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Mehr Lauschangriff 2.0: Rheinland-Pfalz erlaubt Online-Durchsuchungen

Nils Baer
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Nils Baer
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Nachdem am vergangenen Mittwoch bekannt wurde, dass die deutschen Ermittlungsbehörden mittlerweile in der Lage sind, Internet-Telefonate über Skype abzuhören, folgt nun der nächste Angriff auf die Privatsphäre. Das Bundesland Rheinland-Pfalz will die umstrittenen Online-Durchsuchungen erlauben. Am gestrigen Donnerstag hat die Landesregierung den Gesetzentwurf zur entsprechenden Änderung des Polizeigesetzes beschlossen. Bei der Umsetzung der Pläne hat das Kabinett allerdings die relativ engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten.

Das höchste deutsche Gericht hatte die nordrhein-westfälischen Pläne zur Internet-Durchsuchung im Februar 2008 gekippt. Auf Basis des allgemeinen Persönlichkeitsrechts konstruierten die Richter dabei ein Grundrecht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Der in Bayern seit 2008 übliche behördliche Einbruch in den Computer eines Bürgers ist daher nur in gravierenden Fällen erlaubt, in denen ein „überragend wichtiges Rechtsgut“ gefährdet ist.

Da ein solches Vorgehen einen massiven Eingriff in die Grundrechte bedeutet, ist er nach den Vorgaben der Verfassungsrichter nur auf Anordnung eines Richters überhaupt zulässig. Werden beim virtuellen Einsammeln der Daten „versehentlich“ auch die intimste Privatsphäre betreffende Daten erfasst, wie etwa auf dem Rechner geführte Tagebücher, müssen sie umgehend gelöscht und dürfen keinesfalls verwertet werden.

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Der sozialdemokratische Innenminister von Rheinland-Pfalz mit dem sprechenden Namen Karl Peter Bruch will mögliche Datenschutzbedenken aber direkt zerstreuen. Er versichert, die Vorbereitungen für den verdeckte Computer-Einbruch seien so „außerordentlich zeitintensiv und komplex“, dass sie „als letztes Mittel in nur ganz wenigen extremen Ausnahmesituationen zur Anwendung kommen werde.” Im Juli dieses Jahres hatte der bayerische Internet-Experte der SPD Florian Ritter Online-Durchsuchungen noch generell als verfassungswidrig verurteilt.

Mit Richtervorbehalt und den weiteren engen Vorgaben versucht der Rechtstaat, seine Prinzipien auch bei Ermittlungen mittels neuer Techniken zu wahren. Der Einbruch von Beamten in Computersysteme von Verdächtigen bleibt aber problematisch, weil hier die Manipulation oder sogar die Herstellung von Beweismitteln leichter möglich ist als bei einer realen Hausdurchsuchung. Die Bildmanipulation zum Nachteil eines Verdächtigen durch Polizeibeamte in England zeigt, dass vorhandene technische Möglichkeiten irgendwann auch missbräuchlich verwendet werden können.

(Nils Baer / Foto: Flickr – Fotograf: re-ality)

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