Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2026 BASIC thinking GmbH
TECH

Mehr Lauschangriff 2.0: Rheinland-Pfalz erlaubt Online-Durchsuchungen

Nils Baer
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Nils Baer
Teilen

Nachdem am vergangenen Mittwoch bekannt wurde, dass die deutschen Ermittlungsbehörden mittlerweile in der Lage sind, Internet-Telefonate über Skype abzuhören, folgt nun der nächste Angriff auf die Privatsphäre. Das Bundesland Rheinland-Pfalz will die umstrittenen Online-Durchsuchungen erlauben. Am gestrigen Donnerstag hat die Landesregierung den Gesetzentwurf zur entsprechenden Änderung des Polizeigesetzes beschlossen. Bei der Umsetzung der Pläne hat das Kabinett allerdings die relativ engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten.

Das höchste deutsche Gericht hatte die nordrhein-westfälischen Pläne zur Internet-Durchsuchung im Februar 2008 gekippt. Auf Basis des allgemeinen Persönlichkeitsrechts konstruierten die Richter dabei ein Grundrecht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Der in Bayern seit 2008 übliche behördliche Einbruch in den Computer eines Bürgers ist daher nur in gravierenden Fällen erlaubt, in denen ein „überragend wichtiges Rechtsgut“ gefährdet ist.

Da ein solches Vorgehen einen massiven Eingriff in die Grundrechte bedeutet, ist er nach den Vorgaben der Verfassungsrichter nur auf Anordnung eines Richters überhaupt zulässig. Werden beim virtuellen Einsammeln der Daten „versehentlich“ auch die intimste Privatsphäre betreffende Daten erfasst, wie etwa auf dem Rechner geführte Tagebücher, müssen sie umgehend gelöscht und dürfen keinesfalls verwertet werden.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats-Kopfhörer gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Der sozialdemokratische Innenminister von Rheinland-Pfalz mit dem sprechenden Namen Karl Peter Bruch will mögliche Datenschutzbedenken aber direkt zerstreuen. Er versichert, die Vorbereitungen für den verdeckte Computer-Einbruch seien so „außerordentlich zeitintensiv und komplex“, dass sie „als letztes Mittel in nur ganz wenigen extremen Ausnahmesituationen zur Anwendung kommen werde.” Im Juli dieses Jahres hatte der bayerische Internet-Experte der SPD Florian Ritter Online-Durchsuchungen noch generell als verfassungswidrig verurteilt.

Mit Richtervorbehalt und den weiteren engen Vorgaben versucht der Rechtstaat, seine Prinzipien auch bei Ermittlungen mittels neuer Techniken zu wahren. Der Einbruch von Beamten in Computersysteme von Verdächtigen bleibt aber problematisch, weil hier die Manipulation oder sogar die Herstellung von Beweismitteln leichter möglich ist als bei einer realen Hausdurchsuchung. Die Bildmanipulation zum Nachteil eines Verdächtigen durch Polizeibeamte in England zeigt, dass vorhandene technische Möglichkeiten irgendwann auch missbräuchlich verwendet werden können.

(Nils Baer / Foto: Flickr – Fotograf: re-ality)

🤝 Pünktlich zum Start in 2026!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Flexgeld-Konto und erhalte bis zu 2,20 Prozent Zinsen auf dein Geld! So startest du in 2026 auch finanziell richtig durch!


Jetzt Zinsen sichern

Anzeige

STELLENANZEIGEN
Inside Sales Berater – Spanisch / CRM /...
Amigos de la Cultura e.V. in Dresden
Werkstudent:in Social Media Content Creator (...
BZKI Bildungszentrum für künstliche Intell... in Kempen
Graphic Designer & Content Creator (m/w/d)
FamiCord AG in Leipzig
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Junior Communication Manager mit Schwerpunkt ...
REWE in Henstedt-Ulzburg
SAP Project Manager (m/w/d)
Bosch Gruppe in Stuttgart
Werkstudent*in Online Marketing (w/m/div)
Sparda-Bank Berlin eG in Berlin
Key Account Manager (m/w/d) im Bereich Online...
AZ fundraising services GmbH & Co. KG in Gütersloh
THEMEN:CybersecurityDatenschutzPolizei
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonNils Baer
Nils Baer hat im Jahr 2010 über 100 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Alternativen USA Technologie Produkte Europa
MONEYTECH

Alternativen zu US-Technologie: 10 Gründe für Europa

EU Huawei ZTE China 5G
BREAK/THE NEWSTECH

Digitale Festung: EU will China-Anbieter Huawei und ZTE verbannen

fliegende Windturbine China Windkraft Windenergie Erneuerbare Energien
GREENTECH

Fliegende Windturbine in China knackt Megawatt-Marke

KI-Krieg Elon Musk OpenAI Klage
BREAK/THE NEWSTECH

Krumme KI-Rechnung: Elon Musks Privatkrieg gegen OpenAI

Hoover HF1 Plus Pet Flexi
TECHTestbericht

Hoover HF1 Plus Pet Flexi im Test: Kompakter Tierhaar-Staubsauger (+ Gewinnspiel)

KI Gesichter Künstliche Intelligenz Deep Fakes
TECH

5-Minuten-Training schärft Blick, um KI-Gesichter zu erkennen

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2026 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

NIBC Flexkonto eröffnen &
2,20 Prozent Zinsen sichern

50 Euro

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?