nachdem iFun.de bei der GEZ angefragt hat, ob man für das iPhone GEZ-Gebühren zahlen darf, ist die Antwort offiziell: Das von Ihnen erwähnte iPhone ist in der Lage, Rundfunkdarbietungen aus dem Internet wiederzugeben, es gilt daher als neuartiges Rundfunkgerät und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt ab Januar 2009 5,76 EUR pro Monat. Jedoch nicht, wenn man es als Zweitgerät benutzt, sprich bereits fürs Radio/TV GEZahlt wird. Ach ja, iPhone und Selbständige/Unternehmen ist ein separates Thema für sich. Denn, da das iPhone offiziell unter GEZ-Pflicht fällt, gelten wie gehabt folgende Regeln.