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YouTube-Angebot 'FriendlyMusic': Nicht so freundlich, wie es den Anschein hat

Marek Hoffmann
Aktualisiert: 30. Juni 2010
von Marek Hoffmann
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Manch einer bei der GEMA oder Viacom wird diese Aussage wohl für einen ziemlich schlechten Scherz halten. Schreiben die Verantwortlichen bei YouTube doch tatsächlich Folgendes in ihrem aktuellen Blog-Eintrag: „Seit seiner Gründung hat YouTube Pionierarbeit beim Auffinden von Möglichkeiten geleistet, wie User professionell erstellte Musik in ihre Videos einbinden können – bei gleichzeitiger Wahrung des Copyright.“ Und weiter: „Und generierte damit Erlöse und Promotion für Künstler, Songwriter und Label“.

Ob man diese Ansicht nun teilt oder nicht, YouTube bleibt seiner eigenen Linie treu und präsentiert nun ein neues Ergebnis seiner diesbezüglichen Bemühungen: eine Kooperation mit Rumblefish, einem Musik- und Technologieunternehmen, das sich unter anderem auf die Lizenzierung von Musikstücken spezialisiert hat. Und Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist das für User seit dem gestrigen Dienstag zugängliche Angebot „Friendly Music“ (FM). Was es kann, könnt ihr dem nachfolgenden Filmchen entnehmen, was es nicht kann, versuche ich im Anschluss daran kurz aufzuzeigen.   

Noch mal in kurzen Worten: Auf FriendlyMusic kann sich jeder User für sein YouTube-Video eine Musik-Datei aus dem vorhandenen Portfolio von knapp 35.000 Songs aussuchen und für knapp zwei Dollar eine lebenslang gültige Nutzungslizenz für sie erwerben. Damit soll laut der Betreiber der Videoplattform für User der Spießrutenlauf ein Ende haben, bei dem ewig lang nach Musik gesucht wird, die legal in die eigenen Videos eingebunden werden darf. Gleichzeitig kann so einer unerfreulichen Sperrung des Filmchens (durch Rechteinhaber) vorgebeugt werden.

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Nun kommen aber einige – schwerwiegende – Einschränkungen, die ihr in dem Geschäftsbedingungen von FriendlyMusic finden könnt (PDF) und die vor allem Roger Browne von Google Blogoscoped minutiös zusammengetragen hat. So steht der Service nur Usern über 18 Jahren zur Verfügung. Das betrifft nun sicherlich nicht den größten Teil der YouTube-Gemeinde, die eigene Videos mit Musik ausstattet, aber bestimmt auch nicht wenige. Da hierfür aber sicherlich rechtliche Erwägungen eine Rolle spielten, ist dieser Passus noch akzeptabel. 

Weiterhin dürfen die mit FriendlyMusic-Tracks ausgestatteten Videos nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Zumindest nicht ohne Weiteres. Wer das wünscht, muss zuvor ein spezielles Upgrade fahren und mit FM über eine zusätzliche Schutzgebühr verhandeln. Wer also für die Erstellung eines Videos bezahlt wird, kann darin keine FM-Musik einbinden. Dies gilt auch für den Fall, dass ihr Leuten Geld dafür abknöpft, dass sie sich euer Video anschauen oder es in einem werbefinanzierten Rahmen einbindet. Wer also beispielsweise auf seinem Blog ein paar Werbebanner oder ähnliches hat, mit dem er oder sie Geld verdient, darf das Video dort nicht posten. Tatsächlich ist es sogar so, dass das entsprechende Video eigentlich gar nicht direkt auf der eigenen Seite veröffentlicht werden darf. Vielmehr muss es auf einer „User-generated Content“-Seite wie YouTube veröffentlicht werden und dann kann der dort erstellte Embedding-Code für die eigene Seite genutzt werden.

Aber es geht noch weiter: Mit FM-Tracks ausgestattete Videos dürfen nicht von anderen als dem Käufer der Tracks genutzt werden. Ein „Weitergeben“ an Freunde oder Bekannte, die es dann verwenden, ist somit ausgeschlossen. Und der Inhalt der Videos darf auch nicht beliebig sein. Dass pornografisches, gewaltverherrlichendes oder ähnliches Zeugs nicht mit FM-Musik versehen werden darf, leuchtet ja ein. Derartige Videos sind ohnehin auf YouTube verboten. FM verbietet den Usern darüber hinaus aber auch, ihre Musik für Videos zu verwenden, die Kritik an „Friendly Music, Rumblefish, UGC Network, oder einem ihrer Produkte oder Services“ enthält. Alles klar soweit?

Für böse Überraschungen dürfte auch der Passus sorgen, in dem es um Remixes, Mashups und jegliche andere Veränderungen des ursprünglichen FM-Tracks geht. Diese sind nämlich ebenfalls allesamt verboten (Tatsächlich sind die Einschränkungen so zahlreich, dass man fast von Glück reden muss, dass man wenigstens noch die Lautstärke verändern darf). Die einzige Veränderung, die gestattet ist, diese: „Du kannst dir aussuchen, welche Teile des Songs du verwenden möchtest“.

Ich breche an dieser Stelle die Liste mal ab, da eines klar geworden sein sollte: Die User, die bisher auf Creative Commons Musik gesetzt oder Tracks illegaler Weise in ihre Videos eingebunden haben, werden FriendlyMusic vermutlich nicht unbedingt die Bude einrennen. Es ist halt seit „Friendly Fire“ bekannt, dass nicht alles „friendly“ ist, wo „friendly“ draufsteht…

(Marek Hoffmann)   

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