Wirtschaftskrise hin oder her: ein Berufsstand erlebt diese harschen Herbsttage nur wie eine leichte Brise. Bei Bedarf steht man auf und schließt einfach die Fenster. Die Rede ist von Rechtsanwälten, die wie immer konjukturunabhängig auf die Pirsch gehen, um den Kanzleiumsatz anzukurbeln.
Vielleicht haben sich ja einige von euch gefragt, weshalb das lang erwartete U2-Konzert, das YouTube am 25. Oktober live übertragen will, zwar in 16 Ländern ausgestrahlt wird – aber wieder nicht in Deutschland. Nun, wie sich herausstellte, ist die Beziehung zwischen Google und GEMA immer noch nicht ganz knusper. Man konnte sich über die Höhe der Lizenzgebühren nicht einigen. Offensichtlich gibt es solche Probleme nicht einmal in Brasilien oder Südkorea, denn da wird am Wochenende um 4.30 Uhr morgens (unserer Zeit) pünktlich ein Fass aufgemacht und zu Bono und Co. gerockt.
Man könnte es ja kopfschüttelnd dabei belassen, doch nun mischen sich nicht nur Verbände, sondern einzelne Anwälte in das Geschehen ein. So hat der Hamburger Anwalt Jens Schippmann heute Strafanzeige gegen YouTube erstattet, zu seinen Klienten zählen laut DerStandard.at – große Überraschung! – Musiker, Autoren, Produzenten und Musikverlage. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat nun ein formelles Ermittlungsverfahren gegen YouTube eingeleitet und überprüft nun die Schuld der „obersten Chef des mächtigen Konzerns“ – wahrscheinlich Eric Schmidt höchstpersönlich.
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Der Vorwurf bezieht sich auf Urheberrechtsverletzungen, denen Schippmanns Klienten nicht länger zusehen wollen. Bislang haben sich ja GEMA und YouTube zivilrechtlich gestritten; dass es nun zu einer richtigen Strafanzeige kommt, hebt die ganze Geschichte auf eine neue Stufe. Sollte Google-Chef Schmidt (wohnhaft in Atherton, Kalifornien) von den Hamburger Wachtmeistern tatsächlich überführt werden, drohen ihm bis zu drei Jahre Freiheits- oder eine Geldstrafe. Es wird aber vermutet, dass der Anwalt nur pokern will, da durch eine offizielle Ermittlung für ihn kostenlos (das heißt: auf Staatskosten) Beweise gesammelt werden, die er dann bei einem zivilrechtlichen Verfahren gegen YouTube vorbringen kann.
(André Vatter)