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Das bange Zittern hat ein Ende: Ab sofort können Street View-'Opfer' drauflos löschen

Marek Hoffmann
Aktualisiert: 17. August 2010
von Marek Hoffmann
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Und täglich grüßt das Google-Tier… – Es gab eine Zeit, in der haben wir viel über den Suchgiganten berichtet, weil er neue Produkte und Features am Fließband hervorgebracht hat. Jetzt dreht sich die Berichterstattung leider vorrangig um die Konsequenzen aus der Street View-Debatte. Ich sage leider, weil mir die Angst vor und die Kritik an dem Dienst, ebenso wie Nils, in gewisser Weise irrational und unbegründet erscheint. Nun ist es halt so, und ich respektiere diese Haltung, auch wenn ich sie nicht nachvollziehen kann. Daher möchte ich nachfolgend kurz zusammenfassen, wie man als „Betroffener“ Bilder von seinen Häusern und Grundstücken bei Street View unkenntlich machen kann. Diese – nicht rückgängig zu machende – Möglichkeit besteht nämlich seit heute auf der Seite www.google.de/streetview.

Zum einen funktioniert das – bereits seit April 2009 – über den klassischen Brief. Den könnt ihr mit dem Betreff „Street View“ an folgende Adresse schicken: Google Germany GmbH, ABC-Strasse 19, 20354 Hamburg. Im Brief müssen die genaue Adresse des Gebäudes oder Grundstücks enthalten sein, das bei Street View unkenntlich gemacht werden soll, und gegebenenfalls Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen seitens Google. Wem das zu altertümlich, langsam, teuer oder einfach zu unbequem ist, kann sich auch per Mail an den Suchgiganten wenden.

Wer das vorhat, kann sich den Schritt aber eigentlich auch sparen und direkt zum Online-Tool wechseln. Als Antwort auf seine Mail erhält der Absender nämlich die Aufforderung samt Instruktionen, eben dieses Tool zu nutzen. Und so funktioniert es (im Idealfall – denn bei meinem Test konnte ich die Seite nicht aufrufen):

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Ihr geht auf die oben verlinkte Street View-Seite und klickt dort entweder links in der Sidebar oder rechts unten auf den Button „Unkenntlichmachung beantragen“. Ihr gelangt dann zur Eingangsseite des Dienstes, wo ihr nach der Lese-Bestätigung der Nutzungsbedingungen auf eine weitere Seite kommt. Auf ihr müsst ihr die Adresse des Gebäudes oder Grundstücks angeben, das unkenntlich gemacht werden soll. Anschließend klickt ihr auf den Button „Karte aktualisieren“ und solltet auf dieser dann einen roten Marker zu sehen bekommen, den ihr in die Mitte des von euch beanstandeten Objekts zieht. Nach einer zu eindeutigen Identifizierung möglicherweise noch nötigen Eingabe weiterer Details (Aussehen des Dachs oder Anzahl der Stockwerke) und die anschließende Bestätigung, müssen zuletzt eine E-Mail-Adresse sowie der eigene Name und die Postadresse (wenn sie nicht mit derjenigen des zu löschenden Objekts übereinstimmt) angegebene werden.

An Letztgenannte verschickt Google dann einen Verifizierungscode, mit dem der Lösch-Antrag bestätigt wird. Das geschieht auf einer speziellen Seite, auf die ihr über einen Link gelangt, der euch an die zuvor angegebene Mail-Adresse geschickt wird. Das klingt alles ein wenig umständlich, soll aber natürlich Missbrauch vorbeugen. Ja, und dann habt ihr es geschafft. Bin ja mal gespannt, wie viele sich tatsächlich dazu entschließen. Bleibt dann aber nur zu hoffen, dass es sich später keiner anders überlegt oder die Erben sich ärgern. Denn wie bereits erwähnt, ist der Löschvorgang nicht rückgängig zu machen…

(Marek Hoffmann)

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