je Grundstück bzw. für mehrere direkt zusammenhängende Grundstücke eines Betriebes eine Rundfunkgebühr bezahlt werden. Strittig ist, ob mobile Geräte wie UMTS-Handys oder Laptops unter die Grundstücksklausel fallen. Die Zweitgerätebefreiung gilt nur für Geräte, die einem Grundstück zuzuordnen sind. Mobile Geräte müssten unter die Zweitgerätebefreiung fallen, wenn sie im Inventarverzeichnis des Betriebes aufgeführt sind oder auf vergleichbare Weise für dieses Grundstück dokumentiert sind (so jedenfalls die Begründung zum 8. RÄStV). Trotz der Zweitgerätebefreiung werden Betriebe mit mehreren Filialen mehrfach belastet, wenn sich hier jeweils internetfähige PCs befinden. Denn die Zweitgerätebefreiung gilt nur für ein Grundstück.

Die GEZ-Neuregelung betrifft iÜ auch Handies!!! Da diese nicht an eine Gründtsück gekoppelt sind. Ebenso übrigens Geldautomaten, in denen ein fast stinknormaler PC läuft. Da dieser internetfähig ist… rofl… oh Mann…

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats Studio Buds gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

weitere wichtige GEZ-Infos auf der IHK Frankfurt-Seite

via CIO-Weblog

Bondora

Anzeige

STELLENANZEIGEN
Marketing & Social Media Manager (m/w/d) ...
Synflex Elektro GmbH in Blomberg
Social Media Manager/in (m/w/d)
BMMC BerlinMed Medical Consulting GmbH in Kleinmachnow
Digital Media Manager (m/w/d)
PUIG Deutschland GmbH in Hamburg
Digital Marketing Manager (m/w/d)
Bernd Siegmund GmbH in Oberottmarshausen, Augsburg, ...
Manager Digital Marketing (w/m/d)
novacare GmbH in Bad Dürkheim
Marketing & Social Media Specialist (m/w/...
Cartoflex GmbH in Lüneburg
Online- und Social-Marketing Experte (all gen...
DATAGROUP in Berlin, Montabaur, München, Rosenheim, Ulm
Community Manager (m/w/d)
BAIOSPHERE AGENCY/ Bayerische KI-Agentur in München
THEMEN:Fernsehen
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonRobert Basic
Folgen:
Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.
NIBC

Anzeige

EMPFEHLUNG
Nass-Trockensauger
Nur für kurze Zeit: Starken AEG 2-in-1-Nass-Trockensauger für nur 389 Euro sichern
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Deckenwunder Höhle der Löwen Boxen Decke
MONEY

Deckenwunder: 9 Fragen an die Gründer aus „Höhle der Löwen“ (+ Gewinnspiel)

Fahrradlernweste Höhle der Löwen Fahrradweste Kinder Little Biker
MONEY

Fahrradlernweste: 9 Fragen an die Gründer von Little Biker (+ Gewinnspiel)

Vlippy Türstopper Fensterstopper Höhle der Löwen
MONEY

Tür- und Fensterstopper: 9 Fragen an Vlippy aus „Höhle der Löwen“ (+ Gewinnspiel)

FlaveAir Höhle der Löwen Aromaluft Zigaretten-Alternative
MONEY

FlaveAir: 9 Fragen an die Gründer aus „Höhle der Löwen“

Capsello Zahnbürstenetui Zahnbürstenhalter Höhle der Löwen
MONEY

Zahnbürstenetui: 9 Fragen an den Capsello-Gründer

Aerostiletto High Heels Pads Höhle der Löwen
MONEY

High Heels Pads: 9 Fragen an die Aerostiletto-Gründerin

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

UPDATE abonnieren & mit etwas Glück Beats gewinnen!

Beats Studio Buds +
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?