Das Erstellen von Deepfakes mittels künstlicher Intelligenz ist heutzutage so einfach wie das Starten einer App. Jetzt soll ein neues Gesetz die Opfer besser schützen und digitale Gewalt härter bestrafen – bis hin zur Haft. Zudem will die Bundesregierung die Betroffenenrechte stärken. All das sind dringend notwendige Schritte. Doch es gibt auch Kritik Eine kommentierende Analyse.
Was der Gesetzentwurf alles verschärft
- Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, um den Schutz vor digitaler Gewalt zu erhöhen. Es sollen Strafbarkeitslücken hinsichtlich bildbasierter sexualisierter Gewalt geschlossen und die Betroffenenrechte gestärkt werden. Mehrere Anpassungen im Strafgesetzbuch seien dafür nötig – ebenso wie ein digitales Gewaltschutzgesetz. Je nach Straftatbestand reicht das vorgesehene Strafmaß von einer Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe. Vorgelegt wurde der Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).
- Wer intimes Bildmaterial wie sexualisierte Deepfakes produziert und verbreitet, ob öffentlich oder privat, soll einem neuen Straftatbestand unterliegen. Dabei spiele es keine Rolle, ob reale oder computergenerierte Aufnahmen verwendet wurden. Was ebenfalls strafbewehrt sein soll: digitaler Voyeurismus in öffentlich zugänglichen Bereichen, die Überwachung mit GPS-Trackern, Besitz, Herstellung und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos und der Identitätsmissbrauch durch beispielsweise Fakeprofile.
- Um die Rechtsdurchsetzung zu optimieren, soll es zudem leichter werden, zivilrechtlich gegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten im Netz vorzugehen. Gegenüber Messengerdiensten, Onlineplattformen und Internetzugangsanbietern haben Betroffene dann einen Auskunftsanspruch, der auch den Klarnamen und die Anschrift inkludiert. Die IP-Adresse soll ebenfalls zur Identifizierung herangezogen werden können. Ferner soll es möglich sein, Accounts für einen bestimmten Zeitraum sperren zu lassen. In beiden Fällen ist eine richterliche Anordnung erforderlich.
Wie KI Gewalt im Netz antreibt und wer betroffen ist
Je größer der digitale Raum wird und je mehr er sich mit Menschen und Möglichkeiten füllt, desto wichtiger sind wirksame Mechanismen, um sich und andere vor digitaler Gewalt zu schützen. Die Bundesregierung betont die Dringlichkeit (und räumt zwischen den Zeilen auch Versäumnisse ein): „Das Recht hinkt der digitalen Realität jedoch hinterher“, heißt es auf der offiziellen Website. Ein Beispiel: Im Strafgesetzbuch gibt es derzeit keine exakt auf Deepfakes ausgerichtete Vorschrift. Und das Erstellen ebensolcher bleibt in der Regel unbestraft.
Bei einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom wurden 1.004 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im April 2026 telefonisch befragt – unter anderem, ob sie schon einmal von digitaler Gewalt betroffen waren. Rund ein Viertel (25 Prozent) hat die Frage bejaht. Zudem finden 80 Prozent, dass die zustimmungsfreie Erstellung oder Verbreitung intimer Bilder oder Videos eine konsequente Strafverfolgung nach sich ziehen sollte.
Spannend: 77 Prozent denken, dass die tatsächliche Dimension nicht der aktuellen Diskussion entsprechen würde, weil das Problem in Wahrheit viel größer sei. Das passt zu einer aktuellen Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts und des Bundesfrauenministeriums. Zwar bezieht sich die Studie „LeSuBiA“ auf verschiedene Gewaltformen, dazu gehört aber auch digitale Gewalt. Zentrales Ergebnis: Ein großer Teil erfahrener Gewalt wird gar nicht angezeigt und die Anzeigequoten sind „unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig“.
Die Studie zeigt auch, dass Frauen, junge Menschen, Personen mit Migrationshintergrund und Menschen der queeren Community besonders oft Opfer von Gewalt sind. Insbesondere Frauen sind meist häufiger und stärker von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen, vor allem bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking. Eine andere repräsentative Befragung, die im Auftrag des Deutschen Frauenrats stattgefunden hat, verdeutlicht das Ausmaß von digitaler Gewalt weit über eigene Erlebnisse hinaus.
