interessant, was im Zuge des Gerichtsurteils gegen Anwälte zu finden ist, denen es verboten worden ist, mittels bestimmten Finanz-Keywords (Fonds-Namen) AdWords-Werbung zu schalten:
Die von dem klagenden Unternehmen ebenfalls angeführte Markenrechtsverletzung konnte die Münchner Kammer allerdings nicht erkennen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei die Verwendung einer fremden Marke als Suchwort erlaubt, wenn der Begriff als Hinweis auf den Inhalt einer Internetseite verwendet werde. Dies sei hier der Fall gewesen, da auf der Seite eine kritische Auseinandersetzung mit dem Fond erfolgte.
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Damit fallen einem ja prima Möglichkeiten ein:)












