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Vom Jäger zum Gejagten: Abmahn-Kanzlei wegen 4chan im Visier der Datenschützer

Marek Hoffmann
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Marek Hoffmann
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Wie die BBC aktuell berichtet, sind in Großbritannien auf sehr unkonventionelle Art und Weise User an den Pranger gestellt worden, die Pornofilme im Netz angeblich illegal angeboten und getauscht haben sollen. Ihre Namen und Adressen wurden kurzerhand im Internet veröffentlicht. Neben diesen Daten der etwa 5.300 Betroffenen wurden zusätzlich die Filme namentlich aufgeführt, die sie konsumiert und geteilt haben sollen. Allen unfreiwillig Entblößten ist gemein, dass sie Kunden von Sky Broadband sind, einem Internetdienstanbieter des britischen Fernsehsenders Sky. Allerdings liegt die Sache etwas anders, als man auf den ersten Blick meinen könnte. Die Aktion richtet sich nämlich nicht in erster Linie gegen die vermeintlichen Cyber-Kriminellen, sondern gegen die vermeintlich „Guten“.

Erstellt wurde die Liste nämlich von der mittlerweile selbst wegen unberechtigter Anschuldigungen und Forderungen ins Zwielicht geratenen Abmahn-Anwaltskanzlei ACS: Law, die sich auf die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in den Bereichen Musik und Film spezialisiert hat. Erst vor wenigen Tagen sind E-Mails der dort tätigen Juristen ins Netz gesickert, die offenbarten, wie viel die erwischten und abgemahnten Sünder an die Kanzlei bezahlen müssen, welche Summe dort einbehalten wird und was für ihre Klienten – also die Rechteinhaber – übrig bleibt. Wer sich dafür interessiert, findet bei unseren Kollegen von Gulli weitere Details. Und inmitten dieser Mails befand sich auch besagte Liste.

Wie ein Sprecher von ACS: Law gegenüber der BBC mitteilte, sei die Kanzlei Opfer einer kriminellen Attacke auf die Computersysteme geworden. Man geht davon aus – ein Grinsen konnte ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen -, dass der Hack von Individuen durchgeführt wurde, die mit der Arbeit der Kanzlei nicht einverstanden sind. So wie es bisher scheint, handelt es sich bei ihnen um User der berühmt-berüchtigten Website 4chan, über die wir auch schon das eine oder andere Mal berichtet haben. Sie hatten das Material entwendet und auf die „The Pirate Bay„-Seite gesogen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Hacker wussten, was sie auf den Rechnern der Kanzlei finden würden und ob es ihnen nicht vorrangig darum ging, die dort tätigen Anwälte vorzuführen. Nun haben sie aber etwas ganz anderes erreicht.

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Neben dem Leck in ihrem System werden die Juristen sich nämlich nun wohl auch noch eines weiteren Problems annehmen müssen. Es stellt sich nämlich die Frage, warum die von ihnen erstellte Liste nicht verschlüsselt war und ob die Kanzlei damit gegen irgendwelche Paragrafen des Datenschutzes verstoßen hat.

Der Information Commissioner, der Leiter der nationalen Datenschutzbehörde des Vereinigten Königreichs, hat jedenfalls bereits seine Arbeit aufgenommen und untersucht den Fall. Und ein von der BBC befragter Sicherheitsexperte nannte den Vorfall „einen der schlimmsten Verstöße“ gegen das heimische Datenschutzgesetz, das er je gesehen hat. Tja, so schnell wird aus dem Jäger der Gejagte…

Nachtrag: Als ich den Artikel begann, war die Internetpräsenz der Kanzlei noch erreichbar – aktuell ist sie es nicht mehr. Wer weiß, wer sie warum vom Netz abgeklemmt hat…

(Marek Hoffmann)

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