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Verbraucher- und Datenschutz: Soziale Netzwerke einigen sich auf ein Mindestmaß

André Vatter
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von André Vatter
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den sozialen Netzwerken Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-Wen und StudiVZ in Deutschland einen Regelkatalog aufgedrückt. Freiwillig haben die Portale aber nicht eingewilligt, diesen umzusetzen. Erst im Sommer mussten sie reihenweise Abmahnungen einkassieren. Die Netzwerke hatten sich in den verklausulierten Nutzungsbedingungen weitgehende Rechte gegenüber ihren Mitgliedern eingeräumt. Das betraf besonders den Umgang mit deren privaten Daten. „Wir hatten angesichts einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen und anderen Erklärungen der Betreiber nicht mit solch schlechten Standards gerechnet“, empörte sich der Verband.

Dass es nun zu einer Einigung gekommen ist, hat also nur damit zu tun, dass die Anwälte der einzelnen Netzwerke die Unterlassungserklärung unterschreiben mussten. Veränderungen aus eigenem Antrieb? Keine Chance! Es wird nur das umgesetzt, was rechtlich vorgeschrieben wird. „Man muss nicht immer auf Gesetze warten. Vertrauen bei den Nutzern schafft, wer freiwillig für mehr Verbraucherschutz eintritt“, beklagt sich der Vorstand Gerd Billen in Richtung Betreiber. Die nun erzielte Einigung umfasst im Wesentlichen vier Bereiche:

1. Die Verwendung persönlicher Daten geschieht nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Nutzers.

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2. Mitglieder entscheiden selbst, ob ihr Profil über Suchmaschinen auffindbar sein soll.

3. Das Urheberrecht der von den Nutzern erstellten Inhalte liegt allein bei ihnen.

4. Betreiber dürfen Profile nicht mehr „aus beliebigen Gründen“ löschen – vor allem nicht, ohne die Nutzer vorher informiert zu haben.

Dies ist das Mindestmaß, auf das sich die Parteien einigen konnten. In der Unterlassungserklärung wird eine Frist genannt, in der die Regeln umgesetzt sein sollen: Spätestens im Januar 2010 müssen alle AGBs und Datenschutzrichtlinien angepasst sein.

Forderungspapier appelliert an die Selbstverpflichtung

Doch die Wünsche der Verbraucherzentrale gehen verständlicherweise weiter. Wer mitlesen möchte, kann sich hier das PDF des Forderungspapiers besorgen. Es ist ein Appell an die Betreiber, endlich Transparenz und Sicherheit in den Netzwerken zu erhöhen.

Da wäre zum Beispiel die Forderung, dass Nutzer ihren Account ohne große Umwege deaktivieren können. Wenn dies geschehen ist, sollen damit auch sämtliche, über ihn gesammelte Daten augenblicklich gelöscht werden. Generell sollen Informationen nur dann protokolliert werden, wenn es wirklich handfeste Gründ dafür gibt – das gilt schon bei der ersten Anmeldung. Jedes Profil muss darüber hinaus standardmäßig restriktiv konfiguriert sein, das heißt, Suchmaschinen haben von außen keinen Zugriff und auch innerhalb des Netzwerks bleibt die Privatsphäre gewahrt. Wenn vom Mitglied anders gewünscht, muss er diese Änderung eigenhändig vornehmen. Ganz wichtig: Das Urheberrecht selbst erstellter Inhalte bleibt bei den Nutzern. Wenn die Betreiber an diese heranwollen, brauchen sie die explizite Erlaubnis dazu.

Ein weiteres großes Kapitel betrifft den Schutz der Mitglieder. Die Seitenbetreiber werden gebeten, „alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Datendiebstähle und Systemeinbrüche zu vermeiden“. Dazu werden regelmäßige Kontrollen vorgeschlagen. Auch die Einbindung von fremden Anwendungen, Open Social-Apps zum Beispiel, soll künftig mit großer Sorgfalt realisiert werden. Dritte dürfen dann nur mit Wissen und Zustimmung der Nutzer Zugriff auf ihre Daten erhalten. Wenn über eine App Missbrauch betrieben wird, soll der Betreiber haften – und nicht der jeweilige Entwickler.

Angesichts dieser Forderungen fragt man sich wirklich, warum die Netzwerke sich diese nicht schon vor langer Zeit selbst auferlegt haben. Ich meine, genau das erhöht doch die Attraktivität eines Umfeldes, in dem die Nutzer sich gerne aufhalten und dann eben das tun, was die Betreiber sich wünschen: Inhalte beitragen und Klicks generieren. Apropos Nutzer: Die Verbraucherschützer können nicht überall ihre Augen haben, weshalb die Mitglieder aufgerufen werden, Misstände und Verstöße umgehend zu melden. Über die Seite Surfer-haben-Rechte werden jederzeit Beschwerden entgegengenommen.

(André Vatter)

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THEMEN:RechtVerbraucherschutz
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vonAndré Vatter
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André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.

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