Bundesrat gibt grünes Licht für Internetsperren: Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht gefragt

Michael Friedrichs

Anzeige

internetsperre-tagesschau

Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten können ab dem ersten August gesperrt werden. Dem umstrittenen Gesetz (Punkt 36 auf der Tagesordnung) hat der Bundesrat heute in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause ohne viel Aufheben zugestimmt. Überraschend war dieser Schritt jedoch nicht, obwohl einige Blogs Fallbeispiele diskutierten, wie das Zugangserschwerungsgesetz durch Stimmenthaltung der kleinen Parteien zurück in den Vermittlungsausschuss geschickt werden könnte.

Vor nicht einmal vier Wochen war die Meinung der Länderkammer noch eine andere. Der Bundesrat habe erhebliche rechtsstaatliche Bedenken gegen den Entwurf des KiPo-Bekämpfungsgesetztes, hieß es in einer Stellungnahme. Die Sperrung von Internetseiten betreffe die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Medienfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit, kritisierten die Länderpolitiker damals. Daraufhin wurde der umstrittene Entwurf in Berlin fleißig nachgebessert und trotz erfolgreicher ePetition mit rund 134.000 Unterschriften schnell durch die Abstimmung im Bundestag gewunken. Auch die Bedenken des Bundesrates haben sich offensichtlich in Luft aufgelöst. Am ersten August tritt das Gesetz jedenfalls in Kraft und das Bundeskriminalamt darf dann anfangen, geheime Sperrlisten von entsprechenden Webseiten zu erstellen. Die Behörde geht davon aus, dass pro Woche bis zu 200 Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt werden müssen. Auf die Ermittler kommt demnach viel Arbeit zu, wenn …

…, ja wenn das Wörtchen wenn nicht wäre. Sowohl Franziska Heine (die Initiatorin der ePetition) als auch der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss haben bereits angekündigt, deswegen entsprechende Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen zu wollen. Vorher will der ehemalige SPD-Politiker das Zustandekommen des Gesetzes allerdings in einem so genannten Organstreitverfahren überprüfen lassen, da der Bundestag bei der Abstimmung gegen die eigene Geschäftsordnung verstoßen hat.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats-Kopfhörer gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

(Michael Friedrichs)

🤝 25 Euro geschenkt!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Tagesgeld und erhalte bis zu 2,75 Prozent Zinsen auf dein Geld! Und obendrauf gibt's sogar noch 25 Euro geschenkt!


Jetzt Zinsen sichern

Voraussetzungen gelten, Anzeige

STELLENANZEIGEN
Graphic Designer & Content Creator (m/w/d)
FamiCord AG in Leipzig
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Key Account Manager (m/w/d) im Bereich Online...
AZ fundraising services GmbH & Co. KG in Gütersloh
SAP Project Manager (m/w/d)
Bosch Gruppe in Stuttgart
Werkstudent*in Online Marketing (w/m/div)
Sparda-Bank Berlin eG in Berlin
Intern/Working Student (m/f/d) in Generative AI
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Intern (m/f/d) in Digital Marketing
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Senior Cyber Security Engineer (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
THEMEN:
Teile diesen Artikel
Michael Friedrichs hat als Redakteur für BASIC thinking im Jahr 2009 fast 400 Artikel veröffentlicht.