Stimmen
- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kritisiert bei der Pressekonferenz vom 7. Oktober 2026, dass digitale Gewalt lange Zeit als Nebensache abgetan wurde, und betont: „Das Gesetz gegen digitale Gewalt steht für ein notwendiges Umdenken. […] Es ist an der Zeit, dass wir digitale Gewalt genauso ernst nehmen wie körperliche Gewalt.“ Auf eine Nachfrage zum Gewaltbegriff erklärt Hubig, „dass die Phänomene digitaler Gewalt ganz unterschiedlich sind“, weshalb der Gesetzentwurf den Begriff möglichst weit fasst. Sie führt aus: „Digitale Gewalt ist deshalb Gewalt, weil sie unmittelbar bei den Betroffenen genau die gleichen Verletzungen, Beschädigungen herbeiführt, wie das körperliche Gewalt tut.“
- Der Deutsche Frauenrat im Rahmen der Befragung zu digitaler und KI-gestützter sexualisierter Gewalt: „Diese Zahlen müssen ein Weckruf sein, denn sie zeigen: Digitale Gewalt betrifft alle Frauen. Nicht nur direkt Betroffene beschränken sich online, die Angst vor Missbrauch lässt Frauen kollektiv im Netz verstummen. Das ist ein immenses Demokratieproblem. Betroffene brauchen wirksamen Schutz und fordern ihn vom Gesetzgeber ein. Plattformen müssen in die Pflicht genommen werden. Nicht die Frauen müssen aus dem Netz verschwinden, sondern die problematischen Bilder.“
- In einer Mitteilung vom Februar 2026 mit dem Titel „Aktionsplan gegen Cybermobbing“ bringt die Europäische Kommission explizit künstliche Intelligenz ins Spiel, die „zwar bei der Aufdeckung von Cybermobbing helfen [kann], doch der zunehmende Einsatz von KI – insbesondere generativer KI – und deren Integration in Onlineanwendungen und -dienste erhöht die Risiken und Mittel des Cybermobbings oder schafft sogar neue. So nehmen beispielsweise Deepfakes zu und führen zunehmend zu sexuell explizitem Missbrauch.“
Nicht genug Schutz: Warum das neue Gesetz nicht ausreicht
Nun haben wir viel wertvolle Theorie. Wie geht es jetzt weiter? Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts stehen die parlamentarischen Beratungen im Bundestag und im Bundesrat an. Ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, sollen die neuen Regelungen im darauffolgenden Quartal in Kraft treten. Damit könnten sie laut Haufe bereits ab Mitte 2027 gelten.
Währenddessen werden die Möglichkeiten immer größer. Mit wenigen Klicks zum Deepfake, der mittels KI simpel zur Waffe digitaler sexualisierter Gewalt werden kann? Kein Problem, wie beispielsweise der Fall um Collien Fernandes gezeigt hat. Denn es wird immer einfacher, täuschend echte Bildmanipulationen zu erstellen – vor allem durch künstliche Intelligenz. Glücklicherweise entstehen auch Lösungen, mit denen sich Deepfakes besser erkennen lassen.
Digitale Gewalt ist ein riesiges Feld, das sich täglich vergrößert. Damit die Ambitionen nicht als Paragrafen versauern, sind Durchsetzbarkeit und Umsetzung entscheidend. Doch daran zweifelt beispielsweise der Deutsche Richterbund (DRB): „Will der Rechtsstaat sein Schutzversprechen einlösen, müssen die Bundesländer die Personalmisere der chronisch überlasteten Strafjustiz beenden“, wie DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn laut Stern gegenüber der Nachrichtenagentur AFP sagt.
Gleichzeitig sollte das neue Gesetz (hoffentlich) dafür sorgen, dass die Dunkelziffern endlich an die Oberfläche kommen – und mit ihnen etliche weitere Ermittlungsfälle. Deshalb fordert das Weizenbaum-Institut „mehr Sensibilisierung bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, den Ausbau kostenloser Beratungsangebote und spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften“.
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sieht im Gesetzentwurf neben einer wichtigen Maßnahme eine elementare Schutzlücke, da bestimmte, nicht strafbare Verletzungen der Persönlichkeitsrechte nicht ausreichend geschützt wären – beispielsweise wenn jemand persönliche Informationen über eine andere Person ohne Zustimmung im Internet veröffentlicht.
Sowohl Zuspruch als auch Kritik sind laut. Letztere aufgrund bestehender inhaltlicher Unstimmigkeiten und berechtigter Zweifel an der Durchsetzbarkeit. Denn wenn das neue Gesetz nicht auch mit Nachbesserungen beim Umfang und mit signifikanten Optimierungen in verwandten Bereichen einhergeht, hinkt nicht nur das Recht der digitalen Realität hinterher – sondern auch die tatsächliche Realität dem Recht.
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