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GEMA scheitert mit einem Eilantrag gegen YouTube, Problem bleibt bestehen

Jürgen Vielmeier
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Jürgen Vielmeier
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Die GEMA ist vor dem Landgericht Hamburg mit einem Eilantrag gescheitert, Google die Veröffentlichung von 75 Videos auf YouTube zu verbieten und bisher veröffentlichte Videos zu löschen. Die GEMA selbst spricht von 600 Videos, die man zusammen mit anderen Verbundpartnern in einer Aufforderung an YouTube aus dem Mai gerne gelöscht sehen würde. Das verwundert zunächst, denn bisher konnte man fast sicher davon ausgehen, dass die konservativen Hamburger Richter stets für die Rechteverwerter entscheiden. Auf den zweiten Blick ist das jedoch kein Grund zu jubeln für die Freunde freier Musik. Die Richter haben lediglich keine Eile gesehen, mit der Google handeln müsse. Einen Unterlassungsanspruch zogen sie dennoch in Betracht; darüber wurde dieses Mal aber nicht entschieden.

Dass die GEMA erst kurzfristig von der Veröffentlichung der Videos erfahren habe, bezweifelte das Gericht. Es liege aber nahe, dass YouTube bislang nicht genug unternommen habe, um die Urheberrechte zu schützen. Damit dürfte sich der Streit um Musikvideos auf YouTube fortsetzen, der im März 2009 aufflackerte. Damals lief ein vorläufiger Nutzungsvertrag für YouTube aus. Die GEMA fordert seitdem von YouTube immer wieder, Musiktitel zu löschen oder zu sperren. Sie verlangt eine „angemessene Vergütung“ für die Künstler, die sie vertritt. Google beklagt hingegen, dass die GEMA-Forderungen zu hoch seien. Laut einer Stellungnahme von Google aus dem vergangen Jahr verlangt die GEMA 12 Cent für den Abruf eines Videos, das Musik oder Texte eines Künstlers erhält. Das wären fünfzigmal so viel wie die Tantiemen, die YouTube in Großbritannien zahlt. Der nächste Vorschlag von 1 Cent pro Abruf war YouTube immer noch zu hoch.

Was wird nun passieren? Mit etwas Glück setzen sich beide Seiten wieder an den Verhandlungstisch und einigen sich. Das Gerichte sagte in seiner Entscheidung indirekt, dass es das begrüßen würde. Mit etwas Pech trifft das Landgericht Hamburg beim nächsten Mal die Entscheidung, dass Videos gelöscht werden müssen, die die GEMA verwertet. Dann würde die in Deutschland ohnehin immer löchrigere Musiksammlung auf YouTube weiter ausgedünnt.

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vonJürgen Vielmeier
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Jürgen Vielmeier ist Journalist und Blogger seit 2001. Er lebt in Bonn, liebt das Rheinland und hat von 2010 bis 2012 über 1.500 Artikel auf BASIC thinking geschrieben.
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